Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

 
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 21.12.2008, 11:23
Julie C. Julie C. ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 18.10.2006
Ort: Hamburg
Beiträge: 549
Standard Versicherungsbeiträge bei Selbständigkeit

Hallo zusammen !

Unten stehenden Text habe ich schon in einem Forum für ALG II (Hartz IV) gepostet, deshalb liest
es sich hier jetzt etwas merkwürdig. Es ist mir jetzt aber zu mühsam, den Text zu ändern und
anzupassen.

Vielleicht finde ich hier ja auch jemanden, der uns helfen kann ? Wir stehen im Moment so
ziemlich auf dem Schlauch.

Danke im Voraus !

Zitat:
Es geht um meinen Freund und er ist geringverdienender Selbständiger. Bisher
hat das örtliche Sozialamt seine Krankenversicherungsbeiträge übernommen.
Nun erfährt er plötzlich durch einen Arzt, dass er seit Aug. gar nicht mehr versichert ist
und sich das durch die Gesundheitsreform geändert hat. Eine Mitteilung über die
Änderung hat mein Freund nicht erhalten. Weder durch's Sozialamt, noch durch die
Krankenkasse. Auch beim Quartalswechsel September/Oktober ist nichts aufgefallen,
obwohl mein Freund oft beim Arzt war. Nur am Rande: er ist krebskrank und ist
ständig in Behandlung.

Nun war mein Freund beim Sozialamt und dort sagte man ihm, dass jetzt die ArGe
dafür zuständig ist. Morgen will er dort hin und wir haben keine Ahnung, was nun
passiert. Ich habe inzwischen herausgefunden, dass wahrscheinlich SGB II § 26 Abs. 3
zutreffen wird. Uns ist aber nicht klar, ob er nun ALG II beantragen muss. Bisher stand
er in keinerlei Leistungsbezug. Und was ist, wenn er gar keinen Anspruch auf ALG II
hat ? Wenn er die Beiträge jetzt selbst zahlen muss, wird er auf jeden Fall hilfebedürftig.

Eine weitere Frage ist, welche Krankenkasse ihn jetzt überhaupt nimmt. Die bisherige
hat bereits abgelehnt. Außerdem ist uns auch nicht klar, wer die Kosten von September
bis jetzt bezahlt. Mein Freund kann es nicht.

Und ist das Ganze nicht vielleicht sogar ein Fall für das Sozialgericht ? Wie gesagt:
er wurde über diese Gesetzesänderung in keinster Weise informiert ! Und alles ist
jetzt auch unheimlich eilig, da mein Freund ab Anfang Januar eine Chemotherapie
beginnen muss. Morgen hat er noch eine Kontrolluntersuchung im Krankenhaus.
Kann er den Termin überhaupt einhalten, wenn er jetzt gar nicht versichert ist ?
__________________
Viele Grüße
Julie

Hilfe zu allen Fragen rund um die Themen ALG I u. ALG II,
ARGE, Antragsabgabe usw. gibt es beim Erwerbslosen Forum
Deutschland

Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht
(B. Brecht)
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:00 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55