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  #16  
Alt 24.11.2014, 14:33
axellino axellino ist offline
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Standard AW: EU-Rente

Hallo Christine,

ich muss mich bei Dir und allen anderen hier auch entschuldigen
Es kommt nicht darauf an,wie oft eine Erwerbsminderungsrente verlängert wurde um evtl. eine unbefristete zu bekommen,sondern sie darf max. in einen Zeitraum von neun Jahren verlängert werden um evtl. in eine unbefristete über zu gehen.
( § 102 SGB VI )

Bei mir ist sie sofort unbefristet durchgegangen,aber das lag sicher auch daran,das ich nach der blöden Diagnose ein Jahr in der Versenkung verschwunden war und meine Arbeit aufgab und ich einen guten Neurologen fand,der mich wieder auf den richtigen Weg brachte und mich in allen unterstützte,auch was die Erwerbsminderungrente betraf.

Liebe Grüsse

axellino
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  #17  
Alt 25.11.2014, 00:20
Norma Norma ist offline
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Standard AW: EU-Rente

Nur mal so, Infos über den eigenen Rentenkampf (ja, für mich war es ein Kampf, für andere nicht) und über Erfahrungen anderer Krebskranke aus der Selbsthilfegruppe.

Krebspatienten mit Metastasen haben alle sofort und ohne Reha-Zwang die volle EM-Rente erhalten. Wer vorher eine Zeitrente hatte, erhielt die unbefristete volle Rente unverzüglich.
Eine Ablehnung habe ich nie erlebt.

Bei allen anderen kann ich sagen:
Diese 9 Jahre-Regelung besteht auf dem Papier; mir ist aber bei Krebskranken nicht ein einziger Fall bekannt, bei dem diese 9 Jahre strikt eingehalten wurden.

Die Allermeisten erhielten die volle EM-Rente beim 4. Verlängerungsantrag nach Zeitrenten; der Zeitrahmen lag dabei zwischen 6 und maximal 8 Jahren.

Wer nach einer onkologischen Reha von der Rentenversicherung in eine weitere Reha geschickt wird, findet sich sehr oft in einer Klinik für Psychosomatik wieder.
Solche Kliniken waren für die allermeisten Krebskranken in der Selbsthilfegruppe der reinste Psycho-Horror.
Wahrgenommen wurde die Tendenz, dass man an Krebskranken nicht interessiert war, sondern nur darauf bedacht, Patienten als voll erwerbsfähig zu entlassen.

Reha-Entlass-Berichte sind 6 Monate lang gültig. Nach dieser Zeit wird erfahrungsgemäß eine erneute gutachterliche Untersuchung stattfinden, wenn durch einen Widerspruch oder einen Termin beim Sozialgericht diese Zeit verstrichen ist.

Günstig wirkt sich aus, wenn es mehr als einen Arzt gibt, der den Rentenantrag befürwortet; wobei wenigstens ein Facharzt dabei sein sollte.
Bei mir waren es ein Onkologe und ein Arzt für Neurologie/Psychologie.

Rentenbewerber, die sich durch einen Sozialverband vertreten lassen, haben eine erhöhte Chance auf Bewilligung. Ebenso, wenn es sich um eine Klage beim Sozialgericht handelt.

Die Behauptung der Rentenversicherung, dass ein Schwerbehinderten-Ausweis keinen Einfluss auf eine Rentenbewilligung habe, hat sich in der Realität nicht bewahrheitet. Alle Mitglieder der Selbsthilfegruppe (und ich auch), haben die Erfahrung gemacht, dass die Wichtigkeit des SB-Ausweises immer noch gegeben ist; egal bei welchen Gutachtern, Reha-Kliniken oder Richtern der Sozialgerichte.

Zum Schluss noch ein Fakt, der sich im Laufe der Jahre erst herausgestellt hat: Der kleine feine Unterschied zwischen den Geschlechtern. Frauen haben erfahrungsgemäß etwas schlechtere Chancen als Herren. Das, so hat sich gezeigt, liegt offensichtlich an der statistisch niedrigeren Lebenserwartung der Herren.

Wobei ich persönlich das als ungehörig empfinde. Der Krebs unterscheidet schließlich auch nicht, in welchem Geschlecht er sich breit macht.

PS: Wer während oder durch die Krebserkrankung arbeitslos geworden ist und zum Zeitpunkt der Rentenantragstellung ALG I bezieht, erhält bei einer festgestellten "halben" Erwerbsminderung (erwerbsfähig für 3 bis 6 Stunden) und sogenanntem "verschlossenen Arbeitsmarkt" (heißt: Arbeitslosenquote zu hoch in der Region), bei Bewilligung automatisch die volle EM-Rente.
So eine Rente nennt sich im Volksmund "Arbeitsmarktrente".

Erheblich von Vorteil ist es, wenn man auch während des ALG-I-Bezuges krankgeschrieben ist oder bleibt. Man muss zwar beim Amt für Arbeit unterschreiben, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, aber auch das ist nur geduldiger Papierdschungel. Fakt ist, dass man durch eine Krankschreibung in die sogenannte §125-Regelung fällt. Heißt; man kann bis zur Rentenentscheidung nicht vermittelt werden und wird auch nicht zu Gesprächen zwecks Eingliederung in den Arbeitsmarkt vorgeladen.

