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  #1  
Alt 20.04.2003, 18:20
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Standard Was ist eine sogen. Versorgungsehe

Hallo,

Folgendes Problem:
Im Sept. 1996 lernte ich meinen Mann kennen. Im Aug.2001 zogen wir zusammen mit der Absicht im Sept. 2002 zu heiraten. Unser Urlaub war geplant und vom Arbeitgeber bereits genehmigt. Am 2. Urlaubstag bekamen wir die Diagnose Verdacht auf Lungenkrebs bei meinem Mann. Auf einmal war alles anders.Durch die folgenden Untersuchungen , Krankhausaufenthalte u.s.w. beschlossen wir die Heirat zu verschieben. Am 11.11.2002 gingen wir trotz dieser schweren Erkrankung meines Mannes zum Standesamt. Wir waren uns einig, daß wir diese schwere Zeit gemeinsam meistern wollten.( Es war eine Liebesheirat )
Wir waren ein Herz und eine Seele, während unsere Freunde sich aus unserem Leben zurückzogen. Ich versorgte meinen Mann so gut es ging.Ob zu Hause oder im Krankenhaus, wir waren füreinander immer da.
Keiner von uns wußte, daß der Tod so bald kommen würde.Wir waren doch immer voller Hoffnung, zumal die Chemo angeschlagen hatte. Doch dann begannen die Knochenmetastasen zu wachsen, die Chemo wurde unterbrochen und die Bestrahlungen begannen. Das war im Dezember. am 31.12.2002 bekam er Wasser in die Beine. Ab dem 2.Jan.2003 war ich rund um die Uhr im Krankenhaus bei ihm. Doch leider verschlechterte sich sein Zustand so drastisch, daß er an den Folgen einer Herzbeutel-OP zwei Tage später starb.( 10.Januar 2003 )
Mein Mann war gerademal 50 Jahre alt und ich bin 47 Jahre.
Ich habe dann einen Antrag auf Hinterbliebenenrente bei der Bfa gestellt. Nach 8 Wochen Wartezeit kam ein Schreiben - ob die Ehe zum alleinigen oder überwiegenden Zweck der Hinterbliebenenversorgung geschlossen wurde. Sollte es nicht so sein, muß ich eine Begründung abgeben und den Tod meines Mannes beschreiben.
Ich war ganz schön schockiert. Nun habe ich die Begründung so ähnlich wie oben geschrieben warte schon wieder 14 Tage auf eine Antwort.
Wird es gut ausgehen? Wer hat Erfahrungen?
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  #2  
Alt 20.04.2003, 22:30
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Standard Was ist eine sogen. Versorgungsehe

Hallo Marion,
ich habe folgende Texte gefunden.

Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente besteht erst, wenn die Ehe mindestens ein Jahr angedauert hat. Der Gesetzgeber möchte - unabhängig vom Lebensalter der Ehegatten - für Eheschließungen ab 01.01.2002 ausschließen, dass beispielsweise kurz vor dem Tode eines schwer Erkrankten noch eine "Versorgungsehe" geschlossen wird, deren alleiniger Zweck der spätere Anspruch auf Hinterbliebenenrente ist.

Hier erstmal den genauen Gesetzestext:

§ 46 Sozialgesetzbuch - SGB - VI
2 a:

"Witwen oder Witwer haben keinen Anspruch auf Witwen-/Witwerrente, wenn die Ehe nicht mindestens 1 Jahr gedauert hat, es sei denn, dass nach den besonderen Umständen des Falles die Annahme nicht gerechtfertigt ist, dass es der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen."

Die Betonung liegt hier auf diesem Teilsatz: "nach den besonderen Umständen des Falles". Die gesetzliche Rente wurde hier dem Beamtenrecht, dass schon mehrere Jahre gilt, angepasst.

