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  #1  
Alt 14.09.2016, 16:36
helmut 5 helmut 5 ist offline
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Standard Der Schwerbehindertenausweis - eine Farce???

Ich habe aufgrund extremer Schwäche durch Alter (87) und diverser unheilbaren Erkrankungen (u.a.Lymphom) einen Behindertenausweis beantragt; mein Motiv war in erster Linie die Erlaubnis, auf Behindertenparkplätzen parken zu dürfen. Überraschenderweise erhielt ich mit einem GdB von 80 sogar einen Schwerbehindertenausweis.

Dann stellte sich heraus, dass dieser aber noch nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt; dazu ist ein Grad der Behinderung von 100 erforderlich!

Wie ich auf Nachfrage erfuhr, ist ein GdB von 100 nur für Patienten mit Krankheiten, die kurz- oder mittelfristig zum Tod führen, vorbehalten!

Hoffentlich gelingt es mir, den richtigen Zeitpunkt nicht zu verpassen, damit ich diesen"Nachteilsausgleich" wenigstens noch ein paar Wochen in Anspruch nehmen kann!



Der Ausweis bietet die Möglichkeit, eine Ermäßigung von 50% auf die KFZ - Steuer zu beantragen.

Dies hätte jedoch zur Folge, dass meine Frau das Auto ohne meine Begleitung nicht mehr nutzen dürfte. (ausgenommen Fahrten zum Einkauf, die meiner Versorgung dienen)

Im Klartext: Fährt sie aus persönlichen Anlässen, so begeht sie eine Straftat!

Ich konnte diesen Unsinn zunächst nicht glauben, habe mich aber beim zuständigen Amt von der Richtigkeit überzeugt. ( Die Befreiung wird in der Zulassung eingetragen).

Die einzig sinnvolle Konsequenz ist somit, auf die paar Euro Ermäßigung zu verzichten!

Eine Alternative wäre natürlich, für die Frau ein zweites Auto zu kaufen!

Über Stellungnahmen würde ich mich freuen
Viele Grüße
Helmut
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  #2  
Alt 14.09.2016, 16:47
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Der Schwerbehindertenausweis - eine Farce???

Lieber Helmut, hier ist eine Tabelle ,wo der Nachteilsausgleich ganz übersichtlich aufgeführt ist, bitte schaue einmal hier:

http://www.betanet.de/download/tab3-...eilsausgl4.pdf

Ansonsten kann ich nur den "Wegweiser zu Sozialleistungen" der Deutschen Krebshile empfehlen.
Man kann ihn kostenlos downloaden oder als Broschüre bestellen:

http://www.krebshilfe.de/wir-informi...-ratgeber.html Heft 040.

Herzliche Grüße,
Elisabethh.
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  #3  
Alt 14.09.2016, 17:03
Jan64 Jan64 ist offline
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Standard AW: Der Schwerbehindertenausweis - eine Farce???

Hallo Helmuth,

Ich habe einen Grad der Behinderung (nicht %) von 100, und darf trotzdem nicht auf den Behindertenparplätzen parken. Dafür brauch man das Zusatzzeichen aG (außergewöhnlich Gehbehindert) im Ausweis. Damit kann man dann einen Behindertenparkausweis beantragen. Ein aG kann man schon mit weniger als einen GdB als 100 bekommen. Die Gehbehinderung muss natürlich irgendwie nachgewiesen werden (Arztbericht). Diese Beeinträchtigungen müssen natürlich im Antrag zum Schwerbehindertenausweis expliziet beschrieben werden,sonst nimmt der Sachbearbeiter keine Rüchsicht darauf, der kann das ja nicht riechen. Eine Diagnose allein reicht da nicht, die Beeinträchtigungen sind hier wichtig zu nennen. Da müsst ihr eventuell Einspruch erheben oder einen Verschlimmerungsantrag stellen.

Die KFZ-Steuerermäßigung ist ja auch für dich und nicht für deine Frau gedacht. Mal eine Frage von mir, gibt es die KFZ-Steuerermäßigung überhaupt ohne Zusatzzeichen wie aG oder B ?

Viele Grüße

Jan

Gerade gefunden, ein "Nachteilsausgleichrechner" für Menschen mit Schwerbehinderungen, was es nicht alles gibt. https://www.schwerbehindertenausweis...usgleich-suche Auf dieser Seite sind auch alle Nachteilsausgleiche und die Vorraussetzungen dazu aufgeführt.

Geändert von Jan64 (14.09.2016 um 23:50 Uhr) Grund: Link hinzugefügt
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  #4  
Alt 15.09.2016, 14:20
helmut 5 helmut 5 ist offline
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Standard AW: Der Schwerbehindertenausweis - eine Farce???