Wie man hier lesen kann: Der Rentenweg kann beschwerlich und mühevoll sein.
Deshalb noch einmal der Rat: Ein Sozialverband hilft, kostet nicht viel Beitrag (Zur Zeit zahle ich 6 Euro/Monat) und dort kennt man sich bestens aus.

PPS: Natürlich kann ich für die Aussagen im Beitrag keine Gewähr übernehmen; also nicht haftbar gemacht werden kann. ;-) Es sind reine Erfahrungswerte von anderen Krebskranken und mir selbst, über einen Zeitraum von 12 Jahren.

Liebe Grüße
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
Diagnose Darmkrebs Juni 2007 bei meinem Mann

Geändert von Norma (25.11.2014 um 00:42 Uhr) Grund: Ergänzung
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  #18  
Alt 25.11.2014, 08:01
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tinemarinella tinemarinella ist offline
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Hallo Axellino!

bei mir sind es jetzt 9,5 Jahre seit der Berentung und wirklich die 4. Verlängerung! Bin mal gespannt was dabei rauskommt....

Gesetze recht und schön, aber da hält sich doch keiner dran... Was ich schon am Telefon bei der RV erlebt hab.... ohne Worte. Da wirst du irr.

Vor allem: im August letzten Jahres der Bescheid, dass die Rente verlängert wird, aber nur bis April 2015 nicht August 2015! Wieder paar Monate eingespart.

Die ganze Prozedur inkl. Gutachter, übrigends war ich bei diesem einen schon 3x, hat von November bis August nächsten Jahres gedauert.

Liebe Grüße
Christine
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  #19  
Alt 25.11.2014, 14:10
axellino axellino ist offline
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Sag mal Christine,wurde deine Rente nicht nur ausschließlich auf medizinische Sachverhalte begründet, sondern auch auf die jeweilige Arbeitsmarktlage?? Eine solche EM-Rente würde dann auch weiterhin als Zeitrente gezahlt.

§ 102 Abs. 2 SGB VI

(2) Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und große Witwenrenten oder große Witwerrenten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit werden auf Zeit geleistet. Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre nach Rentenbeginn. Sie kann verlängert werden; dabei verbleibt es bei dem ursprünglichen Rentenbeginn. Verlängerungen erfolgen für längstens drei Jahre nach dem Ablauf der vorherigen Frist. Renten, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, werden unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen. Wird unmittelbar im Anschluss an eine auf Zeit geleistete Rente diese Rente unbefristet geleistet, verbleibt es bei dem ursprünglichen Rentenbeginn.

LG

axellino





Zitat:
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Hallo Axellino!

bei mir sind es jetzt 9,5 Jahre seit der Berentung und wirklich die 4. Verlängerung! Bin mal gespannt was dabei rauskommt....

Gesetze recht und schön, aber da hält sich doch keiner dran... Was ich schon am Telefon bei der RV erlebt hab.... ohne Worte. Da wirst du irr.

Vor allem: im August letzten Jahres der Bescheid, dass die Rente verlängert wird, aber nur bis April 2015 nicht August 2015! Wieder paar Monate eingespart.

Die ganze Prozedur inkl. Gutachter, übrigends war ich bei diesem einen schon 3x, hat von November bis August nächsten Jahres gedauert.

Liebe Grüße
Christine
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  #20  
Alt 25.11.2014, 15:04
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tinemarinella tinemarinella ist offline
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Hallo Axellino!

Danke für dein Feedback! Ich werde jetzt im Dezember 40. Als ich krank wurde war ich erst 30. Es stand nie in irgendwelchen Schreiben irgendwas von Arbeitsmarktlage oder sonst was.

Immer nur: Da nicht auszuschließen ist, dass sich Ihre gesundheitliche Situation auf lange Sicht doch noch bessern könnte......

Liebe Grüße

Christine
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  #21  
Alt 25.11.2014, 15:27
axellino axellino ist offline
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Dann wird der DRV jetzt keine Wahl mehr bleiben und das Wissen sie auch sehr genau.Entweder wirst Du ab Mai 2015 eine unbefristete Rente bekommen oder ebend eine Ablehnung der Weiterbewilligung bekommen,da ist die Gesetzeslage ganz klar und deutlich für die DRV.Wünsche Dir natürlich das die Weiterbewilligung durchgeht und somit die Rente unbefristet weiter läuft,ansonsten würde ich aufjedenfall den Rechtsweg einschlagen.

Viel Glück

LG

axellino





Zitat:
Zitat von tinemarinella Beitrag anzeigen
Hallo Axellino!

Danke für dein Feedback! Ich werde jetzt im Dezember 40. Als ich krank wurde war ich erst 30. Es stand nie in irgendwelchen Schreiben irgendwas von Arbeitsmarktlage oder sonst was.

Immer nur: Da nicht auszuschließen ist, dass sich Ihre gesundheitliche Situation auf lange Sicht doch noch bessern könnte......