Grundsätzlich wird die Witwen-/Witwerrente erst mal abgelehnt, wenn die Ehe nicht mindestens 1 Jahr gedauert hat. In der Begründung führt der Rentenversicherungsträger dann in der Regel auf, dass von einer "Versorgungsehe" ausgegangen wird. Gegen diese Entscheidung kann man dann innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen, der dann eingehenst zu begründen ist. Sollte dies fristgerecht geschehen, dann wird die Angelegenheit als "Einzelfallentscheidung" weiterbehandelt.

Gründe dafür, dass es doch zu einer Zahlung von Rente kommen kann, sind z.B., dass der Tod des Versicherten plötzlich und unvorhergesehen eingetreten ist, z. B. durch plötzlichen Unfalltod oder plötzlichen Herztod. Sollte jedoch eine bereits länger andauernde Erkrankung, z. b. Krebs, die Todesursache sein, dann wird in der Regel davon ausgegangen, dass bei der Heirat mit dem absehbaren Tod des Versicherten zu rechnen war.

Erfahrungswerte liegen den Rentenversicherungsträgern z.Zt. noch nicht vor, daher die Einzelfallentscheidungen. Auch kann z.Zt noch nicht gesagt werden, ob nur der Krankheits- bzw. Gesundheitszustand des Verstorbenen zu berücksichtigen ist oder zusätzlich auch andere Gründe zählen, z. B. langjährige Lebenspartnerschaft.

Ich würde Dir auf alle Fälle empfehlen, zwecks Wahrung der Frist Widerspruch einzulegen, selbst wenn auf den ersten Blick wenig Chancen bestehen. Ich würde außerdem auf die Lebenspartnerschaft hinweisen .Die Texte habe ich bei www.verwitwet.de gefunden. Ich wünsch Dir viel Glück

Daggie
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  #3  
Alt 21.04.2003, 09:47
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Standard Was ist eine sogen. Versorgungsehe

Hallo Daggie,
vielen Dank für Deine Hilfe. Ich habe noch keinen Bescheid erhalten, sondern nur dieses Schreiben der BfA.
Also warte ich erst mal ab, welche Antwort ich erhalte.
Vielleicht habe ich ja auch mal etwas Glück.

Marion
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  #4  
Alt 22.04.2003, 09:01
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Standard Was ist eine sogen. Versorgungsehe

Hallo Marion,
mit etwas Geschick kannst Du tatsächlich Anspruch auf Witwenrente haben. Daggie hat Dir ja die gesetzlichen Grundlagen bereits gut erläutert. Sollte es zunächst zu einer Ablehnung kommen, lege bitte Widerspruch ein. Es gibt bereits Urteile (Sozialgericht Hamburg rechtskräftiges Urteil
S 36 U 158/00, betrifft zwar gesetzliche Unfallversicherung, gilt aber auch entsprechend in der Rentenversicherung) dazu, wann eine vermutete Versorgungsehe widerlegt ist:
- feste Heiratsabsichten bereits vor dem Bekanntwerden der Krankheit. Hier helfen zum Beispiel Zeugenaussagen von Bekannten, Verwandten, Arbeitgeber (Urlaubsanmeldung), Anmeldung beim Standesamt lässt sich belegen
- zum Beispiel wechselseitige Bankvollmachten belegen eine eheähnliche Gemeinschaft, gemeinsame Verfügungen hinsichtlich Testament o.a.
- das Zusammenziehen belegt auch die Absicht, eine Ehe einzugehen, denn man führt dann bereits eine eheähnliche Gemeinschaft
- der schnelle Verlauf der Erkrankung war Dir/Euch nicht bekannt (Ärzteaussagen usw.) Auch mit dieser Krankheit musste es nicht zwangsläufig zu diesem schnellen Tod kommen.
Das sind einige Gründe aus dem obigen Urteil.
Ich wünsche Dir viel Glück, dass Du zu Deiner Trauer nicht noch darum kämpfen musst, dass ihr "wirklich" verheiratet wart.
LG
Astrid
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  #5  
Alt 24.04.2003, 19:18
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Standard Was ist eine sogen. Versorgungsehe

