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AW: Fahrtkosten zur Bestrahlung
Hallo
nachdem ich die Strahlentherapie noch vor mir habe, habe ich alle Berichte mir Interesse durchgelesen. Nach Auskunft meiner Krankenkasse (allerdings nur telefonisch) wurde mir gesagt, dass ich jeweils 10,oo € für die erste und letzte Fahrt zahlen muss. Allerdings diese 20,oo € dann nicht mehr für gesetzlich zu leistenden Zuzahlungen angerechnet werden können. Ja was denn nun? Bin jetzt echt mal gespannt wie sich das entwickelt. Bei 33 Bestrahlungen kommt ja ein nettes Sümmchen zusammen, das frau ja auch nicht gerade unterm Kopfkissen liegen hat. Ich werde auf jeden Fall auf ein Taxi zurückgreifen müssen. Selbst fahren kann ich die Strecke von 100 km / tägl. aufgrund meiner Schmerzerkrankung nicht. Bei der momentanen Spritpreisentwicklung und dann noch die Parkplatz gebühr auf dem sehr weit entfernen Parkplatz und die Zeit meines Mannes oder einer anderen Begleitperson. Da komm ich auch locker auf 10,oo € täglich. Die Fahrten zur Chemo wurden mir nur bis zum nächstmöglichen KKH genehmigt, (12 km Entfernung). Die Uni-Klinik wo meine Behandlung durchgeführt wird, ist allerdings 50 km einfache Wegstrecke weg. Brigitte |
#47
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AW: Fahrtkosten zur Bestrahlung
Hallo Brigitte,
auch meine Krankenkasse wollte vor zwei Jahren nur die Fahrtkosten zur nächsten Bestrahlungsmöglichkeit übernehmen ( ca. 30 km). Die Uniklinik die mich operierte (Tumor an der Ohrspeicheldrüse) empfohl mir aber dringend die Bestrahlung bei Ihnen durchführen zu lassen ( täglich 130 km). Was nun??? Wie du schon sagst, kommt ein ganz schönes Sümmchen zusammen, obwohl ich immer selbst gefahren bin. Aber die Uni war so frei mir ein Schreiben aufzusetzen darin stand: ....die Behandlungskombination aus Operation, Strahlentherapie, Chemotherapie und Supportivtherapie als ein Gesamtbehandlungskonzept anzusehen ist..... Und zum guten Schluss noch: Die anfallenden Transportkosten sind vergleichsweise deutlich geringer als solche, die bei einer stationären Aufnahme entstehen würden. Wir bitten Sie daher, die im Verlauf dieser Behandlung anfallenden Fahrtkosten zu übernehmen. Und siehe da die Krankenkasse zahlte für jeden gefahrenen km 0,30 € abzüglich Selbstbeteiligung, da ich aber alles in einem Jahr hatte (OP, Bestrahlung, Reha) musste ich insgesamt nur 1% für chronisch Kranke bezahlen, danach war ich befreit. Vielleicht auch für Dich eine Möglichkeit ? Viele Grüße Anja |
#48
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AW: Fahrtkosten zur Bestrahlung
HAllo Anja
vielen Dank für deine rasche Antwort. Werde nächste Woche mal mit den Ärzten in der Klinik sprechen. Bisher waren die dort immer sehr hilfsbereit. Brigitte |
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AW: Fahrtkosten zur Bestrahlung
Hallo zusammen,
habe gerade zum ziegsten Mal mit unserer Krankenkasse telefoniert. Keine Chance. Mein Mann muss bei jeder Fahrt seiner 33 Bestrahlungstermine mindestens 5 und höchstens 10 € dazuzahlen Nach Aussage unerer KK können die Richtlinien des Bundesministerien durch eigene Satzungen entsprechend abgewandelt werden. Ich habe mich auch bezüglich der Zuzahlungsbefreiung informiert. Auch wenn mein Mann (Hirntumor, Astrozytom III) nachgewiesen für "chronisch Krank" erklärt ist gilt für das 1. Jahr ab 2 % und erst ab dem 2. Jahr die 1% Grenze. Das ist wohl so gesetzlich geregelt, und alle Krankenkassen müssen so verfahren. Als wär es nicht auch so schon schwierig genug Sorry aber das musste jetzt mal raus... Gruß die Falme |
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AW: Fahrtkosten zur Bestrahlung
Hallo, manchmal reicht telefonieren nicht, hingehen und mit dem Vorgesetzten deines Sachbearbeiters reden oder schriftlich einen Antrag auf Übernahme stellen. Bei einem schriftlichen Antrag müssen sie auch schriftlich antworten und korrekt benennen, warum sie ablehnen. Dann kann man notfalls Widerspruch einlegen. Normalerweise muss nur für die erste und letzte Fahrt zubezahlt werden.
