Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 10.03.2017, 08:25
Tinkerbella Tinkerbella ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 30.06.2015
Beiträge: 26
Standard AW: Wiedereinstieg in das Berufsleben usw... Hilfe...

Vielen Dank für deine Antwort Elisabethh. Ich habe mich jetzt nochmal mit dem Schwerbehindertenausweis beschäftigt und auch mit einer Freundin gesprochen die einen solchen hätte beantragen können und ehrlich gesagt würde er mir für mein zukunftiges Arbeitsleben nur Nachteile bringen Ich würde auf dem Arbeitsmarkt stranden weil in den Branchen, in den ich arbeiten möchte, jeder AG davor zurückschrecken würde jemanden mit "Handicap" einzustellen. Auch wenn mein Leben nicht mehr normal ist, möchte ich ein möglichst normales Leben leben. Ich werde andere Wege finden müssen
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 10.03.2017, 11:30
Jan64 Jan64 ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 07.01.2011
Ort: Odenwald
Beiträge: 852
Standard AW: Wiedereinstieg in das Berufsleben usw... Hilfe...

Hallo Tinkerbella:

Du bist nicht verpflichtet deine Schwerbehinderung deinem Arbeitgeber anzuzeigen. Dadurch fallen zwar die Vergünstigungen am Arbeitsplatz weg, aber alles was nichts mit deinem Arbeitsplatz zu tun hat, bleibt erhalten (evtl. Steuerbegünstigungen, früherer Renteneintritt, Rehamassnahmen).
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 10.03.2017, 20:25
Tinkerbella Tinkerbella ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 30.06.2015
Beiträge: 26
Standard AW: Wiedereinstieg in das Berufsleben usw... Hilfe...

Klar muss ich das nicht an die große Glocke hängen, aber WENN der zukünftige AG im Kleingedruckten nachfragt darf ich es nicht verheimlichen, ansonsten wäre es Betrug. Und ehrlich gesagt ist es so schon schwer genug einen Job zu finden, dass ich momentan nicht riskieren möchte dass der potentielle neue Job dann daran scheitert
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 10.03.2017, 23:13
sanne2 sanne2 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 17.08.2005
Beiträge: 1.088
Standard AW: Wiedereinstieg in das Berufsleben usw... Hilfe...

Und was möchtest du letztendlich von uns allen hier beantwortet haben?

Viele Grüße,
Sanne
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 10.03.2017, 23:34
Jan64 Jan64 ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 07.01.2011
Ort: Odenwald
Beiträge: 852
Standard AW: Wiedereinstieg in das Berufsleben usw... Hilfe...

Liebe Tinkerbella,

Wir leben hier in der Bundesrepublik Deutschland und da gibt es Leistungen nur auf Antrag. Da diese Leistungen nur nach bestimmten Vorraussetzung vergeben werden, ist dies auch nötig (um Missbrauch vorzubeugen), siehe Elisabeths Antwort. Das heißt im Umkehrschluß, dass jeder der die Vorraussetzungen nicht erfüllt eben keine Leistungen empfangen kann.

Du hast im Eingangsthema geschrieben, du könntest seit Februar wieder voll arbeiten, welche Art von Leistungen erwartest du nun?

Beim Arbeitsamt hast du sicherlich einen Fallmanager der dir auch weiterhelfen kann.
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 13.03.2017, 09:35
Tinkerbella Tinkerbella ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 30.06.2015
Beiträge: 26
Standard AW: Wiedereinstieg in das Berufsleben usw... Hilfe...

