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  #1  
Alt 20.03.2015, 22:41
Richiefan1998 Richiefan1998 ist offline
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Rotes Gesicht Rehaantrag in Rentenantrag umgewandelt

Hallo Zusammen,

ich würde mich freuen wenn uns jemand einen Tipp geben könnte. Der Sachverhalt ist folgendermaßen...

Es geht um meine Mutter, bei ihr wurde Leukämie festgestellt letzten Sommer, sie bekam mehrere Hochdosischemos und auch eine Stammzellentransplantation. Alles lief relativ problemlos, es geht ihr ziemlich gut. Leider wurde es im Krankenhaus versäumt die Anschlußreha zu beantragen (Sozialarbeiter kam nicht, meine Mutter wurde anschliessend plötzlich entlassen, sie wurde nicht richtig informiert etc.).
Sie hat vor paar Wochen über die Krankenkasse die Reha beantragt bei der DRV. Diese wurde abgelehnt und in einen Rentenantrag umgewandelt. Jetzt soll sie Erwerbminderungsrente beantragen.
Wie gesagt, sie fühlt sich eigentlich ziemlich gut, bis auf die Tatsache, dass sie Gedächtnislücken hat von der Chemo und schnell müde wird. Sie wollte in die Reha sich "aufpeppeln" lassen und anschliessend wieder arbeiten gehen. Sie ist zwar schon 65 Jahre alt, aber sie wollte trotzdem weiterarbeiten, auch weil sie Spaß am Arbeiten hat, aber natürlich auch wegen dem Geld.
Ich habe durch meine Recherchen schon herausgefunden, dass diese Vorgehensweise der KK und des DRV normal sei. Jetzt meine Frage, bringt es etwas wenn sie widerspricht? Bzw. kann das Verfahren dadurch verzögert werden? Kann Ihr die KK wegen einem Widerspruch das Krankengeld ab sofort streichen?

Könnte sie noch weiterhin Anspruch auf Krankengeld haben, wenn sie nur eine Teilwerwerbsminderungsrente beantragen würde?

Wäre das alles gar nicht passiert, wenn es sich um eine Anschlußreha gehandelt hätte? Also, wenn die Reha gleich im KH beantragt gewesen wäre.

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
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  #2  
Alt 22.03.2015, 22:23
axellino axellino ist offline
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Standard AW: Rehaantrag in Rentenantrag umgewandelt

Hallo Richiefan1998,

als Bezieher einer Erwerbsminderungsrente,darf man ebend mit Einschränkungen,was Arbeitszeiten und Hinzuverdienst betrifft,noch dazu arbeiten gehen.Desweiteren als Bezieher einer Altersrente,was auch ein Thema für deine Mutter sein sollte mit 65 Jahren,kann man unbegrenzt arbeiten und hinzuverdienen.Die Frage wäre nun,würde sich eine evtl. aufkommende rechtliche Auseinandersetzung mit der Krankenkasse für deine Mutter im Alter von 65 Jahren überhaupt lohnen?
Hierzu müsste man den genauen Wortlaut des Aufforderungsschreiben der Krankenkasse zum Rehaantrag kennen.Wie lange besteht noch Anspruch auf Krankengeld.Wie hoch wäre eine zu erwartene Erwerbsminderungsrente und auch die demnächst zu erwartene Altersrente deiner Mutter usw.
Grundsätzlich aber,
Ein Versicherter, der von seiner Krankenkasse zum Reha-Antrag aufgefordert wurde und ihn auch gestellt hat, darf diesen gegenüber der RV nur noch mit Zustimmung der Krankenkasse
-wirksam zurücknehmen,
-beschränken oder
-der Umwandlung in einen Rentenantrag widersprechen.
Die Krankenkasse muss dem Wunsch/Willen des Versicherten zustimmen, wenn der Versicherte ein berechtigtes Interesse daran hat. Ein berechtigtes Interesse ergibt sich z. B., wenn
-durch einen Rentenantrag aufgrund tarifvertraglicher (arbeitsrechtlicher) Regelungen der Arbeitsplatz gefährdet ist,
-ein Anspruch auf Betriebsrente durch einen frühzeitigen Rentenbeginn verloren ginge,
-durch einen späteren Rentenbeginn eine qualifizierte Wartezeit in der RV und damit ein höherer Rentenanspruch erreicht werden könnte,
-durch einen späteren Rentenbeginn die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt werden könnten.
Das bloße Interesse des Versicherten daran, das Krankengeld möglichst lange zu beziehen, ist natürlich kein ausreichender Grund, die Zustimmung der Krankenkasse zu fordern.
Desweiteren,
man kann nicht von vornherein eine Teilwerwerbsminderungsrente beantragen.
Eine Erwerbsminderungsrente wird immer voll geprüft und wenn die DRV der Ansicht ist eine Volle EM-Rente zu geben, dann wird diese bestimmtl auch notwendig sein.Sollte eine Teilwerwerbsminderungsrente zugesprochen werden,besteht weiter Anspruch auf Krankengeld,das aber um den Auszahlbetrag der Rente gekürzt wird.
Das ganze ist nun sehr komplex und man sollte alle Faktoren mit einbeziehen,um das beste Ergebnis für deine Mutter versuchen zu erreichen.
Ich würde daher empfehlen,das persönliche Gespräch mit der DRV zu suchen oder einen Sozialverband zu rate ziehen oder sogar einen Anwalt für Sozialrecht konsultieren.

