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  #1  
Alt 23.11.2003, 18:41
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Beiträge: n/a
Standard Steuervorteile

Hallo,

vielleicht kennt sich jemand aus.

Bekommt man als Behinderter irgendwelche Steuervorteile beim Jahresausgleich/Einkommensteuer ?

Hat ein Arbeitgeber Vorteile wenn er einen Behinderten einstellt?

Danke! S.
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  #2  
Alt 23.11.2003, 23:49
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Beiträge: n/a
Standard Steuervorteile

ja! du hast freibeträge und der AG erspart sich die ersatzabgabe, die leider nicht sehr hoch ist.
gruss
bluebird
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  #3  
Alt 24.11.2003, 12:18
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Steuervorteile

Ich habe grad die Beträge aus dem Internet rausgesucht. Du kannst die Freibeträge auf die Steuerkarte eintragen lassen. Hier der Text:

Den Nachweis der Behinderung führt man durch den Schwerbehindertenausweis oder, bei einem GdB unter 50 v. H., durch eine Bescheinigung des Versorgungsamtes bzw. einen Renten- oder entsprechenden Bescheid.

Er beträgt bei einem Grad der Behinderung von Euro
25 - 30 310
35 - 40 430
45 - 50 570
55 - 60 720
65 - 70 890
75 - 80 1060
85 - 90 1230
95 - 100 1420

Bei Behinderten, deren Grad der Behinderung zwischen 25 und 45 liegt, ist eine Steuerermäßigung nur möglich, wenn wegen der Behinderung entweder ein gesetzlicher Anspruch auf Rente oder andere laufende Bezüge besteht, oder die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat, oder die Behinderung auf einer typischen Berufskrankheit beruht.
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  #4  
Alt 27.11.2003, 19:54
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Steuervorteile

hier noch mal der tip aus 2002: http://www.lvf.bayern.de/schwbg/br-schwbg.html
eine Broschüre nicht nur mit Steuertips
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