#16
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AW: Abhilfe/Widerspruch
Liebe Gela!
Bitte,gern gescheh'n....kannst ja mal eine Runde ausgeben...gut Nacht,Eva |
#17
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AW: Abhilfe/Widerspruch
Das ist Juristen-Deutsch
und wie die meisten hier schon richtig geschrieben haben, bedeutet "Abhilfe", dass dem Widerspruch stattgegeben wird. *ähm, schon wieder so eine komische Schreibweise* Aber im Ernst: deine KK rudert zurück und zahlt dir das Krankengeld weiter. Für diese Auskunft lege ich ausnahmsweise mal meine Hand ins Feuer. Glückwunsch übrigens! LG Norma |
#18
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AW: Abhilfe/Widerspruch
Hallo zusammen!
Habe den Thread gerade erst entdeckt... Ja, das kannst Du auch ganz unbesorgt . Abhilfe bedeutet tatsächlich, dass ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde einen angefochtenen Beschluss aufgrund eines Widerspruchs oder einer Beschwerde wieder abändert - in diesem Fall also den Bescheid über die Beendigung der Krankengeldzahlung wieder aufhebt. Das ist tatsächlich Juristendeutsch und wird im Gesetz in vielen Vorschriften auch exakt so genannt (z.B. hier: http://dejure.org/gesetze/ZPO/572.html). Der Begriff wird auch unter Juristen ganz selbstverständlich so gebraucht; die wissen sofort, was gemeint ist. Aber er sollte eben nur da so benutzt werden und nicht im Schriftwechsel "nach außen" mit "normalen Menschen" (womit ich jetzt natürlich nicht gesagt haben möchte, dass nicht auch Juristen normale Menschen sein können... ). Liebe Grüße, Czilly P.S. Herzlichen Glückwunsch übrigens auch von mir! |
#19
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AW: Abhilfe/Widerspruch
Hallo ihr Lieben,
vielen Dank für eure Glückwünsche.. Gebe natürlich per Läppi einen aus.. Es zeigt mal wieder,man soll sich nicht alles gefallen lassen.. Meine Zähne beissen wieder! Liebe Grüße an alle hier. gela |
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