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Alt 11.11.2007, 00:53
vertigo75 vertigo75 ist offline
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Registriert seit: 29.04.2007
Beiträge: 2
Standard Bescheid über Anerkennung einer Berufskranheit

Hallo,

Anfang diesen Jahres wurde bei meinem Vater Luftröhrenkrebs festgestellt.

Nach erfolgreicher Operation und anschließender Chemo/Strahlentherapie befindet er sich derzeit in Kur (zur Krebsnachsorge).


Ich nehme derzeit seine Post entgegen und heute kam

ein

"Bescheid über Anerkennung einer Berufskranhkeit".

Dort steht geschrieben...

Sehr geehrter Herr xxxxx,

bei Ihnen wurde Luftröhrenkrebs festgestellt.

Diese Erkrankung wird als Berufskrankheit nach § 9 Abs. 2. Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) anerkannt.

Als Tag des Versicherungsfalls gilt der 26.03.2007 (Eintritt der Arbeitsunfähigkeit).

Ab diesem Zeitpunkt haben Sie Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Gemäß § 45 i.V.m. § 46 Abs. 3 (SGB VII) haben Sie ab 26.03.2007, längstens bis zum Ablauf der 78.Woche dem 21.09.2008, Anspruch auf Verletztengeld. Die für Sie zuständige Krankenhasse wurde mit der Auszahlung dieser Leistung beauftragt.

Über ihren Anspruch auf Rente, nach Ende der Verletztengeldzahlung, erhalten Sie zu gegebener Zeit Bescheid.


Daher ergeben sich für mich folgende Fragen und hoffe das auf die eine oder andere hier geantwortet werden kann:

- Bisher hat mein Vater Zahlungen von der Krankenkasse erhalten (anhand von Auszahlungsscheinen) und soweit ich weiss handelt es sich dabei um Krankengeld, ....Wenn man nun von Verletztengeld spricht ändert sich dann was für ihn?
- Ist das Verletzengeld nicht höher als das Krankengeld? steht ihm dann nicht eine Nachzahlung zu?

- Mein Vater wird nächstes Jahr 60 und daher denke ich das er sicherlich nicht mehr ins Arbeitsleben einzugliedern werden kann und mit seinen 45 Arbeitsjahren (!) und die Strapazen der letzten Monate hätte er es sich ja redlich verdient.

Was passiert denn genau nach dem Ablauf der 78.Woche und dem Ablauf der Verletztengeldzahlung? Erhält er auf jeden Fall Rente?

Ich frage deshalb, da ich gelesen habe, dass die Anerkennung einer Berufskrankheit nicht automatisch auch bedeutet, dass der Betroffene entschädigt wird, sondern auf jeden Fall eine 20% Minderung der Erwerbsfähigkeit gegeben sein soll.


Wäre für eine Antwort sehr dankbar.



PS:
Mein Vater hat offenbar seine Krankheit besiegt und das obwohl man ihm bei der seltenen Krebsart keine Hoffnung gegeben hat.

Ich bewundere die Kraft mit der mein Vater das alles überstanden hat!

Und Krebskranke und deren Angehörigen kann ich nur raten, niemals die Hoffnung aufgeben auch wenn es noch so schlecht aussieht.

Geändert von vertigo75 (11.11.2007 um 01:04 Uhr)
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