Hallo Elisabeth und Jan!

Danke für Eure Hinweise, die in erster Linie Möglichkeiten der Information aufzeigen.

Meine Intention war es jedoch, die unverständlichen Einschränkungen anzuprangern, die damit verbunden sind.

Jeder normal denkende Mensch kann doch erwarten, dass er auf einem Behindertenparkplatz parken darf, wenn er einen Behindertenausweis hat.

Tatsache ist jedoch, dass es unmöglich ist, die Berechtigung zu erhalten, wenn man nicht schwerstkrank ist, sodass mit dem baldigen Ableben zu rechnen ist!

Konsequenterweise sollten die Parkplätze entsprechend umbenannt werden!

Noch kurioser ist die geschilderte Situation mit der Ermäßigung der KFZ - Steuer.
Wegen ein paar Euro Ermäßigung, darf die Frau das Auto nicht mehr für persönliche Anlässe nutzen, sonst begeht sie eine Straftat!

Da wird doch glatt die Verfügung über das Eigentum beschnitten!

Gerne würde ich in die Köpfe der Menschen schauen, die solchen Unsinn verzapfen, um zu verstehen, was darin vorgeht.

Ich vertrete meine Ansicht so vehement, weil ich der Meinung bin, solche Vorgänge müssen öffentlich angeprangert werden.

Gruß Helmut
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  #5  
Alt 15.09.2016, 15:10
gilda2007 gilda2007 ist offline
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Standard AW: Der Schwerbehindertenausweis - eine Farce???

Zitat:
Zitat von helmut 5 Beitrag anzeigen
Jeder normal denkende Mensch kann doch erwarten, dass er auf einem Behindertenparkplatz parken darf, wenn er einen Behindertenausweis hat.

Tatsache ist jedoch, dass es unmöglich ist, die Berechtigung zu erhalten, wenn man nicht schwerstkrank ist, sodass mit dem baldigen Ableben zu rechnen ist!
Die Dinge sind im wirklichen Leben halt nun mal komplizierter. Es wäre etwas viel, an jedem Behindertenparkplatz alle relevanten Paragrafen des Sozialgesetzbuches anzubringen.

Und es hat auch nichts damit zu tun, dass man kurz vor dem Ableben ist. Man muss GEHBEHINDERT sein. Meine Mutter ist seit 10 Jahren gehbehindert und ich hoffe nicht, dass sie kurz vor dem Ableben ist, nur weil sie den Behindertenparkplatz nutzen darf.

Es ist gut, dass der Gesetzgeber das so streng handhabt. Man bedenke nur, dass 8-10% aller Frauen Brustkrebs im Leben bekommmen können. Nach Deiner Auslegung würde das ja bedeuten, dass 10 % der Frauen (eben die mit Brustkrebs) auf Behindertenparkplätzen parken dürfen, auch wenn sie gar nicht gehbehindert sind (und dann noch all die anderen, die eine Behinderung haben). Man muss sich also auch die Konsequenzen der eigenen Forderungen mal vor Augen führen!

Du kannst über Dein Eigentum frei verfügen. Es zwingt Dich ja niemand dazu, die reduzierte KfZ-Steuer zu beantragen. Wenn Du das nicht willst, weil es Dir wichtiger ist, dass Deine Frau fahren darf, dann lässt Du es eben einfach. Aber Vergünstigungen sind eben nur für den Betroffenen gedacht -- sonst ist Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

Man muss also nicht in die Köpfe der Menschen schauen, sondern besser über mögliche Folgen nachdenken, wenn es anders wäre.

Sei froh, dass Du nicht gehbehindert bist. Lieber laufen können und einen normalen Parkplatz ansteuern!
__________________
lg
gilda
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  #6  
Alt 15.09.2016, 15:41
helmut 5 helmut 5 ist offline
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Standard AW: Der Schwerbehindertenausweis - eine Farce???

Kurzer Nachtrag:

Ich bin sehr wohl gehbehindert und sturzgefährdet! Aber es wurde nur mit G und nicht mit aG bewertet.
Gruß Helmut
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  #7  
Alt 15.09.2016, 15:58
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Der Schwerbehindertenausweis - eine Farce???

Lieber Helmut , es gibt im Internet eine Menge Gerichtsurteile, wo man sich mit den Bedingungen für die Vergabe der Merkzeichen beschäftigt, bitte schaue einmal hier:
http://www.anhaltspunkte.de/rspr/ag.htm

Du schriebst wegen des Autos
Zitat:
Der Ausweis bietet die Möglichkeit, eine Ermäßigung von 50% auf die KFZ - Steuer zu beantragen.

