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Der Schwerbehindertenausweis - eine Farce???
Ich habe aufgrund extremer Schwäche durch Alter (87) und diverser unheilbaren Erkrankungen (u.a.Lymphom) einen Behindertenausweis beantragt; mein Motiv war in erster Linie die Erlaubnis, auf Behindertenparkplätzen parken zu dürfen. Überraschenderweise erhielt ich mit einem GdB von 80 sogar einen Schwerbehindertenausweis.
Dann stellte sich heraus, dass dieser aber noch nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt; dazu ist ein Grad der Behinderung von 100 erforderlich! Wie ich auf Nachfrage erfuhr, ist ein GdB von 100 nur für Patienten mit Krankheiten, die kurz- oder mittelfristig zum Tod führen, vorbehalten! Hoffentlich gelingt es mir, den richtigen Zeitpunkt nicht zu verpassen, damit ich diesen"Nachteilsausgleich" wenigstens noch ein paar Wochen in Anspruch nehmen kann! Der Ausweis bietet die Möglichkeit, eine Ermäßigung von 50% auf die KFZ - Steuer zu beantragen. Dies hätte jedoch zur Folge, dass meine Frau das Auto ohne meine Begleitung nicht mehr nutzen dürfte. (ausgenommen Fahrten zum Einkauf, die meiner Versorgung dienen) Im Klartext: Fährt sie aus persönlichen Anlässen, so begeht sie eine Straftat! Ich konnte diesen Unsinn zunächst nicht glauben, habe mich aber beim zuständigen Amt von der Richtigkeit überzeugt. ( Die Befreiung wird in der Zulassung eingetragen). Die einzig sinnvolle Konsequenz ist somit, auf die paar Euro Ermäßigung zu verzichten! Eine Alternative wäre natürlich, für die Frau ein zweites Auto zu kaufen! Über Stellungnahmen würde ich mich freuen Viele Grüße Helmut |
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