Liebe Sanne, lieber Jan,

meine Frage ist ja schon beantwortet: ich fragte Erfahrungen mit einem Schwerbehindertenausweis bzw. GdB. Zwischenzeitlich habe ich mich anderweitig umfassend informiert und für mich entschieden, dass es mir mehr Nachteile bringen wird wenn ich einen GdB beantragen würde bzw. versuchen würde zu beantragen.
Ja, ich bin seit Februar 2016 soweit wieder hergestellt dass ich meine Beine wieder ohne Hilfe anheben kann und nicht mehr über alles stolpere bzw. Angst habe dass mir auf rutschigem Boden einfach die Beine wegrutschen und ich die Grätsche mache (während der OP wurde der Nerv in meinem rechten Bein verletzt weswegen ich bis heute Sensibilitätsstörungen und z.T. auch noch Kraftverlust habe und in der ersten Zeit war das Parkett bei mir zu Hause mein Alptraum, heute sind es vereiste Flächen und nasse Böden). Da ich in meiner selbstständigen Tätigkeit schwer heben muss, verursacht dies Schmerzen im Unterbauch und da ich während meiner Tätigkeit auch (schwere) Dinge über meinen Oberschenkel legen muss, verursacht das durch die Sensibilitätsstörung ebenfalls Schmerzen. Zudem bin ich teilweise 16 Std im Auto unterwegs und an Orten tätig, an denen es keine Toiletten gibt - auch dies verursacht mir Probleme bis hin zu Schmerzen. Ich erwarte keine Leistungen. Als Selbstständige bekomme ich keine Sozialleistungen wie Krankengeld oder ALG (um dort einzuzahlen reichte mein Geld nie). Ich möchte mich einfach beruflich verändern da ich meine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben kann und ich monatlich unter dem Hartz IV-Satz verdiene und bin nun auf der Suche nach Möglichkeiten bzw Hilfe. So einfach ist das. Und nein, ich habe keinen Fallmanager weil ich bisher nur arbeitssuchend gemeldet bin und sich das Arbeitsamt einen Dreck um mich kümmert, mir auf mehrmaliges Anfragen bisher nichtmal einen Termin für ein Beratungsgespräch gegeben hat.
Ich war in meinem Leben noch nicht einmal arbeitslos, habe vor meiner Selbstständigkeit 13 Jahre brav eingezahlt, war jetzt 3 Jahre selbstständig und bin dummerweise in dieser Zeit erkrankt. Hätte ich das man besser anders geplant...
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 13.03.2017, 11:11
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.241
Standard AW: Wiedereinstieg in das Berufsleben usw... Hilfe...

Liebe Tinkerbella,
es tut mir sehr leid, dass Du solche Probleme hast. Jeder Sachbearbeiter egal von welcher Behörde benötigt, um Dir zu helfen, finanzielle Mittel. Es gibt spezielle "Töpfe", aus denen man Geld erhalten kann,um einen Kunden zu fördern, der schwerbehindert ist.
Ich glaube Dir, dass Angst hast vor einer Benachteiligung oder Stigmatisierung durch den Schwerbehindertenausweis. Allerdings müssen Firmen heute die Schwerbehindertenabgabe zahlen, wenn sie keine Mitarbeiter einstellen, die ebend genau diesen Ausweis haben.
Bitte wende Dich an den Integrationsfachdienst oder die Deutsche Rentenversicherung. Bei der DRV kannst Du einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe stellen. Die Mitarbeiter haben eine gesetzlich vorgeschriebene Beratungspflicht, beim Ausfüllen der Formulare ist auch der Versichtertenälteste behilflich.
Die Arbeitsagenturen berufen sich gern auf die Mitwirkungspflicht ihrer Kunden: Mein Rat wäre, schreibe dem Direktor des Amtes, schildere Deine Situation und bitte um einen Beratungstermin.

Hier ist noch ein Link zur DRV:
http://www.deutsche-rentenversicheru...reha_node.html

Infos zum Integrationsfachdienst: http://www.ifd-bw.de/wir-ueber-uns.html
Der Link betrifft Baden-Württemberg, gib bitte den Namen deines Bundeslandes ein und Integrationsfachdienst. Besorge dir dort einen Termin, schildere den Mitarbeitern Deine Sorgen und bitte um Hilfe, allein kommst Du zur Zeit nicht weiter, so verzweifelt, wie Du geschrieben hast. Bitte den letzten Satz nicht falsch verstehen, habe ihn nachträglich noch ergänzt.

Nicht aufgeben, Du findest einen Weg, suche Dir Hilfe.

Herzliche Grüße,
Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (13.03.2017 um 11:25 Uhr) Grund: Ergänzung vorgenommen
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:48 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55