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Zuzahlungsgrenze
Hallo egnI,
In dem von mir oben genannten Link ( http://www.zuzahlung.de/ ), sind alle wichtigen Fragen und Antworten enthalten. Einkommen Zählen auch Einkünfte aus Mieten und Kapital zu den Jahresbrutto-Einnahmen, aus denen sich die Belastungsgrenze ergibt? Zu den Bruttoeinnahmen werden alle wiederkehrenden Bezüge gezählt, die zur Bestreitung des Lebensunterhaltes dienen. Also zum Beispiel Arbeitseinkommen, Renten, Arbeitslosengeld, Unterhaltszahlungen und auch Kapitaleinkünfte und Mieteinkünfte. Mit dem Zuzahlungsrechner können Sie bequem ermitteln, wie hoch Ihre Belastungsobergrenze ist. Liebe Grüße |
#17
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Zuzahlungsgrenze
Hallo meine Lieben,
will jetzt nicht diese Diskussion weiter anfachen, habe nur eine Frage zu den 1% bzw. 2 % Eigenbeteiligung. Die finanzielle Schlinge der Krankheit greift nun bei mir zu Da ich nun ja ganz genau weiß, wann ich ausgesteuert werde (2.8.), habe ich mich auch brav nach der Empfehlung meiner Krankenkasse gerichtet und "sogleich" an mein zuständiges Arbeitsamt gewendet. War heute auch dort, Sachbearbeiterin war auch sehr, sehr lieb Nur diese vielen Formulare ... Dies nur mal am Rande: Gehen wir mal davon aus, ich bekomme dann später 600 Euro im Monat, das macht dann im Jahr 7.200 Euro Einkommen. Meine Krankheit ist chronisch, habe sie ja schon seit Aug. 2002, mit den vielen Arztbesuchen, dem Schwerbehindertengrad von 100 %, usw. usf. => also ich würde unter die Chronikerregelung fallen, d.h. 1 % meines Bruttoeinkommens muß ich als Eigenbeteiligung ausgeben, das macht 72 Euro. Ich gehe doch davon aus, dass ich für das ganze Jahr gesamt nur eine Eigenbeteiligung von 72 Euro zahlen muß. 40 Euro davon sind die Praxisgebühren, 32 Euro bleiben nur noch für diverse Rezepte. Diese 32 Euro habe ich schon ausgegeben für Rezeptgebühren von Hormoncremes und für meine Schilddrüsenmedikamente. Demnach müßte ich ja für Chemos nicht zuzahlen (bzw. das Geld, was ich trotzdem erstmal zahlen müßte, weil ich noch nicht befreit bin, müßte die KK mir dann zurückzahlen). Also wäre im Monat von einer Eigenbeteiligung von 6 Euro zu rechnen!?! Gut, bei so geringen Einkommen, 72 Euro haben oder nicht haben, wiegt schon, aber auf dem Monat gerechnet ... Dumm ist natürlich, dass man das Geld (das über die 1 % hinausgeht) vorstrecken muß. Wie schnell gewähren die KK's einen die Beitragsfreiheit, dass ist das Problem. Die KK's dürfen einen nicht so lange hängen lassen, die Bearbeitung muß schneller gehen, denn die Chronikerregelung von 1% Eigenbeteiligung hört sich doch eigentlich gut an?!? @Bea: Ach wie gerne hätte ich richtig vorgesorgt, vor zwei Jahren (da war ich 38) habe ich mich intensiv mit meiner Altersvorsorge beschäftigt (war ich da schon zu alt?), habe mir viel Info-Material zu Riesterrente und Co. besorgt. Nur aus meinem Bemühungen wurde nichts, fand mich ganz plötzlich im Krankenhaus wieder und wurde dort ausgenommen wie eine Weihnachtsgans. Seitdem nie wieder richtig gesund geworden, habe zeitweilig 1/2 Jahr gearbeitet, habe wieder mit Finanzplanung angefangen und bevor was daraus wurde: Seit Ende Feb. wieder in Therapie. Berufsunfähigkeitsversicherung, tolle Sache, aber wenn man nicht viel verdient oder immer wieder von Arbeitslosigkeit bedroht ist (kann vorkommen!), haben halt erstmal andere Versicherungen ihren Vorrang (z.B. Auto-, Haftpflicht-, Lebenversicherung oder andere). Wer denkt denn in jungen Jahren (viele sind sehr jung, wenn sie krank werden) an Berufsunfähigkeit? Ja, wenn man in die Zukunft schauen könnte! In diesem Sinne allerseits einen schönen Tag Carmen |
#18
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Zuzahlungsgrenze
Hallo Tina,
könntest du mir vielleicht mal bei meiner Idee helfen? Mein Mann ist chronisch krank (BSDK - Diabetes). Wie ist das mit der Zuzahlungsregelung, zählen da meine Zuzahlungen als mitversicherte Familienangehörige dazu, um die Grenze zu erreichen oder nur die Zuzahlungen meines Mannes, um dass ich dann auch befreit bin? LG Elke |
#19
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Zuzahlungsgrenze
Hallo Elke,
es ist ganz einfach und dann doch kompliziert. Du mußt ja auch das Familieneinkommen angeben, deshalb gehören auch die Zuzahlungen der ganzen Familie dazu. Also Gehälter zusammenrechnen, davon die Freibeträge abziehen, ergibt die Berechnungssumme, von der die 1% bzw 2% berechnet werden. Dann mußt Du nur noch alle Belege Eurer Zuzahlungen gesammelt zur Krankenkasse schleppen. Dort wird es dann noch einmal nachgerechnet und Du erhältst einen Brief, daß Du nicht mehr zuzahlen musst. Eine Patientenkarte wird dann nachgereicht. Ggf. erhält man Überzahlungen zurücküberwiesen. Wenn einer in der Familie als chronisch krank gilt, und der Arzt das der Krankenkasse bestätigt (Formblatt der Krankenkasse), dann gilt die 1%-Regelung für die ganze Familie. Lieben Gruß Wolfgang |
#20
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Zuzahlungsgrenze
Hallo Tina,
hallo Wolfgang, jetzt hab`ich es kapiert, man ist halt schon im 56., da sind manchmal die kleinen grauen Zellen schon etwas langsam. Lieben Dank Gruss Elke |
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