Alles Gute,

axellino
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  #3  
Alt 22.03.2015, 22:44
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Rehaantrag in Rentenantrag umgewandelt

Lieber Richiefan,
axellino hat eigentlich schon fast alles zu diesem komplizierten Thema erklärt. Aber ehe ich meinen Beitrag beginne,möchte ich dich in diesem Forum herzlich begrüßen.
Wenn ihr gegen den Bescheid der Krankenkasse Widerspruch einlegt, dann muss dies innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Schreibens geschehen. Man kann zuerst mit einem einfachen Schreiben Widerspruch einlegen und die Begründung nachreichen. Den Brief immer als Einschreiben mit Rückschein schicken, damit man einen Beleg hat. Laßt euch unbedingt beraten,der VDK oder Sozialverband Deutschlands bieten Beratungen an, man kann auch zu einem Fachanwalt für Sozialrecht gehen, vor allem wenn man rechtsschutzversichert ist.

Zitat:
Wie gesagt, sie fühlt sich eigentlich ziemlich gut, bis auf die Tatsache, dass sie Gedächtnislücken hat von der Chemo und schnell müde wird.
Ergotherapeuten bieten ein spezielles Gedächtnistraining an, bitte fragt bei den behandelnden Ärzten deiner Mama, ob sie dafür eine Verordnung ausstellen können. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten.
Weiterhin gibt es Rehasportgruppen für Krebspatienten, auch hierfür ist ein Rezept des Arztes erforderlich.

Es ist auch unverständlich wieso der REHA-Antrag in einen Rentenantrag umgewandelt werden soll, denn auch als Rentner hat man das Recht mit Hilfe eines Kuraufenthalts seine Lebensqualität zu verbessern.
Ein Nachteil der Erwerbsminderungsrente ist, dass man keinen Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld hat,wenn die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet, da in Deutschland nur eine Sozialleistung gezahlt wird.

Zitat:
Sie ist zwar schon 65 Jahre alt, aber sie wollte trotzdem weiterarbeiten, auch weil sie Spaß am Arbeiten hat, aber natürlich auch wegen dem Geld.
Ob deine Mutti in ihren bisherigen Beruf zurückkehren kann,ist auch von den Arbeitsbedingungen abhängig. Was sagt denn der Arbeitgeber dazu?
Hat deine Mutti bereits einen Schwerbehindertenausweis? Wenn nicht, dann unbedingt beantragen!

Liebe Grüße an dich und deine Mutti,
Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (22.03.2015 um 22:47 Uhr)
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  #4  
Alt 28.03.2015, 21:24
Calypso Calypso ist offline
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Standard AW: Rehaantrag in Rentenantrag umgewandelt

Ich wurde auch gezwungen, meinen Rehaantrag von Februar 2014 in einen Rentenantrag umzuwandeln. Dazu aufgefordert wurde ich von der krankenkasse im Dezember 2014.
Die Krankenkasse ist dazu berechtigt, man hat kein Wahlrecht mehr.

Das "nette" bei mir war, dass ich seit August 2014 wieder arbeiten gehe. Also eigentlich bewiesen habe, dass ich erwerbsfähig bin.

Ich habe nicht widersprochen (man hat praktisch keine Chance, die Sache ist rechtlich eindeutig), sondern den Rentenantrag gestellt. Dazu ein Attest meines Arztes, das dem Gutachten des MDK komplett widersprochen hat. Nach 6 Wochen hatte ich den Rentenbescheid ohne weitere Prüfung - Teilrente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

Das ist mir Recht, ich bekomme sowieso nichts ausbezahlt, weil ich meilenweit über der Zuverdienstgrnze bin. Es gibt mir aber die sicherheit, im Fall einer Verschlechterung die Arbeitszeit zu reduzieren und wenigstens ein bisschen Rente dazuzubekommen.

