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AW: Wann Verlängerung EU-Rente
Hallo Frau Altmann und Mary,
danke nochmal für eure Hilfen.Klar werde ich noch mit der Rentenverlängerung warten.Ist nur immer blöd,wenn man nicht weiß,wie es weiter geht.Ich stehe ja auch noch im Arbeitsverhältnis,es ruht halt zur Zeit.Ich bin also nicht entlassen.Ich hoffe ja auch,das man mir dort einen Arbeitsplatz anbietet wird.Z.B,als Stationssekretärin.Ich finde es nur blöd,mich mit dem Arbeitgeber zusammen zu setzen,und wenn sie mir was frei machen dann sagen zu müssen das ich doch weiter für 2 Jahre in Rente gehe.Iwie steht der Arbeitgeber dann ja auch in der Luft.Naja,ich denke mal,ich werde dort im April mal nachhorchen,wie die Chancen dort sein werden.Und dann werde ich wohl auch mal beim VDK ein Termin machen.Die können mir sicherlich auch sagen,wie ich es mit Arbeitgeber/Arbeitsamt machen muß. Ich danke Ihnen alle auf jeden Fall für die netten Antworten,es hat mir schon gut geholfen. LG Claudia |
#17
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AW: Wann Verlängerung EU-Rente
Zitat:
Dem Beitrag von Marylou muss ich ganz klar widersprechen! Beim Arbeitsamt musst du dich erst am letzten Tag des Rentenbezuges, bzw. am 1. Tag nach Ablauf der Rente melden. Hört sich unglaublich an, ist aber so! Auch wenn von der Rentenversicherung oder vom VdK angeraten wird, sich frühzeitig zu melden, wird dich das Arbeitsamt wieder nach Hause schicken. Das weiss ich so genau, weil ich diese Situation im letzten Sommer selbst erlebt habe. Ich wollte mich auch frühzeitig beim Arbeitsamt melden, bevor die Rente ausläuft. Die haben mich aber prompt wieder heimgeschickt. Erst, wenn die Rente definitiv durch ist und auch nicht verlängert wird, wird das Arbeitsamt tätig. Meine Frage, ob das nicht zu spät sei oder mir dadurch Nachteile entstehen, wurde verneint. Im Gegenteil, ich bekam sogar einen Flyer ausgehändigt, in dem diese Situation mit der Meldepflicht genau umschrieben ist. Liebe Grüsse Salute
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#18
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AW: Wann Verlängerung EU-Rente
Hallo Salute,
also bei mir war es nicht so. Habe mich 3 Monate vor Ablauf der Rente arbeitslos gemeldet. Das AA hatte mich auf die Meldefrist nochmals hingewiesen. Nach ca. 3 Wochen hatte ich eine Einladung zum Gespräch über meine berufliche Zukunft. Meine Einwendung doch erst einmal die Entscheidung der RV abzuwarten, wurde nicht statt gegeben.War schon erschreckend für mich, daher habe ich meine Erfahrungen geschildert... Es ist durchaus möglich, daß die Verfahrensweise in anderen Bundesländern eine andere ist als bei uns in Niedersachsen... Gruß Mary |
#19
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AW: Wann Verlängerung EU-Rente
Hallo Salute,
Danke für deine Rückmeldung.Ich denke mal,ich werde wenn es soweit ist,mich einfach mal erkundigen,wie es hier gewünscht wird.Wenn es bei Mary anders war,scheint es ja wirklich von AA zu AA verschieden zu sein.Und so bin ich dann aber auf die sicheren Seite.Jetzt weiß ich aber,das es passieren kann,das ich wieder home geschickt werde,und schaue dann nicht ganz so blöd aus der Wäsche. LG Claudia |
#20
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AW: Wann Verlängerung EU-Rente
Hallo in die Runde,
ich frage mich ebenfalls, warum der Antrag z.B. bei Altmann abgelehnt wurde, andere die befristete EU-Rente aber problemlos erhielten. Claudia stellte diesbezüglich sehr interessante Fragen, die leider (noch?) nicht beantwortet wurden. Hängt das mit dem Grad der Schwerbehinderung zusammen oder mit der Art der Krebserkrankung bzw. Metastasenbildung? Habt Ihr außer der Krebserkrankung noch andere Gründe angegeben als Ihr den Antrag stelltet? Es kann doch nicht sein, dass solche Entscheidungen von der Laune des jeweiligen Sachbearbeiters abhängen, oder etwa doch? Gibt es keine klaren, festen Richtlinien? Viele Grüße a. Geändert von abertausendweit (23.05.2011 um 23:00 Uhr) |
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AW: Wann Verlängerung EU-Rente
Hallo abertausendweit,
