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  #1  
Alt 01.04.2009, 11:48
piepselmaus piepselmaus ist offline
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Standard Generalvollmacht

Hallo zusammen,

ich habe mit meinem Verlobten am Montag ein Termin beim Notar.
Wir haben uns entschieden eine Generalvollmacht zu machen beim Notar.
Meine Frage wäre an jemand der sich hier damit auskennt: Was gibt es für verschiedene Generalvollmachten, oder gibt es nur eine mit der mein Verlobter dann für alles berechtigt ist, in meinem Namen zu handeln.
Für uns ist ganz wichtig das er zum Beispiel Zugriff auf mein Konto hat, oder Auskünfte von Ärzten bekommt oder auch für mich vorm Sozialgericht klagen kann, da dort zur Zeit eine Klage gegen die AOK läuft wegen Ablehnung Pflegestufe.
Was ist falls ich versterbe, dann kommt man ja an mein Konto vorerst nicht ran, wenn er so eine Generalvollmacht hat, kommt er dann trotz meines Todes an mein Konto, um zum Beispiel die Beerdigung zahlen zu können?

Liebe Grüße Sandy
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  #2  
Alt 01.04.2009, 12:58
Benutzerbild von Schokolinse
Schokolinse Schokolinse ist offline
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Standard AW: Generalvollmacht

...spontan fällt mir dazu jetzt ein, zur Bank zu gehen und sich gegenseitig Kontovollmacht zu erteilen.

Alles was das pflegerische etc betrifft, läßt sich durch die Patientenverfügung regeln.

Ich finde, wenn Ihr sowieso heiratet, den Gang zum Notar unnötig und kostspielig.

Wenn Ihr den offiziellen Weg gehen wollt, könnte man noch ein Betreuungsverfahren anstreben, wodurch alles geregelt wäre, weil Dein Mann Dein gesetzlicher Vertreter werden würde, sofern Du selbst nicht mehr dazu in der Lage sein solltest. Es geht da um die Vertretung gegenüber Behörden, Banken und anderen offiziellen Stellen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Gesundheitsfürsorge, Vertretung in finanziellen Angelegenheiten etc.

Der Vorteil hiervon ist, dass das Verfahren für Euch als Antragssteller kostenlos ist, des weiteren bekommt Dein Mann eine Aufwandsentschädigung von etwas über 300 € pro Jahr für Behördengänge usw.

Einmal im Jahr muss dem Amtsgericht (der Betreuungsstelle) Bericht erstattet werden und mehrmals im Jahr gibts Informationsveranstaltungen, während der man auch wertvolle Informationen über finanzielle und materielle Zuwendungen und das Beantragungsprozedere erhält.

Achja, Du und auch Dein Mann Ihr erhaltet beide einen Betreuungsausweis, der von allen Behörden, Ämtern und Instituten anerkannt wird.

So, ist zwar lang geworden aber ich hoffe mein Beitrag wird Dir helfen

Alles Gute,
Maya
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Was keiner wagt, das sollt ihr wagen/ was keiner sagt, das sagt heraus/ was keiner denkt, das wagt zu denken/ was keiner anfängt, das führt aus.//

Wenn keiner ja sagt, sollt ihr es sagen/ wenn keiner nein sagt, sagt doch nein/ wenn alle zweifeln, wagt zu glauben/ wenn alle mittun, steht allein.//

Wo alle loben, habt Bedenken/ wo alle spotten, spottet nicht/ wo alle geizen, wagt zu schenken/ wo alles dunkel ist, macht Licht.
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  #3  
Alt 01.04.2009, 14:51
piepselmaus piepselmaus ist offline
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Standard AW: Generalvollmacht

Hallo Maya,

ja aber wenn wir verheiratet sind hat er eben nicht all die Rechte die er mit einer Generalvollmacht hat wurde mir gesagt.
Kann er denn auch wenn ich verstorben bin an mein Konto ran, also falls wir jetzt bei der Bank so eine Kontovollmacht machen?
Denn ohne so eine Vollmacht kommt er ja an mein Konto nicht ran, oder?

Liebe Grüße Sandy
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  #4  
Alt 01.04.2009, 15:07
gina-lisa gina-lisa ist offline
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Standard AW: Generalvollmacht

Zitat:
Zitat von piepselmaus Beitrag anzeigen

Kann er denn auch wenn ich verstorben bin an mein Konto ran, also falls wir jetzt bei der Bank so eine Kontovollmacht machen?
JA kann er !
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  #5  
Alt 01.04.2009, 20:21
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard AW: Generalvollmacht

Hallo Sandy,

Kontovollmacht müsst ihr im Übrigen auch als Eheleute erteilen - geht nicht automatisch. Achte bitte bei der Kontovollmacht darauf, das es dort heißt:
"Vollmacht über den Tod hinaus".
Dann klappt das. Mit Kontovollmacht bekommt er seine eigene Bankkarte mit PIN usw.