Problematisch dürfte es aber sein, wenn Deine Mutter derzeit nicht arbeitsfähig ist und Krankengeld bezieht. Die Krankenkasse wird dann wohl behaupten, sie wird bis zum Renteneintritt nichtmehr abrbeitsfähig und deshalb nicht zahlen wollen. Doies zu widerlegen, dürfte schwierig sein.

Wie oben schon jemand schrieb, solltet Ihr die Altersrente beantragen, dann kann sie dazuverdienen. Auch bei einer Teilrente, dann aber begrenzt. Bei einer Teilrente wird auch Krankengeld bezahlt, allerdings bekommt die KK dan die Teilrente.

Ihr könntet aber Widerspruch gegen den ablehnenden Rehabescheid einlegen. Das ist unabhängig vom Rentenantrag möglich. Dabei solltet Ihr ein Gutachten/Attest vom Bbehandelnden Arzt vorlegen, das bescheinigt, dass deine Mutter durch eine Reha wieder arbeitsfähig werden kann. Wenn sie es nicht schon ist.

Geändert von Calypso (28.03.2015 um 21:29 Uhr)
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  #5  
Alt 29.03.2015, 19:05
Richiefan1998 Richiefan1998 ist offline
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Standard AW: Rehaantrag in Rentenantrag umgewandelt

Vielen lieben Dank für die Antworten! Sorry, dass ich mich erst so spät melde. War paar Tage nicht online. Wir haben jetzt noch bissle Zeit, vermutlich werden wir auch noch eine Beratungsstelle des VDK aufsuchen.

Allen Kranken, gute Besserung und wenig Ärger mit den Behörden und den bürokratischen Regeln.
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  #6  
Alt 01.04.2015, 02:36
conquerer conquerer ist offline
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Standard AW: Rehaantrag in Rentenantrag umgewandelt

In welchem Zeitfenster kann denn Verlangt werden einen Reha Antrag umzuwandeln ?

Ich bin jetzt aus dem Krankengeld und beim Arbeitsamt gelandet. Reha wurde Antrag um August 2014 gestellt und dann auch abgelehnt....
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  #7  
Alt 01.04.2015, 11:48
Calypso Calypso ist offline
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Standard AW: Rehaantrag in Rentenantrag umgewandelt

Bei mir wurde der Rehaantrag nach ca. 6 Wochen Krankengeldbezug gestellt und auch genehmigt. Nach der Reha ging ich wieder normal arbeiten wie vorher. Erst 10 Monate nach dem Rehaantrag wurde ich aufgefordert, diesen in einen Rentenantrag umzuwandeln, weil die KK ihr Geld für die Zeit der Krankschreibung zurückhaben wollte. den Rentenantrag habe ich fast ein jahr nach dem Rehaantrag gestellt. Bei mir war die Gefahr groß, dass ich vollverrentet würde, was ich keinesfalls wollte. Dank eines Attests meines Onkologen wurde es nur eine Teilrente. Diese rückwirkend ab Rehaantrag und unbefristet. Für die Zeit, in der ich krank geschrieben war, hat das Geld die KK bekommen.

Warum wurde dein Rehaantrag abgelehnt? Besteht eine Aussicht, dass Du wieder arbeitsfähig wirst? Bist Du arbeitslos?

Krankengeld musste ich jedenfalls nicht zurückzahlen.
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  #8  
Alt 08.07.2015, 20:20
Yvi Yvi ist offline
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Standard AW: Rehaantrag in Rentenantrag umgewandelt

Hallo zusammen, mein Reha Antrag wurde auch in einen Rentenantrag umgewandelt das Ergebnis ist das ich voll Erwerbsgemindert bin. Ich arbeite seit 5 Monaten schon wieder, heute habe ich meine Krankenkasse angerufen und gefragt was passiert wenn ich diesen Rentenantrag ablehne zur Antwort bekam ich das ich dann bei einer Neu Erkrankung kein Anspruch auf Krankengeld habe ausser die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Ist das korrekt?
Kann die Krankenkasse die Zahlung so einfach verweigern?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Yvi
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  #9  
Alt 08.07.2015, 21:19
conquerer conquerer ist offline
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Standard AW: Rehaantrag in Rentenantrag umgewandelt

Bei mir wurde gleich doppelt gemoppelt ich habe einen neuen Rehaantrag gestellt der bewilligt wurde und zeitgleich die Aufforderung einen Rentenantrag zu stellen. Das las sich alles ziemlich entgültig und ich rief interesshalber mal an und die sagten mir das der Rentenantrag nur eine Formsache wäre, der wäre eigentlich schon durch und sie warten nur noch auf den Antrag.... Ich würde in den nächsten Wochen den Bescheid kommen. Ich bin sprachlos hatte sowas schon mal wer hier ?
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  #10  
Alt 09.07.2015, 09:56
axellino axellino ist offline
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Standard AW: Rehaantrag in Rentenantrag umgewandelt