Hallo Astrid,
es ist schön, daß es Menschen gibt,die mir behilflich sind.Aber ich habe immer noch keinen Bescheid von der BfA und hoffe, daß es mir erspart bleibt - wieder einen Kampf aufzunehmen.Meine Kräfte sind leider im Moment nicht mehr so stark, da ich erst jetzt nach gut 3 Monaten merke, wieviel Kraft ich in der schweren Zeit gebraucht habe.Die Traurigkeit jetzt erst so richtig ans Licht kommt und der Schmerz manchmal nicht zu ertragen ist.
Ich muß noch dazu sagen, daß ich selbst ganztags berufstätig bin und es wirklich keine Ehe wegen der Versorgung war.
Also warte ich jetzt erst mal ab. Vielen Dank
Marion
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  #6  
Alt 13.05.2003, 08:40
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Standard Was ist eine sogen. Versorgungsehe

Hallo Astrid u. Daggie,

ich habe am Wochenende meinen Rentenbescheid bekommen.
Meine Ängste waren also unnötig. Ich habe mich total gefreut, daß mir weitere Schritte in dieser Angelegenheit erspart bleiben.
Vielen Dank nochmal an Euch für die Hilfe.

Marion
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  #7  
Alt 03.08.2003, 21:10
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Standard Was ist eine sogen. Versorgungsehe

Haben Auch Lebensgefährten Anspruch auf Rente
oder muß man verheiratet sein?
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  #8  
Alt 04.08.2003, 22:52
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Standard Was ist eine sogen. Versorgungsehe

Hallo Pia,
Anspruch auf Witwen/r-Rente haben nur Ehegatten, Lebensgefährten bisher nicht.
Gruß
Vera
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  #9  
Alt 04.09.2003, 10:54
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Hallo an alle,
wir möchten im nächsten Jahr heiraten, da meine Lebensgefährtin schon während unseres kennenlernens von meiner Krebserkrankung wußte, ist meine Frage, ob nach Ablauf des einen Jahres auch eine Rente für die Ehefrau gezahlt wird, obwohl sie wußte das eine Krebserkrankung bei mir vorliegt oder ist es dabei etwas anderes?
Ich bedanke mich herzlich bei euch im voraus!!!!

Viele Grüße von,
Christian
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  #10  
Alt 04.09.2003, 20:47
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Standard Was ist eine sogen. Versorgungsehe

Hallo Christian,
wenn die Ehe mind. 1 Jahr gedauert hat, wird nicht mehr auf Versorgungsehe geprüft, es besteht Anspruch auf Witwenrente, sofern der Verstorbene die allg. Wartezeit (5 Jahre) erfüllt hat (SGB VI).
Viele Grüße
Vera
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  #11  
Alt 06.12.2004, 04:04
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Hallo

meine Frage:

Meine Ehefrau ist leider einige Wochen nach unserer Heirat gestorben.
Wir haben seit 23 Jahren in Lebensgemeinschaft gelebt. Wollten vor 10 Jahren schon heiraten, dann kam Ihre Krankheit dazwischen.Jetzt verschlimmerte sich ihr zustand vor einem halben Jahr.Ich habe die Hochzeit immer wieder aufgeschoben, weil meine Frau nicht denken sollte, dass ich mit ihrem Ableben rechne.Ich habe sie Tag und nacht gepflegt und wirklich sehr geliebt,Aber leider habe ich wenig Geld.Was wären Argumente für eine Rente trotz kurzer Ehedauer. Es ist irre, das man sogar in der schlimmsten Situation seines Lebens an Geld denken muß.
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  #12  
Alt 06.12.2004, 19:45
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Standard Was ist eine sogen. Versorgungsehe

Hallo Udo,
ich möchte Dir mein tiefes Mitgefühl ausdrücken.
Wie Du vielleicht gelesen hast, war ich vor knapp 2 Jahren in der selben Situation.
Ich bekam damals von der BfA ein Schreiben, dass man mind. 1 Jahr verheiratet sein muss u.s.w. Dann kam der letzte schockierende Satz: War der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat nicht die Begründung eines Anspruches auf Hinterb.versorgung, bitten wir, dies zu begründen und die Umstände des Todes zu schildern.