Aber viel wichtiger ist, dass Ihr ein Testament macht.
Wenn das vom Notar beglaubigt vorliegt, dürftet Ihr auf der sicheren Seite sein.
Auch ein handschriftliches Testament ist gültig. (Kömmt ihr ja bei der Bank im Original vorlegen (zu Lebzeiten) und von denen als Kopie den Kontounterlagen beifügen lasssen.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht solltet Ihr aber trotzdem machen sonst müssen Gerichte entscheiden und Dein Verlobter darf möglicherweise (leider) nichts für Dich tun.!!!!! (Das Problem hatten wir bei unserer Mutter - trotz Verfügung. Diese Verfügung war von "Amateuren" gemacht.
(Notar ist sicherer)

Ich wünsche Dir alles Liebe
Wolfgang
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  #6  
Alt 02.04.2009, 09:49
Benutzerbild von BirgitF
BirgitF BirgitF ist offline
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Standard AW: Generalvollmacht

Hallo zusammen,

ich klinke mich mal kurz mit ein.

BlauesMeer hat Recht. Sobald die Bank von einem Todesfall weiß, ist sie gesetzlich verpflichtet, bis zur Klärung der Erbfolge das Konto einzufrieren.

Selbst meine Mutter konnte auf das gemeinsame Konto nach dem Tod meines Vater nicht zugreifen (nicht einmal um Geld zum täglichen Leben abzuheben), bis wir Kinder alle unterschrieben hatten, dass wir auf unser Erbe verzichten.

Bei uns waren nicht viele Erben da, aber das kann schon dauern bis man alle unter einen Hut bekommen hat...

Viele Grüße
Birgit
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  #7  
Alt 02.04.2009, 10:52
piepselmaus piepselmaus ist offline
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Standard AW: Generalvollmacht

Hallo,
ok da weiß ich jetzt bescheid!

Ja aber was ich jetzt nicht verstehe, warum will er mein Vermögen wissen der Notar, es geht um eine Generalvollmacht in Lebzeiten und nicht um mein Erbe.
Kann mir das noch jemand beantworten?
Für den Termin am Montag habe ich mir nun ein Zettel gemacht, für was mein Partner alles eine Generalvollmacht bekommen soll.
Unter anderem für Bankgeschäfte, Klage vorm Sozialgericht wegen Pflegestufe, Auskunft der Ärzte über mich und alle sämtlichen Auskünfte bei AOK und Arbeitgeber.
Kann ich außer meinem Partner auch meine Eltern mit rein schreiben lassen in die Vollmacht?
Und wielang müßte so ein Notartermin dauern, da ich im KH bin am Montag aber für ca. 1 Stunde weg darf.
LG Sandy
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  #8  
Alt 02.04.2009, 11:39
flomama flomama ist offline
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Standard AW: Generalvollmacht

Hallo Sandy.

Ich kann mir wegen der Frage nach deinem Vermögen nur vorstellen, dass der Notar evtl. ein festgelegtes Formular o.ä. hat, auf dem steht: "Herr/Frau ... wird bevollmächtigt, über das bestehende Vermögen in Höhe von ... zu verfügen ... überdies wird er bevollmächtigt, Frau ...´s Interessen in Rechtsstreitigkeiten durchzusetzen ...etc." aber nachfragen würde ich dennoch.

Vor 2 Jahren hatte ich einen gut vorbereiteten Notartermin (nicht von mir, sondern von den Notariatsangestellten) wegen Grundstücksangelegenheit, der hat keine 20 min gedauert, so dass du sicher dein knappes Zeitlimit schaffst, wenn du vorher telefonisch die für dich notwendigen Inhalte durchgibst (lies den Zettel, den du dir gemacht hast, am Telefon vor - so schreiben die das schon und ihr müsst dort nur die Richtigkeit prüfen) und beim Termin selbst keine Unterlagen fehlen (Geburtsurkunden etc.), die der Notar braucht. Wenn ihr allerdings noch Aufklärung über Rechte, Pflichten, Auswirkungen dieser Vollmacht o.ä. benötigt, dauert es halt länger. aber Notare werden nicht nach Zeit bezahlt, sondern nach ihren Tätigkeiten (Beurkundung, Beglaubigung, Beratung...) und sind meines Erachtens eher Minimalisten, die wenig Zeit vergeuden.
Ich würde möglichst alles telefonisch vorher abklären und auf die Brisanz deines Falles hinweisen, damit die wissen, weshalb es so zügig vonstatten gehen soll.

