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  #1  
Alt 08.10.2015, 20:31
vintage vintage ist offline
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Standard Schwerbehinderung & Steuer

liebe kk-ler/innen,

ich habe folgende frage:
mein mann hatte darmkrebs stadium IV im dezember 2014 diagnostiziert bekommen. ich glaube, wir haben erst im april 2015 geschafft, den schwerbehindertenantrag für ihn zu stellen.
im mai 2015 ist er verstorben.
vom amt kam noch kein bescheid.
wird das überhaupt noch berücksichtigt bei der steuer 2014 und 2015?
soll ich beim amt nachfragen oder was mache ich nun?


danke für nachricht,

vg, vintage
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lieben gruß, vintage



Mein geliebter Mann wurde nur 49 Jahre alt und
starb knapp fünf Monate nach der Diagnose.
* Juli 1965 - + Mai 2015

ED Weihnachten 2014 Darmkrebs mit zu vielen Lebermetastasen,
dann auch Lungenmetastasen...
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  #2  
Alt 20.10.2015, 01:08
Stuggi Stuggi ist offline
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Standard AW: Schwerbehinderung & Steuer

Hallo,

ja, das wird berücksichtigt werden.
Frag dort mal nach. Den Antrag wirst Du höchstwahrscheinlich nochmal umändern müssen.
Ich hab damals (als 17-jähriger) meinen Ausweis auch rückwirkend ab Erst-Diagnose bekommen.
Es geht ja eigentlich sowieso auch nur rückwirkend

Klappt schon

Viel Erfolg zum unwürdigen kleinen Trost - den Du aber mindestens verdient hast
Sebastian
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  #3  
Alt 20.10.2015, 08:02
Benutzerbild von wkzebra
wkzebra wkzebra ist offline
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Beiträge: 750
Standard AW: Schwerbehinderung & Steuer

Ich habe die Schwerbehinderung rückwirkend ab Antragstellung bekommen und kann mir daher nicht vorstellen, dass schon 2014 berücksichtigt wird.
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  #4  
Alt 20.10.2015, 16:40
Stuggi Stuggi ist offline
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Standard AW: Schwerbehinderung & Steuer

Also ich hab meinen ab Diagnose bekommen (ist aber 25 Jahre her). Was anderes wäre auch falsch.
Da würde ich nochmal jemandem auf die Finger kloppen
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  #5  
Alt 13.11.2015, 18:57
vintage vintage ist offline
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Beiträge: 745
Standard AW: Schwerbehinderung & Steuer

ihr lieben,

danke für eure antworten!

ich will mal berichten, wie es weiter ging.

also jetzt im oktober hatte ich die kraft, bei dem versorgungsamt nachzufragen, wann ich denn nun mit einer antwort rechnen könne...

die antwort:
wir haben die akte gechlossen, da der patient ja verstorben ist.
ich sagte, ja, aber für 2014/15 bestehen ja trotzdem die freibeträge und für die steuerberechnung brauche ich den bescheid für das finanzamt.

die bearbeiterin meinte dann, dass ich keinen bescheid mehr erhalte, sondern das ich einen brief schreiben soll an das finanzamt,
damit das finanzamt sich bei dem versorgungsamt erkundigt, wie der grad der schwerbehinderung (und damit die höhe der freibeträge) gewesen wäre.

ich kann dann wohl aber gar nicht recht prüfen, ob die beiden ämter sich dann auch wirklich austauschen? bzw. sehe das dann erst bei dem steuerbescheid?

ich werde weiter berichten.

vg, vintage
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lieben gruß, vintage



Mein geliebter Mann wurde nur 49 Jahre alt und
starb knapp fünf Monate nach der Diagnose.
* Juli 1965 - + Mai 2015

ED Weihnachten 2014 Darmkrebs mit zu vielen Lebermetastasen,
dann auch Lungenmetastasen...
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  #6  
Alt 14.11.2015, 19:09
Stuggi Stuggi ist offline
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Beiträge: 279
Standard AW: Schwerbehinderung & Steuer

Hallo vintage,

das klingt zwar ganz gut so, aber ich glaube, das gibt Probleme.
Könntest Du dich nochmal mit dem behandelnden Arzt treffen?
Dann macht doch ne Liste der Beeinträchtigungen (allein während der Chemo gab das bei mir schon 200% oder sowas ... vor 25 Jahren - ist heute vlt. anders). Hinzu kam dann Laufen auf Krücken und Hilflosigkeit (Merkzeichen G und H).
Damit kann man den Prozentwert anhand von Listen ausrechnen.