Ich habe damals wahrheitsgem. geschrieben, dass die Hochzeit schon früher geplant war und wegen der Diagnose verschoben wurde. Weiterhin schrieb ich, dass mein Mann Chemo erhalten hatte und als es ihm besser ging wurde die Hochzeit nachgeholt.
Außerdem schrieb ich, dass wir uns 1996 kennengelernt hatten und seit 2001 zusammen lebten. s. Kopie Mietvertrag.
Plötzlich Anfang Januar musste eine unvorhersehbare Op am Herzbeutel gemacht werden. Die OP ist leider nicht gelungen und mein Mann verstarb 2 Tage später.
Wir konnten nicht ahnen, dass unsere Ehe nur von so kurzer Dauer sein sollte, denn mein Mann war immer kerngesund und gerademal 50 Jahre alt.

Ich denke auch bei Krebspatienten kann niemand genau sagen,wie lange das Leben noch dauert oder? Wir hatten immer Hoffnung.

Ich bekam eine Witwenrente und habe gelernt, dass auch Stiefkinder die im Haushalt mitgelebt haben Anspruch auf eine Halbwaisenrente haben.Außerdem habe ich einen netten BfA Beauftragten gefunden, der mir sehr hilfreich zur Seite stand.Alles was die Angest. der Stadt falsch im Antrag ausfüllte, konnte er mir über eine Zeit von 1 Jahr erkämpfen.
Kämpfe um Deine Rechte - lass Dich beraten.
Viel Glück
Marionname@domain.de
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  #13  
Alt 06.12.2004, 19:50
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Standard Was ist eine sogen. Versorgungsehe

Hallo Udo,
ich habe wohl einen Fehler gemacht mit der email-Adresse.
Gruß Marion
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  #14  
Alt 14.12.2004, 18:18
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Hallo,

danke für für die Zeilen.

Heute sagte mir der zuständige Sachbearbeiter, es wäre fast aussichtslos.
<ich habe der Wahrheit entsprechend angegeben, das wir bei dem Entschluß zu heiraten die Pflege und Personensorge durch mich sichgestellt würde.
Meine Frau erkrankte vor 10 Jahren.Ging es nur um die Rente, hätten wir natürlich schon viel früher geheiratet. Wie sind die Erfahrungen, mit behandelnden Ärzten? Weil in diesem Formular nach einem Attest gefragt wurde, das bescheinigt das der Tod nicht unmittelbar abzusehen war.
Wir haben uns beide wie verrückt gefreut, daß noch einmal bestrahlt und evtl Operiert werden sollte.Wär da evtl.noch irgend Etwas, was ich noch anführen könnte. Die haben das geschafft, das ich mir wirklich schäbig vorkomme. Ich weiß, das das Unsinn ist, aber es ist so. Wenn ich meine Frau zurückhaben könnte würde ich sonstwas
dafür tun, Deswegen ist es ganz schlimm, das man da noch ein schlechtes Gewissen eingeimpft bekommt

Herzlich Grüße

Udo
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  #15  
Alt 14.12.2004, 20:25
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Standard Was ist eine sogen. Versorgungsehe

Hallo Udo,
es ist wirklich eine sehr unangenehme Erfahrung, die man bei der Antragstellung der Rente sammelt.Sprech doch mal mit dem Arzt deiner verstorbenen Frau oder mit event. Freunden die können doch bestimmt auch bestätigen, dass es keine Versorgungsehe war. ( Wir hatten leider keine Freunde mehr, denn keiner konnte mit der Krankheit umgehen ).Sonst fällt mir nichts mehr ein.Ich wünsche Dir viel Glück.

Marion
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