Alles Gute,
Marion
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  #9  
Alt 02.04.2009, 12:27
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megjabot megjabot ist offline
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Standard AW: Generalvollmacht

Hallo Sandy

Hab mit meiner Mama auch eine Generalvollmacht vor ihrem Tod gemacht.
In der Vollmacht stand auch drin, dass sie über den Tod hinaus gültig ist,
das ist wichtig um auch dann verfügen zu können.
Konnte alle Bankgeschäfte mit dieser Vollmacht über den Tod hinaus verfügen,
also Auflösung von Konten, Sparbücher, Tagesgeldkonto und konnte sogar damit ihre Wohnung verkaufen, habe keinen Erbschein gebraucht.
Diese Kosten für den Erbschein hab ich also gespart.
Hatte aber auch zusätzlich noch eine Kontovollmacht bei der Bank.
Habe noch eine Schwester, die aber nicht die Vollmacht hat, wir haben uns da prima geeinigt und alles hat problemlos geklappt.
Das Vermögen musst du angeben, damit der Notar daraus die Kosten der Generalvollmacht berechnen kann, die richten sich nach dem Vermögen.
War bei uns so um die € 130,-.
Du kannst natürlich auch noch deine Eltern mit reinschreiben lassen, meine Mutter wollte es so, dass nur ich die Vollmacht bekomme.
Es geht relativ zügig, der Notar liest die Vollmacht vor, Unterschriften und fertig, also 1/2 Stunde müsste reichen.
Dein Freund muss sogar nicht mal mit, es reicht, wenn du alleine kommst.

Grüßle Meg

Geändert von megjabot (02.04.2009 um 12:37 Uhr)
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  #10  
Alt 02.04.2009, 15:43
piepselmaus piepselmaus ist offline
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Standard AW: Generalvollmacht

Hallo,

danke für Eure zahlreichen Antworten.
Hatte heute ein Gespräch mit dem Pfarrer/Seelensorger aus dem Krankenhaus.
Auch er erklärte mir die Generalvollmacht.
Aber eine andere Frage, hab mich nun entschlossen das mein Verlobter und meine beiden Eltern drin stehen sollen. Wie ist das aber kann mein Verlobter trotzdem allein entscheiden, oder kann man dann nur zusammen entscheiden wenn 3 Personen drin stehen in der Vollmacht?

LG Sandy
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  #11  
Alt 03.04.2009, 14:59
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wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard AW: Generalvollmacht

Hallo Sandra,

das alle drei gemeinsam drin stehen ist eine sehr gute Lösung.
Du kannst verfügen, dass jeder allein entscheiden kann, dann heißt es in etwa:
Vater oder Mutter oder Verlobter .
Wenn alle drei sich vorher einig sein müssen dann muß das Wort und dazwischen stehen oder Du schreibst: Die Entscheidung ist vom .... gemeinsam mit ... zu treffen. Das heißt dann, dass derjenige die Entscheidung nicht allein treffen kann.
Du kannst auch schreiben einer aus der Familie (Vater, Mutter oder Verlobter) gemeinsam mit einem Arzt oder Pfarrer.

Es gibt unzählige Möglichkeiten. Ich weiß, es wird nicht leicht.
Diese Diskussion zeigt mir aber auch, dass Du eine sehr starke Frau bist.

Alles Alles Liebe
von Wolfgang aus Hamburg
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  #12  
Alt 30.04.2009, 17:39
piepselmaus piepselmaus ist offline
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Standard AW: Generalvollmacht

Wir haben nun unsere Generalvollmachten.
Es steht auch drin das mein Verlobter an mein Bankkonto darf, jetzt war er gerade in der Sparkasse und zeigte diese Vollmacht. Jetzt sagen die doch das gültet nicht, wir brauchen eine extra Kontovollmacht dort. Ja, gehts noch????
Ich solle mit hinkommen, es ist mir aber in meinem Zustand nicht möglich. Und jetzt?

Außerdem wurde dort gesagt das nach dem Tod mein Konto gesperrt wird, in der Vollmacht haben wir aber eintragen lassen das dies auch nach dem Tod gültig sein soll.

LG Sandy
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  #13  
Alt 30.04.2009, 19:57
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard AW: Generalvollmacht

Hallo Sandra,

die Sparkasse benötigt auf einem Unterschriftenblatt beide Unterschriften.
Diese müssen im Beisein eines Sparkassenmitarbeiters gemacht werden.

Vielleicht geht es, wenn Du eine Extra Vollmacht für die Sparkasse mit Deiner Unterschrift anfertigst und Dein Verlobter auf dem gleichen Blatt seine Unterschrift drunter setzt.

Wenn das nicht hilft ?

Lieben Gruß
Wolfgang

Ich schick Dir gleich noch eine PN
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  #14  
Alt 01.05.2009, 06:32
Bobath Bobath ist offline
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Standard AW: Generalvollmacht

Hallo !
Noch ein Tipp zur Bank:
Richtig ist: die benötigen eine Kontovollmacht!
Ich weiss nicht ob Du online-Banking machst! Das gibt ja Deinem Partner auch die "Kontovollmacht", wenn er an all Deine Tans und Pin kommt.
und/ oder: macht doch ein Gemeinsames Konto daraus. Das erleichtert auch einiges.
Online KOnto kannst Du auch normalerweise online oder telefonisch beantragen. Deine Bank schickt Dir dann alles.

lg beate
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  #15  
Alt 01.05.2009, 11:13
piepselmaus piepselmaus ist offline
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Standard AW: Generalvollmacht

Ja wir überlegen auch ob wir nicht ein Online-Konto eröffnen sollen. Aber mir gehts darum, wird ein Konto nach dem Tod trotz Kontovollmacht gesperrt oder nicht?????

LG Sandy
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