Ich hab so das dumme Gefühl, dass man dem Finanzamt das im Klartext auf den Tisch legen muss und es erst dann anerkannt wird.
Die haben nämlich keine blasse Ahnung davon (warum auch, sind ja nicht dafür zuständig).
Das Versorgungsamt sollte das Ausrechnen eigentlich erledigen. Auch jetzt noch, dafür bezahlen wir unsere Steuern. Dann wird die Akte eben wieder aufgemacht!

Also:
- Finanzamt fragen, ob der Vorschlag vom Versorgungsamt machbar ist (ich vermute nicht)
falls das Finanzamt abwiegelt:
- mitm Arzt ne Liste machen
- die Liste zum Versorgungsamt und die sollen dir die Einstufung schriftlich zuschicken
- Einstufung überprüfen (ist nicht ganz einfach; google: gdb Einstufung ... der erste Link ist z.B. eine PDF-Datei "GdB/MdE-Tabelle")

Wie gesagt: ich glaube nicht nicht, dass das Finanzamt sich kümmert, lasse mich aber gerne eines besseren belehren

Viel Erfolg
Sebastian

Geändert von Stuggi (14.11.2015 um 19:14 Uhr)
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  #7  
Alt 14.11.2015, 19:33
gilda2007 gilda2007 ist offline
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Standard AW: Schwerbehinderung & Steuer

Zitat:
Zitat von Stuggi Beitrag anzeigen
H(allein während der Chemo gab das bei mir schon 200% oder sowas ... vor 25 Jahren - ist heute vlt. anders). Hinzu kam dann Laufen auf Krücken und Hilflosigkeit (Merkzeichen G und H).
Damit kann man den Prozentwert anhand von Listen ausrechnen.
Es gibt keinen GdB von 200 -- das wäre ja völlig unsinnig. Auch kann man das nicht einfach ausrechnen, weil das nicht einfach addiert wird. Und wer nach einer OP zeitweise auf Krücken geht, bekommt deshalb kein Merkzeichen.
__________________
lg
gilda
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  #8  
Alt 17.11.2015, 01:09
Stuggi Stuggi ist offline
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Beiträge: 279
Standard AW: Schwerbehinderung & Steuer

Hallo Gilda,

ich weiß, klingt komisch. Aber gab´s (und gibt´s?) wirklich.
Auch wenn man die heutige Tabelle anschaut: Taubheit = 100%.
Wenn jetzt jemand taub ist und im Rollstuhl ...

Aber total richtig: Aufaddieren geht nicht. Muss man irgendwie ausrechnen (lassen).

Gute Nacht!
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  #9  
Alt 19.11.2015, 08:40
Adlatus Adlatus ist offline
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Beiträge: 44
Standard AW: Schwerbehinderung & Steuer

Dann bleibt es bei 100 Grad.

Denn es ist derGrad der Behinderung (GdB) . "Prozente" hat sich zwar im Sprachgebrauch eingebürgert ist aber falsch (genau wie "Hartz 4" statt richtig "ALG2")

Eine einfache Addierung der Grade findet nie statt weil:

"... Maßgebend sind die Auswirkungen der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander. "
Gefunden auf http://www.betanet.de/betanet/sozial...erung-164.html

Um eine weitere Abstufung zu erreichen können dann die Merkzeichen Zugeschaltet werden.
Um dein Beispiel aufzugreifen:
Wäre der Rollstuhlfahrer nicht taub, bekäme er z.B.
100 GdB + 'aG' + evtl. 'B'
-Kommt die Taubheit dazu, bleibt's bei 100GdB aber jetzt z.B.: 'aG' + 'B' +'Gl'

Wäre der Rollstuhlfahrer nicht taub sondern Blind, bleibt's wieder bei 100GdB aber jetzt z.B.: 'aG' + 'B' + 'Bl'+ 'H'

und Zuletzt:
Wird dem Rollifahrer mit hohem Querschnitt (z.B. Samuel Koch) auch noch ein Bein abgenommen, ändert sich an der Schwerberhinderung erstmal gar nix, weil das unterm Strich die Teilhabemöglichkeiten nicht noch weiter einschränkt...

Geändert von Adlatus (19.11.2015 um 08:55 Uhr)
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