also es liegt erst mal an der Person des Gutachters und dessen Wohlwollen und dessen Entscheidung. Bei mir z. B. "Die Patientin erscheint nicht vor- gealtert", welch eine Feststellung. Es geben auch die Reha-Doktoren eine Begutachtung und Feststellung ab, ob die dann von der DRV akzeptiert und beachtet werden ist fraglich. Also wenn schon fest steht, dass Deine Mutter nur noch unter 3 Stunden arbeiten kann und die erneute Reha dies auch wieder feststellt, dann denke ich nicht, dass es da mit der EU-Rente Probleme gibt. Aber bei der DRV muss man auf alles gefasst sein. Einfach probieren und nicht locker lassen. Gruss Altmann |
#22
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AW: Wann Verlängerung EU-Rente
Ach so noch was,
das mit den Richtlinien halte ich für ein Gerücht. Es wird rein nach Ermessen entschieden oder Du hast den Kopf unter dem Arm und bist halbtot. Aber eines ist klar, es wird auf die Arztberichte Hausarzt, Facharzt noch mehr, Gewicht gelegt. Da eben da in Berlin keine Ärzte sitzen sondern nur "Sachbearbeiter"!! Also wenn der Arzt entsprechend berichtet, wird die Zusage einer Rente wahrscheinlicher. Es gibt solche Ärzte, ich hatte leider keinen gefunden, ich wollte auch nur, dass korrekt wieder gegeben wird und auch das klappte nicht. Gruss Altmann |
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AW: Wann Verlängerung EU-Rente
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Geändert von abertausendweit (23.05.2011 um 22:59 Uhr) |
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AW: Wann Verlängerung EU-Rente
Hallo abertausendweit,
ja das ist so eine Sache, ich bin da selbst mit Schuld, ich kann meine gesundheitlichen und psychischen Probleme nicht erklären, weil das von mir ein Eingeständnis von Schwäche wäre, in dem Fall eben ein Fehler. Deshalb bekomme ich dann auch eine schwache Diagnose gestellt, ich bin eben doch kein Jammersack. Und was den GdB angeht, ist schon relevant, weil man kann EU-Rente nur beantragen, wenn man mindestens 50 GdB hat. Wenn ich das so lese, geht es Deiner Mutter genauso wie mir, wir sind im selben Alter und die Suche nach einem Job und sei es nur ein 400€-Job kannste vergessen. Aber wenn es mit der EU-Rente nicht klappt, kann Deine Mutter, wenn ihr SB-Ausweis bis 60 oder darüber hinaus noch gilt, mit 60 in Rente gehen, allerdings mit 10,8% Abschlag. Es kann aber sein, wenn Deine Mutter nach 1951 geboren ist, schon wieder andere Stichtage gelten, wäre blöd, dann gehts wahrscheinlich erst mit 63. Ja, ich habs auch versucht, weil ein Versuch kann sich immer lohnen, aber ausser Ärger und horrende Aufregung und anstehender finanzieller Belastung mit anzunehmender Abfertigung vor dem Sozialgericht, habe ich nichts erreicht. Die Sparfüchse sind unterwegs, siehe 5 Euro für H4 und dann gibst so schnell nix mehr. Ja da fällt mir noch was ein hinsichtlich Narrenfreiheit der Sachbearbeiter, im Forum schrieb jemand, mit BK-Diagnose und erfolgter Therapie, dass sie nur noch einen GdB von 50 für 2,4 Jahre bekommen soll, also wenn das nicht Narrenfreiheit ist? Sowas hab ich noch nie gehört. Und noch was zum letzten Punkt, selbst wenn Du einen Arzt hast, der korrekt Deine Einschränkungen bescheinigt, glaube mir, es gibt immer eine Möglichkeit Mutmassungen, Fehleinschätzungen und Behauptungen die mit dem Krankheitsbild garnichts zu tun haben, aufzustellen. Im Gutachter-Bericht wurde mir sogar Unglaubwürdigkeit angelastet, weil ich angegeben hatte, dass ich keinerlei Alkohol trinke. So was gibts doch scheinbar garnicht. Nur ein Beispiel. Gruss Altmann |
#25
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AW: Wann Verlängerung EU-Rente
Hallo Altmann,
ich bin hier zwar nur stiller Mitleser, aber jetzt muss ich mich doch mal zu Wort melden. Deine Aussage, man kann EU-Rente (die jetzt übrigens EM-Rente heißt) nur beantragen, wenn man einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hat, ist schlichtweg falsch. Der Grad der Behinderung ist davon völlig unabhängig. Ich selbst bin seit 2008 EM-Rentnerin und habe seinerzeit das Gutachten der DRV dazu benutzt, meinen Grad der Behinderung hochsetzen zu lassen. Beim Erstantrag habe ich auch nur einen GdB von 30 bekommen, der Verschlimmerungsantrag hat dann dazu geführt, dass ich einen Schwerbehindertenausweis bekomme. Es liegt mir fern, andere zu kritisieren, aber solche Aussagen können zu allerlei Verwirrung führen. Deshalb wollte ich das nur mal klarstellen. Ich wünsche euch allen noch einen schönen Tag Silvia |