Dies hätte jedoch zur Folge, dass meine Frau das Auto ohne meine Begleitung nicht mehr nutzen dürfte
Dies stimmt so nicht, jedenfalls schreibt es daer Informationsdienst von betanet, der Wagen muss auf Dich zugelassen sein. Um die Steuerermäßigung in Anspruch zu nehmen, benötigst Du keinen eigenen Führerschein.

Bitte schaue einmal hier:http://www.betanet.de/betanet/sozial...teuer-230.html

Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (15.09.2016 um 16:07 Uhr) Grund: Ergänzung vorgenommen
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  #8  
Alt 15.09.2016, 16:55
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Standard AW: Der Schwerbehindertenausweis - eine Farce???

Zitat:
Zitat von Jan64 Beitrag anzeigen
... Mal eine Frage von mir, gibt es die KFZ-Steuerermäßigung überhaupt ohne Zusatzzeichen wie aG oder B ?...
Ja, gibt es - Merkzeichen G reicht aus. Man benötigt aber die Berechtigung, den ÖPNV kostenfrei nutzen zu dürfen.
Zitat:
Zitat von helmut 5 Beitrag anzeigen
...Jeder normal denkende Mensch kann doch erwarten, dass er auf einem Behindertenparkplatz parken darf, wenn er einen Behindertenausweis hat.
...
Konsequenterweise sollten die Parkplätze entsprechend umbenannt werden!...
Nein, so ist das nicht. Wenn man einen Behindertenparkplatz sieht, fällt einem sofort das Rollstuhlsymbol ins Auge. Ich würde, wenn ich es nicht besser wissen würde, dann eher davon ausgehen, dass nur Rollstuhlfahrer den Stellplatz nutzen dürften.

Zur "steuerermäßigungs-widrigen" Nutzung durch die Ehefrau:
Das Auto meiner Eltern war auf beide zugelassen und beide hatten als Gehbehinderte einen SBA mit Merkzeichen G - dann passt das wieder. Vorher (als meine Mutter noch keinen SBA beantragt hatte, obwohl sie schon immer gehbehindert war) war das tatsächlich so, dass meine Mutter nicht zu ihrem eigenen Vergnügen ohne meinen Vater durch die Gegend fahren "durfte".
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  #9  
Alt 15.09.2016, 20:12
Jan64 Jan64 ist offline
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Standard AW: Der Schwerbehindertenausweis - eine Farce???

Hallo Helmut,

Du möchtest, deiner Meinung nach, haltlose Zustände anprangern.
Mein Vorschlag wäre, mach das bei den Menschen die für diese Zustände verantwortlich sind. Das ist in erster Linie deine Abgeodneten deines Landtages oder die Abgeordneten deines Wahlkreises für den Bundestag. Die machen die Gesetze und Verordnungen, wir hier sind die Menschen, welche mit eben jenen Gesetzen und Verordnungen leben. Diese Abgeordneten kennt man und an die kann man sich wenden. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, die geben sogar Auskunft, wenn man an sie herantritt.

Diese ganzen Nachteilsausgleiche sind halt auch immer eine Frage der Möglichkeit der praktischen Umsetzung und Finanzierbarkeit. Ab wann gewährt man die Ausgleiche, wem verwehrt man sie, alles eine Frage der Relation. Blöd für dem der sie nicht bekommt, gut wer davon profitieren kann. Wo setzt man hier Grenzen?

Gruß Jan
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  #10  
Alt 17.09.2016, 20:55
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GD54 GD54 ist offline
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Standard AW: Der Schwerbehindertenausweis - eine Farce???

mein frau hatte während ihrer erkrankung (nhl) eine behinderung von 100 und in der heilbewährung noch 60. 5 jahre nach erkrankung hat sie keine einstufung mehr. auch mit der stufe 100 hatten wir keine erlaubnis, auf behindertenplätzen zu parken, obwohl die wirkung der chemo eine eindeutige gehbehinderung zur folge hatte.
ich selbst habe eine unbefristete einstufung von 50 (wg.herzinsuffizienz) und keine gehbehinderung. ich würde mir auch komisch vorkommen, einerseits zum herzsport zu gehen, soviel wie möglich "zu fuss" und andererseits mein auto auf einen platz für gehbehinderte zu stellen. diese plätze sollten wirklich nur den rollis oder anders gehbehinderten zu gute kommen.
auf privatparkplätzen (z.b. supermärkten) - also dort, wo mehrere behindertenplätze nebeneinander sind - benutze ich diese plätze schon. aber auch nur, wenn mehr als 2 frei sind.
für mich und meine frau - beide noch im berufsleben - ist viel interessanter der steuerfreibetrag.
die ermässigung der kfz-steuer bringt wirklich nicht viel - lohnt sich kaum zu beantragen. und mit den öffentlich fahre ich nicht.
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