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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Hallo Dali,
das Thema ist abgehackt. Es wurde entschieden, daß die Frau, welche geklagt hat, ein Einzelfall gewesen ist und alle anderen Klagen sind ab- gewiesen worden und die Richter wurden in die Wüste geschickt. Toll . . . . .. Gruß Altmann |
#107
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Hallo Altmann,
damit habe ich nun gar nicht gerechnet. Hatte auch nichts davon gehört. Was ich gar nicht verstehen will ist der Umstand, dass für die Klage der einen Dame ja ein entsprechendes Urteil mit Aktenzeichen existieren wird und ich mich da echt frage warum darauf aufbauend eine erneute Klage abgeschmettert werden kann. So etwas darf doch keine Einzelfallentscheidung sein, oder habe ich da ein falsches Rechtsempfinden? Für mich gehört das zum Bundesverfassungsgericht. Frage mich was aus den damaligen Musterklagen geworden ist. Vielen Dank für Deine Antwort und beste Grüße an Dich. DALI Geändert von DALI (16.10.2009 um 18:30 Uhr) |
#108
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Hallo Dali,
ich weis das, weil ich damals dranngeblieben bin, da ich auch für meine Schwester ein Überprüfungs und Widerspruchsverfahren laufen hatte. Ich hab mir schon gedacht, daß eventuell kein Erfolg zu ver- zeichnen wäre, hätte aber auch sein können, deshalb hatten wir auf jeden Fall vorsichtshalber dieses Verfahren gewählt. Es sind nicht mal der VdK und andere durchgekommen. Es wären immense Zahlungen auf die DRV zugekommen und die wußten es einfach zu ver- hindern, wie, sei dahingestellt. Ich hab mich auch geärgert. Man kann immer alles hintrixen, auch Ablehnung von Rente. Gruß Altmann |
#109
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Lol,
es ist eigentlich völlig egal, ob das Verfahren nun völlig abgeschlossen ist oder auf eine Entscheidung über die Verfassungsklage gewartet wird. ;-) Fakt ist... die Kassen sind leer.. und wer nur ein ganz kleines bisschen Verstand hat, weiß, dass Milliarden an Rückzahlungen einfach nicht drin sind. Einen ähnlichen Fall gab es übrigens in den 70er Jahren bereits. Da ging es um Kindergeldnachzahlungen; ebenfalls in Milliardenhöhe. Damals war ich noch so gutgläubig ;-) und glaubte fest an eine Nachzahlung. Bekommen habe ich nix. Die Entscheidung des Bundessozialgerichts (ich glaub, das war es damals) wurde schlicht und einfach durch ein geändertes Gesetz außer Kraft gesetzt. So einfach ist das, wenn die Bundesregierung nicht weiß, wie sie die finanziellen Mittel aufbringen soll. Dabei waren die Zeiten längst nicht so übel wie im Moment. Zumindest sprach niemand von einer Wirtschaftskrise... Auch wenn ich den weiteren Verlauf in Sachen Rentenabschläge sehr wohl verfolgen werde... eine Rückzahlung habe ich mir schon lange abgeschminkt. Liebe Grüße Norma PS: Vielleicht habt ihr auch davon gehört, dass die ARGE in der jetzigen Zusammenstellung (Angelegenheiten der Stadt und des Landes unter einem Dach) ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht gerügt wurde? Bis Ende 2010 müsste EIGENTLICH wieder eine Trennung stattfinden... so hat das Gericht in letzter Instanz entschieden. Da aber die Gelder für eine Trennung fehlen... überlegen die Politker verzweifelt, wie sie das umgehen können. Naheliegend ist eine Gesetzesänderung, damit die ARGEN in der jetzigen Zusamensetzung verbleiben können. Mal sehen, was passiert. ;-) Ein Bekannter arbeitet nämlich bei der ARGE und die Unsicherheit, wie es weitergeht, ist schon sehr belastend für alle Mitarbeiter. |
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