#26
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AW: Wann Verlängerung EU-Rente
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Geändert von abertausendweit (23.05.2011 um 22:57 Uhr) |
#27
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AW: Wann Verlängerung EU-Rente
Hallo ihr lieben,
dann möchte ich auch kurz dazu beitragen, wie es bei mir war. 2004 mit 37 Jahren Blasen-Karzinom... Entfernung der Harnblase mit jetzt künstl. Blasenausgang (Stoma). Anschl. 3 Zyklen Chemotherapie. Von Geburt an Schwerbehindert, GdB 100, Merkzeichen aG, B, RF. RF nur aufgrund der Krebserkrankung. Antrag auf EM-Rente wurde abgelehnt!!! Widerspruch ebenfalls!!! Alleine eine Schwerbehinderung begründet keine Erwerbsminderung!!!!!!!.. tja, und die noch hinzugekommene Krebserkrankung... hat wohl damals keinen interessiert. SO kanns auch gehen... Habe dann nach Chemo Arbeitszeit auf 75% reduziert und vor 4 Wochen erneut einen Antrag auf EM-Rente gestellt. Die Krebserkrankung ist zwar ausgeheilt, aber das Stoma ist geblieben und die Psyche leidet ja irgendwo auch noch. Zudem gehts mit der Schwerbehinderung dann auch irgendwann nicht mehr so wie früher. Mann wird halt auch nicht jünger.. Nun bin ich gespannt, ob ich diesmal Erfolg habe. Freue mich auf ein paar gedrückte Däumchen :-) Darf ich fragen, wielange ihr damals gewartet habt, bis der Bescheid der DRV kam? Euch allen alles Gute weiterhin!!! @Silvia: Danke für die zusätzliche Erklärung!!! Denn wenn eine Schwerbehinderung eine Voraussetzung für EM-Rente wäre, dann wär ich längst "Rentner" und viele andere Menschen mit Behinderung auch. Aber die Realität sieht anders aus. Im Gegenteil: Ich kenne viele Menschen mit Behinderung, denen die EM-Rente abgelehnt wurde. Meine Wenigkeit mit eingeschlossen, wie ich ja oben schrieb. @Altmann: Zitat: "Und was den GdB angeht, ist schon relevant, weil man kann EU-Rente nur beantragen, wenn man mindestens 50 GdB hat." DAS stimmt nicht! Grundsätzlich kann JEDER einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen!!!!
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Gruß floh Geändert von floh (26.02.2011 um 14:14 Uhr) |
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AW: Wann Verlängerung EU-Rente
Hallo an Euch alle,
Ihr habt vollkommen Recht, man kann die EU-Rente ohne Behinderung beantragen und auch gewährt bekommen. Der festgestellte Grad der Behinderung ist evtl. ein Faktor (von vielen) bei der Gewährung der Rente. Das Alter des Antragstellers ist auch ein sehr wichtiger Faktor sowie die Art der Behinderung. Es gibt ja auch viele Leute, die im Rollstuhl sitzen und arbeiten!!!!! Die haben ja auf jeden Fall eine Behinderung. Mit 20 oder 30 hat man noch ein ganzes Berufsleben vor sich und wird auch evtl. noch umgeschult. Mit Ende 50 und einer Behinderung liegen ja nicht mehr so wirklich viele Berufsjahr vor den Betroffenen. Sicher ist doch, dass auch die Rentenversicherung immer den Kosten-Nutzen-Faktor vor Augen hat. Lieben Gruß Billa |
#29
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AW: Wann Verlängerung EU-Rente
Ja, ihr habt ja Recht.
Ich bin da was durcheinander gekommen. Ich habe das mit der Rente verwechselt, welche man als SB früher bekommt. Klar kann man ohne GdB EU-Rente bekommen. Aber mit gehts besser. Weil es müssen schon Belastungen vorliegen, aus welchem Grund man nicht mehr arbeiten kann. Es kann aber auch Berufunfähigkeit vorliegen, dieses ermöglicht natürlich keinen GdB. Sorry Gruss Altmann |
#30
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AW: Wann Verlängerung EU-Rente
Hallo Billa,
Du sprichst von Kosten/Nutzen-Faktor für die DRV???? Von welchem Nutzen sprichst Du? Denkst Du wirklich, die scheren sich um Deinen Nutzen. Die DRV denkt nur an die eigenen Kosten und das ist Fakt. Gruss Altmann |
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