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  #1  
Alt 26.03.2007, 18:13
clara clara ist offline
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Ort: Bayern
Beiträge: 234
Standard Beendigung Arbeitsverhältnis während EU-Rente

Hallo,
ich hoffe, jemand kann mir einen guten Tipp geben:
ich bin zur Zeit in befristeter Erwerbsminderungsrente und mein Arbeitsvertrag ruht.
Nachdem ich meine direkte Vorgesetzte um ein Zwischenzeugnis gebeten hatte, ließ sie mich wissen, dass es bei meinem Arbeitgeber Bestrebungen gibt mein ruhendes Arbeitsverhältnis zu kündigen.

Meine Vorgesetzte verläßt Ende April ihre Arbeitsstelle. Sie stellt mir grundsätzlich gern ein Zeugnis aus, würde aber gerne den "Fall" abschließen und ihrer Nachfolgerin "geordnete" Verhältnisse, also ohne ruhendes Arbeitsverhältnis und befristeten Verträgen meiner Vertretung, übergeben.

Für mich spricht grundsätzlich nichts gegen eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses, da ich zu meiner alten Arbeitsstelle auf keinen Fall zurückkehren werde. Allerdings stellt sich für mich schon die Frage
- welche Form und
- welcher Zeitpunkt
für mich am günstigsten wäre.

Eine Beendigung meines Arbeitsverhältnisses mit dem Ausscheiden der Vorgesetzten hätte meiner Ansicht nach folgenden Vorteil:
*ein zu erwartendes gutes abschließendes Arbeitszeugnis von einer Vorgesetzten, mit beiderseitigem guten Verhältnis.*
<=> ein gutes Zwischenzeugnis meiner "alten Vorgesetzten" und ein abschließendes Zeugnis nach Beendigung der Rente von evtl. jemandem, der mich noch nie in den Arbeitsbezügen erlebt hat
=> ein solch nichtssagendes Zeugnis wirkt vermutlich auf einen neuen Arbeitgeber nicht gerade positiv ?!

Ist es klug, das Arbeitsverhältnis während der laufenden Erwerbsminderungsrente zu beenden?


Was ist für mich günstiger, finanziell (z.B. Arbeitslosengeld) als auch im Hinblick auf ein neues Beschäftigungsverhältnis,
- selbst zu kündigen?
- mich kündigen zu lassen?
- oder das Arbeitsverhältnis aufzulösen und evtl. eine von meiner Vorgesetzten in Aussicht gestellte Abfindung von einem viertel Jahresgehalt zu bekommen? (Ich habe nicht gerade viel verdient und Steuerklasse 5...)Wobei die Abfindung noch nicht sicher wäre, sondern Verhandlungssache.

Was könnt Ihr mir raten?
Lg clara
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  #2  
Alt 26.03.2007, 21:02
Benutzerbild von murmelina
murmelina murmelina ist offline
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Registriert seit: 19.04.2006
Beiträge: 70
Standard AW: Beendigung Arbeitsverhältnis während EU-Rente

Hallo Clara,

Hier was zu lesen in Deiner Sache:

§ 59 Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

(1) Wird durch den Bescheid eines Rentenversicherungsträgers festgestellt, dass der Angestellte erwerbsgemindert ist, so endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats, in dem der Bescheid zugestellt wird. Der Angestellte hat den Arbeitgeber von der Zustellung des Rentenbescheides unverzüglich zu unterrichten. Beginnt die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erst nach der Zustellung des Rentenbescheides, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des dem Rentenbeginn vorangehenden Tages. Das Arbeitsverhältnis endet nicht, wenn nach dem Bescheid des Rentenversicherungsträgers eine befristete Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gewährt wird. In diesem Falle ruht das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten von dem Tage an, der auf den nach Satz 1 oder 3 maßgebenden Zeitpunkt folgt, bis zum Ablauf des Tages, bis zu dem die befristete Rente bewilligt ist, längstens jedoch bis zum Ablauf des Tages, an dem das Arbeitsverhältnis endet.
Verzögert der Angestellte schuldhaft den Rentenantrag oder bezieht er Altersrente nach § 236 oder § 236a SGB VI oder ist er nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, so tritt an die Stelle des Bescheides des Rentenversicherungsträgers das Gutachten eines Amtsarztes. Das Arbeitsverhältnis endet in diesem Falle mit Ablauf des Monats, in dem dem Angestellten das Gutachten bekanntgegeben worden ist.

(2) Das Arbeitsverhältnis endet bzw. ruht nicht, wenn der Angestellte, der nur teilweise erwerbsgemindert ist, nach seinem vom Rentenversicherungsträger festgestellten Leistungsvermögen auf seinem bisherigen oder einem anderen geeigneten und freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden könnte, soweit dringende dienstliche bzw. betriebliche Gründe nicht entgegestehen, und der Angestellte innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Rentenbescheides seine Weiterbeschäftigung schriftlich beantragt.

(3) Liegt bei einem Angestellten, der Schwerbehinderter im Sinne des SGB IX ist, in dem Zeitpunkt, in dem nach den Absatz 1 das Arbeitsverhältnis wegen verminderter Erwerbsfähigkeit endet, die nach § 92 des SGB IX erforderliche Zustimmung des Integrationsamtes noch nicht vor, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Tages der Zustellung des Zustimmungsbescheides des Integrationsamtes.

Zum § 59 BAT - alte Bundesländer
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Was Deine Kündigung angeht meine Meinung:

Auf gar keinen Fall selber kündigen!!!



Ich bin mir nicht sicher ob, falls Deine Rente nicht verlängert würde, das arbeitsamt Dir nicht eine Sperre aufs Auge drücken könnte. Ich würde auch keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben!!!!

Hol Dir am besten Juristischen Rat, oder VdK (bin nicht sicher ob die da helfen können, vermute aber schon.
Dein Arbeitgeber ist verpflichtet Dir ein gutes Zeugnis auszustellen, alles andere musst Du nicht akzeptieren.

Nun hoffe ich ich konnte Dir ein wenig helfen.

Liebe Grüße Murmelina
__________________
Die helfende Hand findet man meist am eigenen Arm!
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  #3  
Alt 26.03.2007, 21:16
clara clara ist offline
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Ort: Bayern
Beiträge: 234
Standard AW: Beendigung Arbeitsverhältnis während EU-Rente

Hallo Murmelina,
vielen Dank für die den Paragraphentext, aber ich kannte ihn schon herzlichen Dank für deine Mühe! aber sicher - und das ist ja das schöne am forum- ist der für jemand anderes auch interessant.

T´ja normaler Weise würde ich auch sagen, bloß nicht selber kündigen, aber ich möchte ja irgendwann wieder arbeiten, bloß eben nicht in der alten Firma und da ist für mich die Frage, was macht sich besser bei einem neuen Arbeitgeber??? Am besten wäre es natürlich, wenn beide Fragen, was kommt beim neuen Arbeitgeber besser an und was ist für mich finanziell (evtl auch bei Arbeitslosengeld, usw) besser, zum gleichen Ergebnis führen würden

lg clara
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