#1
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Bruststraffung Kassenleistung?
Hallo, ich schreibe heute zum ersten mal. Ich hatte DCIS 2008 und mußte
eine Ablatio links ertragen. Im August 2009 wurde ein Gewebeexpander eingelegt. Nun soll im Januar das Implantat rein. Mein Operateur will jetzt auf einmal für das Liften der rechten Brust (soll ja gleichmäßig aussehen) Euro 1000,- haben. Ist das nicht Hammer? Soll ich mit zwei unterschiedlichen Brüsten rumlaufen? Wird man auch noch zusätzlich bestraft? Wer hat Erfahrung und kann mir eine Antwort geben? Gruß Elfriede 52 |
#2
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AW: Bruststraffung Kassenleistung?
Hallo Efriede
Musste mir 2005 auch wegen einem Dcis die li Brust entfernen lassen. Habe das mit gleichzeitigem Aufbau (S-Gap)gemacht. Mir hatte der Arzt schon beim ersten Vorgespraeche erklaert, dass ich nicht um eine Straffung und Verkleinerung der re. Brust vorbeikomme. Waere aber eine Kassenleistung und so war es auch ein Jahr spaeter. Gruss Jewles |
#3
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AW: Bruststraffung Kassenleistung?
Das wäre je der Hammer wenn wir das auch noch selber bezahlen müssen.
Ich werde ungefähr im März operiert die rechte Seite soll dann später koregiert werden damit ich nicht mit verschiedenen Brüsten rum laufen muß. Bin davon ausgegangen das dass natürlich die Kasse über nimmt. Im Februar habe ich OP besprechung dann werde ich das hoffentlich genau erfahren ob total ab oder brusterhaltend operiert wird.Und natürlich wegen der kosten. . |
#4
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AW: Bruststraffung Kassenleistung?
Hallo Elfriede
Sprich am besten mit deiner KK. Ich glaube nicht, dass du die Angleichung selber bezahlen musst. Normalerweise zahlt jede Kasse die OP. Kann aber sein, dass sie nicht den Preis deines Arztes zahlt, sondern nur einen Festpreis. Liebe Grüße Susi |
#5
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AW: Bruststraffung Kassenleistung?
Liebe Leserinnen,
Das Krebs-Kompass-Forum wird ja auch von Betroffenen in umliegenden Ländern besucht. So interessiert vielleicht, wie viele Krankenkassen in der Schweiz vorgehen: Nur bei Ablatio wird ein Aufbau der betroffenen Brust bezahlt, eine Angleichung der anderen Brust muss von der Patientin selber übernommen werden. Sogar, wenn bei brusterhaltender Operation sehr viel Gewebe entnommen werden musste - die Brust kaum mehr diesen Namen verdient - lehnt im Normalfall die Krankenkasse sogar die günstigste Art der Brustvergrösserung mit Silikon-Implantaten ab mit der Begründung, es stehe ja nur der kosmetische Aspekt im Vordergrund. Ein Facharzt für Plastische Chirurgie müsste für eine (ev. teilweise) Kostenübernahme durch die Krankenkassen-Grundversicherung noch andere Gründe aufführen können, zum Beispiel, wie bei mir, das Lösen von am Brustmuskel angewachsenen Narbensträngen mit gleichzeitigem Einsetzen von Implantaten. Die Implantate selber werden jedoch meistens nicht übernommen, wenn keine Zusatzversicherung vorhanden ist. Es ist der Vertrauensarzt von schweiz. Krankenkassen, der eine Kostenübernahme für Brustaufbauten nur empfehlen kann, wenn ein Krankheitswert ausgewiesen ist. Es ist also nicht so einfach, zu einer wieder annehmbaren Brust zu gelangen... Liebe Grüsse Erika Rusterholz
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