Guten Morgen

@Yvi
leider kann ich deine Frage nicht im ganzen beantworten.Die Konstellation das jemand schon wieder arbeitet und zu diesen Zeitpunkt erfährt,das der Rehaantrag umgewandelt wird,kommt eigentlich sehr selten vor.Die Konsequenz in deiner speziellen Situation,wenn Du den Rentenantrag nicht stellst,ist mir nicht bekannt.Hierzu hast Du derzeit ja auch nur eine mündliche Aussage seitens der Krankenkasse,auf die Du nicht viel geben kannst,denn nur schriftliches ist verwertbar.Da dies eine sehr weitreichende Entscheidung sein kann in deinen Fall,würde ich einen Anwalt für Sozialrecht hierzu konsultieren.
Ich kann Dir nur folgendes hierzu sagen,
wenn Du von der Krankenkasse aufgefordert worden bist einen Rehaantrag zu stellen,dann geht dein Dispositionsrecht verloren.Durch die Aufforderung der Krankenkasse verliert der Versicherte dieses Recht. Er kann nicht mehr eigenständig über seine Ansprüche gegen die RV entscheiden. Alles erfolgt in Abstimmung mit der Krankenkasse.
Jedoch,
Ohne von der Krankenkasse aufgefordert worden zu sein, entscheidet ausschließlich der Versicherte über seine Ansprüche gegen die RV. Selbst wenn ein Reha-Antrag gestellt und durch die RV wegen fehlender Erfolgsaussichten in einen Rentenantrag umgewandelt wird, kann der Versicherte dem widersprechen, den Rentenantrag zu einem späteren Zeitpunkt stellen oder bereits gestellte Anträge zurücknehmen. Er hat also ein Dispositionsrecht.
Krankenkassen „schieben“ auch gerne eine Aufforderung nach, wenn der Versicherte bereits selbst einen Reha- oder Rentenantrag gestellt hat. Der Vorteil für die Krankenkasse liegt auf der Hand. Trotz des freiwillig gestellten Antrags verliert der Versicherte durch die „nachgeschobene“ Aufforderung sein Dispositionsrecht. Die Einleitung eines Rentenverfahrens kann er dann z. B. nicht verhindern.
Desweiteren wird Dir die Rente ja rückwirkend bewilligt und zu diesen Zeitpunkt warst Du im Krankengeldbezug.Somit hätte die Krankenkasse einen Erstattungsanspruch gegen die RV und wenn Du den Antrag jetzt nicht stellst,würden sie einiges an Kohle verlieren.Schwieriges Thema.
Was Du jetzt evtl. versuchen könntest,jetzt zeitnah und wenn noch Zeit ist bis zum Fristablauf den Rentenantrag zu stellen.Bei der Krankenkasse schriftlich und nachweislich (nicht telefonisch) beantragen,den Rehaantrag zurück zu nehmen.Hier könnte ganz sicher auch "Punkt 1" für dich zutreffend sein,denn bei einer vollen Erwerbsminderung,wirst Du sicher deinen Arbeitsplatz verlieren.

Ein Versicherter, der von seiner Krankenkasse zum Reha-Antrag aufgefordert wurde und ihn auch gestellt hat, darf diesen gegenüber der RV nur noch mit Zustimmung der Krankenkasse
-wirksam zurücknehmen,
-beschränken oder
-der Umwandlung in einen Rentenantrag widersprechen.
Die Krankenkasse muss dem Wunsch/Willen des Versicherten zustimmen, wenn der Versicherte ein berechtigtes Interesse daran hat. Ein berechtigtes Interesse ergibt sich z. B., wenn
1.durch einen Rentenantrag aufgrund tarifvertraglicher (arbeitsrechtlicher) Regelungen der Arbeitsplatz gefährdet ist,
2.ein Anspruch auf Betriebsrente durch einen frühzeitigen Rentenbeginn verloren ginge,
3.durch einen späteren Rentenbeginn eine qualifizierte Wartezeit in der RV und damit ein höherer Rentenanspruch erreicht werden könnte,
4.durch einen späteren Rentenbeginn die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt werden könnten.