Liebe Grüße

Christine
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  #22  
Alt 25.11.2014, 18:34
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tinemarinella tinemarinella ist offline
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Hallo Axellino!

Jaaaaa an entweder oder denk ich schon seit Jahren! Dieser Nervenkrieg ist grausam! Ich muss es jetzt mal wieder auf mich zukommen lassen - hilft ja nichts. Bin nur froh, dass ich seit etlichen Jahren bei einer Gewerkschaft bin und somit Rückendeckung bekomme, falls denn nötig!

Ich dank Dir nochmal recht herzlich

Liebe und dankbare Grüße

Christine
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  #23  
Alt 10.12.2014, 12:11
Zensi96 Zensi96 ist offline
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Hallo zusammen,

muss den 'Tread nochmal nach oben schubsen Ich bin 59 Jahre, war zu 80 % hörbehindert mit Schwerbehindertenhausweis und habe nach der dritten Fusion meines Arbietgebers und der Aussage, dass im neuen Betrieb kein Arbeitsplatz mehr für nmich vorhanden sei, einen Aufhebungsvertrag vereinbart. Natürlich habe ich mich vorher mit der Behindertenstelle und dem Arbeitsamt beraten und von beiden das OK erhalten (schriftlich). Mein Vertrag läuft noch bis nächstes Jahr, wobei ich aber schon länger von der Arbeit frei gestellt bin, bei vollem Lohnausgleich.
Aus dem Grund habe ich mich auch bei meiner Krebserkrankung im August 2014 nicht krank gemeldet (wäre ja entschieden weniger Geld gewesen)
Brusterhaltend operiert, keine Chemo, Bestrahlung gerade beendet und nut AHT.
Wie stehen denn hier die Chancen für eine Erwerbsminderungrente, sobald mein Arbeitsvertrag ausgelaufen ist? Werde mich also erstmal beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden, aber gleichzeitig krank schreiben lassen. Zur Zeit habe ich aufgrund der Berustkrebserkrankung 100 % Behinderung und bin in psychologischer/Psycho onkologischer Behandlung. Was meint ihr zu meinen Chancen?
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  #24  
Alt 10.12.2014, 13:46
Norma Norma ist offline
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Hallo Zensi,

du bist für mich ein ganz typischer "Fall" für einen Sozialverband. Lass dich dort beraten, damit du nicht unbeabsichtigt rentenrechtlich falsche Entscheidungen triffst.

Generell kann man sagen, dass in einer AHB (oder auch Reha) eine ärztliche Einschätzung über deine (Rest?) Erwerbsfähigkeit erfolgen wird. Diesen ärztlichen Entlassungsbericht erhält deine Rentenversicherung.

Liebe Grüße
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
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  #25  
Alt 10.12.2014, 14:43
axellino axellino ist offline
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Hallo Zensi,

Wie schon von Norma geschrieben solltest Du dich ausführlich von einen Sozialverband oder von der DRV beraten lassen.
Bei Dir gäbe es evtl. auch die möglichkeit in die vorzeitige Altersrente für Menschen mit Behinderung zu gehen.

http://www.deutsche-rentenversicheru...chen_node.html

Das ist alles sehr komplex und darum solltest Du dich auch ausführlich beraten lassen.

LG
axellino
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  #26  
Alt 10.12.2014, 22:40
Zensi96 Zensi96 ist offline
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Vielen Dank Norma und axellino,

genau das hatte ich eigentlich vor @axellino, Aufhebungsvertrag, 2 Jahre arbeitslos und Frührente beantragen aufgrund meiner Behinderung. Da waren es noch 80 %. Nur dass mir eine Brustkrebserkrankung dazwischen kommt und mich dermaßen aus der Bahn wirft, damit habe ich nun überhaupt nicht gerechnet.

Ich bin im VdK @Norma, zwar erst seit kurzem und aus Gründen, weil meine Krankenkasse meint, alles aber auch alles ablehnen zu müssen und hatte da schon ein kurzes Gespräch heute, in dem mir gesagt wurde, dass ich im Moment keine Chance auf eine EU Rente hätte, da mein Arbeitsverhältnis ja noch besteht.

Also vorsichtshalber arbeitslos melden, bzw. arbeitssuchend und einen erneuten Termin beim VdK Mitte Januar

Geändert von Zensi96 (10.12.2014 um 22:42 Uhr)
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  #27  
Alt 21.01.2015, 04:48
coralle coralle ist offline
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Standard AW: EU-Rente

Gut morgen an alle "mitstreiter"

Weiß zufällig jemand, ob das mit der 4. Verlängerung der EU (bei uns/mir heißt das invaliditätspension) in ÖSTERREICH auch so läuft, entweder unbefristet oder Ablehnung.

Bei mir steht nämlich die 4. Verlängerung an.

Oder wo kann man sich in Österreich hinwenden, wenn man darüber Auskunft haben möchte?. Bei meiner Pensinsversicherung selbst traue ich mich nicht nachzufragen, ich will ja nicht schlafende Hunde wecken, wie man bei uns so schön sagt ;-).

Glg aus Österreich

Coralle
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