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AW: Generalvollmacht
Hallo,
eine Vollmacht oder wie hier genannt eine Generalvollmacht hat auch dann volle Rechtskraft, wenn sie handschriftlich erstellt wurde und eigenhändig unterschrieben worden ist (wie bei einem Testament). Ganz sicher geht man, wenn man zwei Zeugen bittet, diese Willenserklärung zu bestätigen. So habe ich es gelernt und auch selbst praktiziert. Bei mir sind als Zeugen ein Arzt und eine Schwester Oberin tätig geworden. Ich hoffe, dass ich hier auch im Nachhinein noch helfen kann. Alles Gute Wolfgang Ich habe nichts bezahlen müssen; denn den Text habe ich aus einer Broschüre abgeschrieben (natürlich nur die Passagen, die für mich wichtig und richtig sind).
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Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten. Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V. www.kehlkopfoperiert-bv.de |
#32
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AW: Generalvollmacht
Hallo,
also mein Mann konnte die General- bzw. Vorsorgevollmcht weder auf der Bank, noch vor Gericht wegen der Pflegestufe und weder beim Abschlagen eines Erbes, auf Grund meines Großonkels der gestorben ist, verwenden. Auch der Notar hat sich die Generalvollmacht die uns der Rechtsanwalt erstellt hat durchgelesen und sagte das die keinerlei Gültigkeit hat und der Rechtsanwalt nur Geldschneiderei gemacht hat, in dem er uns 80 Euro abgezockt hat. Mein Mann wird sich jetzt an die Anwaltskammer wenden, so das wir unsere 80 Euro wieder bekommen. Leider hat der Notar uns die neuen beglaubigten Vollmachten noch nicht zugeschickt, so dass ich am Montag mit auf die Rentenstelle muß, um meine Rente zu beantragen. Wäre die Vollmacht schon da könnte dies mein Mann allein machen, mist......... Liebe Grüße Sandy |
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