Eigentlich kann dich niemand zwingen den Rentenantrag nach Umdeutung zu stellen,Du bist ja auch nicht mehr im Krankengeldbezug,obwohl dieser Schritt genau überlegt sein sollte,denn wenn man dich für voll Erwerbsgemindert erklärt,dann liegt ja sicher auch etwas gravierendes vor.Nur was die Konsequenzen sein können betreffend der Krankenkasse und deren telefonische Äusserungen,bin ich mir persönlich nicht im klaren.



@conquerer

ziemlich ungewöhnlich
Reha bewilligt und zeitgleich Aufforderung einen Rentenantrag zu stellen.
Muss man nicht verstehen
Bei mir wurde eine Reha abgelehnt,da keine Aussicht auf Erfolg und gleichzeitig der Antrag in einen Rentenantrag umgewandelt.Ab diesen Zeitpunkt war die Rente hiermit durch und der Rentenantrag war dann nur noch reine Formsache.

Geändert von axellino (09.07.2015 um 11:08 Uhr)
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  #11  
Alt 09.07.2015, 20:49
conquerer conquerer ist offline
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Standard AW: Rehaantrag in Rentenantrag umgewandelt

@axellino

Formsache der Begriff lag mir auf der Zunge. So scheint es zu sein. Die Reha wäre ja nur damit ichj was für mich tun kann, was mir gut tut. Am Besten täte es mir glaube ich die hätten die Reha abgelehnt. Ich hab im Moment andere Baustellen da denke ich nicht mal an Reha...

Grüsse
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  #12  
Alt 09.07.2015, 20:57
Yvi Yvi ist offline
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Standard AW: Rehaantrag in Rentenantrag umgewandelt

Vielen Dank für Eure Meinungen,

fakt ist das ich in Juni 2014 auf Reha war nach einem 3. Rezitiv Ovarkarzinom über die Krankenkasse wurde der Rehanatrag gestellt und ich wurde als Arbeitsunfähig daraus entlassen.
Einen Abschluß Bericht von der Reha habe ich nie gesehen bzw. erhalten. Ich war weiterhin Krank und bekam Krankengeld von der KK.
Jetzt ein Jahr später erhielt ich von der Rentenstelle ein Schreiben das mein Reha Antrag von 2014 in einen Rentenantrag umgewandelt wurde
Ich glaub ich bin im verkehrten Film ich fühl mich so Hilflos fast Ohnmächtig weil ich so garnix tun kann, ich kann es mir auf keinen Fall erlauben irgendwann ohne Geld dazustehen. ( zBsp. Verweigerung des Krankengeldes was übrigens im Sozialgesetzbuch steht
Eigentlich tut einen die Krankenkasse entmündigen für die Zeit solcher Anträge
Yvi

@axellino
Alles großer Schitt macht keinen Spaß.
Die RV soll doch froh sein das wir noch Arbeiten wollen , sollen Sie denjenigen die Renten geben die überhaupt nicht mehr können.
Aber nein man kann ja die Versicherten zwingen nur damit die Krankenkassen rückwirkend Ihr Geld zurückbekommen.
Armes Deutschland

Geändert von gitti2002 (10.07.2015 um 00:30 Uhr) Grund: Beiträge zusammengeführt
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  #13  
Alt 09.07.2015, 22:50
axellino axellino ist offline
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Standard AW: Rehaantrag in Rentenantrag umgewandelt

@Yvi

Du könntest probieren,bei der Rentenversicherung und Krankenkasse nachzuweisen,dass Du entgegen deren Auffassung nicht (mehr) erwerbsgemindert bist (mit Unterstützung deiner Ärzte).
Habe von so einen ähnlichen Fall wie deinen mal irgendwo gelesen,finde aber leider die Quelle nicht mehr
Jedenfalls,nach der oben genannten Mitteilung an Rentenversicherung und Krankenkasse,die durch ärztliche Stellungnahmen untermauert war,wurde der Klient von der Rentenversicherung zum Gutachter geschickt,der dann Erwerbsfähigkeit feststellte.Es wurde eine Rente bewilligt vom Rehaantrag bis zum Zeitpunkt der Feststellung des Gutachters,den sich die Rentenversicherung natürlich nur zu gerne angeschlossen hat.
Am Ende waren alle glücklich Rentenversicherung braucht nicht weiter zahlen,Krankenkasse bekam einen Teil ihres Krankengeldes zurück und der Klient konnte weiter arbeiten gehen.

Probier es und nimm den Kampf auf,im Dschungel der Deutschen Gesetzgebung und Behörden


@conquerer

Wünsche Dir wirklich viel Kraft und Energie,deine Baustellen in den Griff zu bekommen.

Alles Gute
axellino

Geändert von axellino (10.07.2015 um 06:41 Uhr) Grund: zusammengeführt
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