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Alt 24.06.2007, 16:48
Benutzerbild von tinemarinella
tinemarinella tinemarinella ist offline
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Registriert seit: 01.02.2006
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Standard AW: Brustkrebs während der Schwangerschaft und die beruflichen Folgen

Hallo Marcus!

A l s o - ich fang mal an!

Ich bekam im April 05 BK - war im Erziehungsurlaub und mein Sohnemann erst 1,5 Jahre alt. Ich hab keinerlei Hilfe durch meine KK erhalten - keine Haushaltshilfe nichts... - eigentlich nur Ärger.

Ich war dann auf Reha und wurde daraus arbeitsfähig entlassen - doch das zählte für die KK nicht. Nach meinem Rezidiv im August wurde ich ausgesteuert und beantragte die Rente bei mir hier im Landratsamt in der Rentenstelle. Bei Euch gibts bestimmt auch einen Ansprechpartner, denn alleine den Antrag zu machen ist fast unmöglich.

Ich habe seit 1991 gearbeitet und 2003 unseren Sohn bekommen. Die Erziehungszeit wird mit angerechnet. Ich habe eigentlich sehr gut verdient, so dass ich mit meiner vollen Erwerbsminderungsrente zu unserem Lebensunterhalt mit beitragen kann. Man muß den gesamten Arbeitszeitraum berücksichtigen. Man bekommt auch alle Jahre diese Renteninformation - vielleicht schaust Du einfach mal nach.

Laßt Euch bei der Rentenstelle eine Bildschirmauskunft erstellen. Dort sind alle Beitragszeiten vermerkt und die Beträge sind aufgefürt - volle und teilweise Erwerbsminderung. Das ist dann der IST-Stand - wenn die Erwerbsminderung hier und jetzt eintreten würde.

Ich habe jetzt 60% Behinderung, das zählt aber bei der Rente nicht, man gibts zwar an, aber das wars auch schon. Der Behindertenausweis ist bei der Steuererklärung nützlich und ansonsten bei dieversen Eintrittspreisen.

Sobald Deine Frau ausgesteuert ist, muß sie Rente beantragen bzw. sich beim Arbeitsamt wegen dem Nahtlosigkeitsgeld melden. Das wird gezahlt, solange die Rentensache dauert. Da ihr ja auf den Verdienst Deiner Frau angewiesen seid, muß sie diesen Weg gehen - ansonsten wäre sie ja nur Hausfrau und Mutter - also kein Verdienst. Das Nahtlosigkeitsgeld (in etwa so hoch wie das Krankengeld - 70% glaub ich vom letzten Gehalt) gibts solange, bis die Rentenversicherung entschieden hat - höchstens 1 Jahr. In dieser Zeit ist sie nicht vermittelbar - logisch, da nicht arbeitsfähig. Es wird eine Gutachten nach Aktenlage erstellt - also mit allen Unterlagen, die mit der Erkrankung Deiner Frau zu tun haben.

Es ist wichtig - für den Rentenantrag - dass Deine Frau alle Unterlagen ihrer Erkrankung, Pathologie usw. zusammenträgt und mit beifügt. Sie wird mit Sicherheit zum Gutachter müssen - aber das dauert noch eine Weile, da braucht ihr Euch noch keine Gedanken machen. Alles zu seiner Zeit.

Wichtig ist auch, dass die Ärzte dahinterstehen und ihr die volle Unterstützung habt. Eine Psychotherapie ist auch sehr sinnvoll - für das Seelenleben und für den Rentenantragsverlauf. Zwei kleine Kinder und dann die Krebserkrankung noch in der Schwangerschaft - das muß man erst mal aufarbeiten und mit den richtigen Argumenten und den Ärzten dahinter bekommt Deine Frau bestimmt die nötige Zeit sich zu erholen und Kraft zu schöpfen.

Ich wurde rückwirkend zum April 05 berentet und sie endet im April 09 - insgesamt also 4 Jahre, danach sieht man weiter.

Es gilt immer die Devise: Reha vor Rente.

So - habe fertig Lang geworden

Wenn Du noch Fragen hast - nur zu !

Liebe Grüße
Christine
__________________
Da wo ich bin ist oben!
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