petra |
#51
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AW: Fahrtkosten zur Bestrahlung
Hallo Ute,
meine Kasse ist auch eine BKK Gesundheit (Sitz in Balingen) und hat 2005 die Fahrtkosten zur Bestrahlung (bin mit priv. PKW gefahren ca, 54 km Gesamtstrecke) voll übernommen. zu dem Zeitpunkt hatte ich allerdings schon meinen Betrag zur Zuzahlung (geringes Einkommen) erreicht und war sozusagen "befreit" . Es gab keinerlei Probleme mit der Erstattung. |
#52
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AW: Fahrtkosten zur Bestrahlung
Hallo Ihr,
ja zwecks Zuzahlung 1 oder 2% war auch bei mir schwierig. Erster Sachbearbeiter sagte ab 2. Jahr, paar Tage später anderer Sachbearbeiter, na klar bei der Krankheit sofort 1% ???? Ich sagte und sage noch heute schlimmer als die Diagnose Krebs und die ganzen Behandlungen ist der zusätzliche Ärger mit Anträgen, Kostenerstattungen und das ganze drumrum. Gruß Anja |
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AW: Fahrtkosten zur Bestrahlung
Schoen was ich da lese. Mir hat die Krankenkasse je Fahrt hin und zurueck am Tag also 20.00 Euro abgzogen. Also hab ich sozusagen mine Fahrten alle selbr bezahlt. Damals erklaerte man mir bei der Kasse, das sei rechtens. Ein Gluck, dass ich mich damit nicht mehr auseinander setzen muss
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AW: Fahrtkosten zur Bestrahlung
Hallo Germanfrench,
bei welcher Kasse bist du denn versichert? Das ist ja heftig 20,oo Euro pro Fahrt. Bei mir stehen ab Morgen 38 Bestrahlungen an und ich habe gerade meine Genehmigung in der Hand für den Taxifahrer morgen. In der Genehmigung steht: Versicherte haben sich an den Fahrtkosten zu beteiligen. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt grundsätzlich 10 % der Fahrt, mind. 5,00 € und höchstens 10,oo €. Entstehen pro Fahrt weniger als 5,oo € an notwenigen Fahrtkosten, wird der geringere Betrag herangezogen. Lt. tel. Auskunft würde das aber nicht bei Strahlenfahrten gelten, sondern ich muss (angeblich) nur jeweils 10,00 € für die erste und letzte Fahrt zahlen Bin mal gespannt. Selbst wenn ich 1o,oo € pro Fahrt selber zahlen muss, ist es noch günstiger für mich als mich privat fahren zu lassen. (Kann selber aus anderen gesundheitlichen Gründen nicht fahren) Brigitte |
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AW: Fahrtkosten zur Bestrahlung
hallo, wollte mich auch nur kurz melden. ich hatte 2005 chemo und bestrahlung. für die fahrten zu der klinik habe ich mit dem taxi nichts dazubezahlen müssen. ich war von der zuzahlung schon von anfang des jahres befreit, da ich da schon meine 1% zuzahlung bezahlt habe. ich brauchte auch nicht für die erste und letze fahrt dazubezahlen. ging alles problemlos nur mit dem schein für das taxi von der krankenkasse. bin bei der dak. ich staune, wie unterschiedlich es überall ist. viele grüsse und alles gute an alle von petra
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AW: Fahrtkosten zur Bestrahlung
Zitat:
wie sehen ihre erfahrungen nun, d.h. im juni 2008 aus? wie könnte ich ggf. meinen widerspruch begründen? gibt es da hilfreiche hinweise? danke. guschi |
#57
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AW: Fahrtkosten zur Bestrahlung
grüße euch !
mir wurden alle Chemofahrten nach Heidelberg ca.60 Km genehmigt und wen man Zuzahlungsbefreit ist braucht man nichts dazuzahlen. So wie Guschi es beschrieben hat gilt es auch jetzt noch .Fährt man selber dann bekommt man fahrgeld zurück auf bestätigung des Arztes,ruhig nachfargen von allein kommt da keiner. |
#58
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AW: Fahrtkosten zur Bestrahlung
ich bin bei der DAK, hatte 2007 taxifahrten zur ambulanten chemo bewilligt bekommen. da ich als chronisch krank gelte (voraussetzung 1 jahr behandlung wegen der selben krankheit) brauchte ich nur 1% meines einkommens als zuzahlung bezahlen, die mache ich immer am ende des jahres für das folgende. so brauche ich keine praxisgebühren, zuzahlung für medikamente oder taxifahrten ausgeben.
