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  #1  
Alt 16.01.2014, 17:49
MuckelsMum MuckelsMum ist offline
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Registriert seit: 11.11.2013
Ort: 49565
Beiträge: 12
Standard Familienreha

Hallo,

unsere Familienreha ( Kleinkind hatte einen Wilmstumor ) ist endlich bewilligt (nach Widerspruch etc. ) worden. Jetzt brennt uns eine Frage unter den Nägeln.

Wie ist das mit meinem Mann, muss er seinen Jahresurlaub dafür nehmen, oder ist der AG dazu verpflichtet ihn freizustellen und wie sieht das dann mit dem Gehalt aus? Der Mensch von der RV hat gesagt es wäre angebracht wenn er seinen Jahresurlaub dafür nehmen würde, aber ganz ehrlich, das finden wir ziemlich doof.

Kann uns da jemand eine fundierte Antwort geben??

Vielen lieben Dank

MuckelsMum
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  #2  
Alt 16.01.2014, 19:01
simi1 simi1 ist offline
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Registriert seit: 04.11.2011
Beiträge: 552
Standard AW: Familienreha

Hallo MuckelsMum,

bei uns sind die Familienrehas schon etwas länger her, daher weiß ich nicht, ob das Prozedere noch passt.
Mein Mann hatte unbezahlten Urlaub genommen und den Verdienstausfall von Krankenkasse oder Rentenversicherung (weiß ich nicht mehr genau) erstattet bekommen. Allerdings gab es eine finanzielle Obergrenze, so dass er weniger als sein übliches Nettogehalt erhielt.

Viele Grüße
Simi
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  #3  
Alt 21.01.2014, 16:37
raumwunder raumwunder ist offline
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Registriert seit: 21.12.2012
Beiträge: 121
Standard AW: Familienreha

Verstehe ich jetzt nicht ganz, ist die Reha nicht für euch alle genehmigt worden?

Bei uns ist es so, das alle 3 gemeinsam zur Reha fahren, so ist es beantragt worden und so wurde es auch von Anfang an genehmigt.

Wenn es so sein sollte, das die Rentenversicherung euch alle in die Reha schickt, gilt das als eine normale Krankenbescheinigung für den Arbeitgeber. Und in dem Fall gilt die Lohnfortzahlung.

Melde dich bitte nochmal dazu, und wo geht es überhaupt hin
__________________
"sed quis custodiet ipsos custodes?" Juvenal, römischer Dichter, 1.-2. Jahrhundert n. Chr.
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