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Alt 29.05.2004, 12:20
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Einstufung der Behinderung durch Magenkrebs

Hallo,

ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen. Meine Mutter ist vor sieben Jahren an Krebs erkrankt. Der Magen und die Milz sind ihr entfernt worden. Zum Glück sind auch nach 7 Jahren keine Metastasen aufgetreten.Sie ist nach der OP auch wieder arbeiten gegangen für 6h am Tag.
Nach der der OP wurde sie zu einer 100%igen Behinderung eingestuft und bei der Neubeantragung dieser Prozente wurde sie auf vierzig Prozent heruntergestuft. Nur leider ist sie trotzdessen, dass keine Metastasen aufgetreten sind nicht wieder voll arbeitsfähig und mit diesen Prozenten bedeutet das das sie bis 65 arbeiten muss. Dies wollte sie auf keinen Fall, denn bis dahin sind ihre Kräfte aufgebraucht.

Deshalb meine Frage hat jemand die gleiche Erfahrung gemacht. Das heisst hat jemand MAgenkrebs und ist noch Berufstätig und wie ist die Einstufung erfolgt.

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Denn meine Ma zerbricht sich so den Kopf darüber, dass sie nicht schlafen kann und ich habe Angst das sie dadurch Kraft und Engerie im Kampf gegen die Krankheit verliert.

Viele Grüsse
Jana janakempa@yahoo.de
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