gruss brigitte |
#59
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AW: Fahrtkosten zur Bestrahlung
Hallo Guschi,
mein Mann ist seid dem 18.06. in der Bestrahlungstherapie,geplant sind 30 Betrahlungen,wir haben bei der KK Barmer einen Taxischein beantragt und auch bewilligt bekommen,wir brauchen nichts dazu bezahlen,vorauszetzung ist wohl die Zuzahlungsbefreiung.Leider ist es wirklich so das man selber alles nachfragen muss und dran bleiben muss,sonst passiert gar nichts. LG Lissi
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Wege entstehen dadurch,dass man sie geht. Franz Kafka Meine Beiträge stellen lediglich meine Meinung dar. Niemand muss sie akzeptieren, jeder darf es. Meine im KK-Forum veröffentlichten Bilder und Texte sind (auch in PN's) mein geistiges Eigentum. Ansonsten berufe ich mich auf die Nutzungsbedingungen des KK. |
#60
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AW: Fahrtkosten zur Bestrahlung
Hallo an Alle,
auch ich kämpfe gerade mit meiner Krankenkasse (BKK Gesundheit). Die wollen doch tatsächlich auch zu jeder Fahrt diese Zuzahlung kassieren. Und das bei 33 Bestrahlungen, da muss ich ja in der Fußgängerzone singen gehen... Meinen ersten Widerspruch haben sie abgelehnt, jetzt habe ich gerade einen verfasst, der dann vor den Widerspruchsausschuss geht. Ich finde einfach, wir Krebspatienten sind schon genug gestraft. Es geht um's Prinzip. So. Ich habe mich stundenlang dumm und dusselig gegoogelt und möchte meine Ergebnisse gerne mit Euch teilen, damit ihr nicht die gleiche Arbeit machen müsst. Des weiteren stelle ich meinen Text ein, vielleicht hilft er Euch in dem ein oder anderen Fall weiter. Ich halte Euch auf dem Laufenden, wie das bei mir weiter geht. Viele Grüße Martina ************************************************** * Hier mein Text an meine Krankenkasse mit den Links: Sehr geehrte Frau XXX, ich habe heute Ihr Schreiben vom 17. Februar 2009 erhalten. Hierin geben Sie an, den Sachverhalt geprüft zu haben und teilen mir mit, dass Sie meinem Widerspruch nicht abhelfen können. Ich halte nach wie vor an meinem Widerspruch fest und bitte darum, meinen Widerspruch mitsamt den von mir angeführten Begründungen (inkl. der Artikel, die ich per Link angegeben habe) an den Widerspruchsausschuss weiter zu leiten. Vielen Dank. Die Klinik für Strahlentherapie der Universität Magdeburg schreibt folgendes:"...Die Krankenkassen übernehmen in der Regel die Fahrkosten einer ambulanten Serienbehandlung, d.h. Sie müssen nur bei der ersten und letzten Fahrt eine Zuzahlung leisten..." Hier der Link: http://www.med.uni-magdeburg.de/fme/...ten/fragen.htm Der VdK schreibt: "Fahrten zu ambulanten Behandlungsmaßnahmen... Zuzahlungen Die Höhe der Zuzahlung zu Fahrkosten beträgt 10 Prozent der Kosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro, allerdings nicht mehr als die tatsächlichen Kosten... Die Zuzahlung ist grundsätzlich je Fahrt zu entrichten. Nach Auffassung der Spitzenverbände der Krankenkassen kann es bei Fahrten zu Behandlungen, durch die stationäre Krankenhausbehandlungen vermieden oder verkürzt werden, bei der bisher vom Gesetzgeber offensichtlich gewollten Gleichbehandlung der Versicherten im Hinblick auf die Fahrkostenübernahme - einschließlich der daraus abgeleiteten Begrenzung der Zuzahlung auf die erste und letzte Fahrt - verbleiben. ... In Fällen einer Chemo- oder Strahlentherapie kann allerdings unterstellt werden, dass eine an sich gebotene voll- oder teilstationäre Krankenhausbehandlung durch die ambulante Behandlung vermieden oder verkürzt wird oder diese nicht ausführbar ist." Hier der Link zum kompletten Artikel: http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID...IBq5GfKq8ewJN0 Die DAK äußert sich wie folgt: "... Der Versicherte zahlt eine Eigenbeteiligung von mindestens 5,00 €, höchstens 10,00 € je Fahrt. Bei Serienbehandlungen (onkologische Chemo-Strahlentherapie) nur für die erste Hin- und letzte Rückfahrt der Serie...." Hier die Links zu den kompletten Artikeln: http://www.presse.dak.de/ps.nsf/sbl/...B002D55B8?open http://www.presse.dak.de/ps.nsf/sblA...B002C761E?open Und, wie bereits erwähnt, weiß ich nicht nur von einigen meiner Mitpatientinnen, sondern auch von den Taxifahrern, dass andere Kassen (z. B. Barmer, Techniker, AOK) die Zuzahlung nur für die erste Hinfahrt und die letzte Rückfahrt verlangen. Eine Patientin gab an, dass sie bei ihrer Krankenkasse (in diesem Fall die AOK) darauf hingewiesen hat, dass es sich um eine Krebsbehandlung handelt und dann wurden die Kosten übernommen. Insofern bitte ich darum, meinen Widerspruch an den Widerspruchsausschuss weiter zu leiten, damit dort der Sachverhalt geprüft wird. In der Anlage habe ich die Inhalte meines Mails nochmals als Dokument mit meiner Unterschrift. Mit freundlichen Grüßen ****************************** |
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