Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 14.09.2015, 10:19
aquila aquila ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 21.12.2012
Beiträge: 128
Standard Wohnungskündigung

Hallo.
Der betreffenden Person (Pankreas-Ca, Ende April Whipple OP, jetzt bis Ende Nov., soweit ich weiß, in der halbjähr. Gemza - Chemo) wurde jetzt von ihrem Vermieter unter dem Vorwand des Eigenbedarfs die Whg gekündigt.
Ganz davon abgesehen, dass ich das menschlich unter aller Kanone finde, zumal es in den über 10 J. nie Mietzahlungsprobleme gegeben hat oder anderes, gehen wir davon aus, dass er sich wohl Sorgen um die künftige Miete macht...
Weil die mir nahestehende Person, die erkrankt ist, auch schon mit Anwalt usw. darum bemüht ist, ihren besonderen Kündigungsschutz am Arbeitsplatz (derzeit Schwerbehinderten-Status 100%) zu wahren und Drängen der Kassen auf Berentung abzuwenden usw.
Das wird der Vermieter (wohnt mit im Haus) sicher auch mitbekommen haben und wir nehmen an, er möchte sie halt "vorsorglich" raushaben...
Gibt auch noch anderen Aspekt, der mit der aktuellen Flüchtlingssituation zusammenhängt, aber auch das können wir nur vermuten.
Jedenfalls hat er jetzt als Eigenbedarf angegeben, dass eins seiner erwachsenen Kinder, welches in seiner Heimat lebt (außerhalb Europas), häufiger für mehrere Monate zu Besuch käme (mit Kind/ern) und dafür die Whg jetzt benötigt wird.

Jetzt wüsste ich gern, was es aufgrund der Erkrankung für Möglichkeiten gibt, sich gegen diese - ganz klar vorgeschobene, da bei anderer Mieterin im Haus schon mal genauso gemacht und da wohnten dann nach kurzer Zeit fix wieder ganz "normale" Mieter - Eigenbedarfskündigung zu wehren.
Anwalt ist eingeschaltet, aber mich würde interessieren, ob es hier noch Betroffene gibt, die Tipps haben.
Was hilft, den "Härtefall", mit dem man sich evtl. ja wehren kann, in diesem Fall, auch bei einer Erkrankung, die mit keiner z.B. Gehbehinderung oder anderer "sichtbaren" Behinderung einhergeht, durchzusetzen?
Wie gesagt, Behinderung von 100% ist bescheinigt, mit Ausweis.
Außerdem gibt es doch diesen Punkt mit der Einschränkung der "Heilung", bzw., negativer Beeinflussung der Behandlung / Therapie durch Umzug, Wohnungssuche usw.
Wenn mir jemand zu diesen Themen irgendwelche Erfahrungen / Tipps usw. geben kann, freue ich mich über jeden noch so kleinen Hinweis, den wir dann als Denkanstoß an den Anwalt weitergeben können (der natürlich nicht auf solche Sachen spezialisiert ist, ist halt der "Hausanwalt", der Person, um die es geht).
__________________
Mein Schatz... Es ist so ungerecht
Verzeih mir, dass ich Dich nicht retten konnte...
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 14.09.2015, 15:51
Brise 54 Brise 54 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 05.10.2013
Beiträge: 262
Standard AW: Wohnungskündigung

Hallo Aquila,

ich fürchte, ich kann nicht viel Mut machen, schreibe aber trotzdem, weil ich es besser finde, den Realitäten rechtzeitig ins Auge zu sehen.

1. ob der Eigenbedarf vorgetäuscht war, sieht man erst im Nachhinein.
Sollte das der Fall sein, kann man Schadensersatzforderungen stellen.
Daher wäre es gut, sämtliche Ausgaben zu protokollieren...vorsichtshalber.

Spekulationen darüber, was den Eigentümer bewegen mag, halte ich für Energieverschwendung.

2. Ich bin gerade umgezogen - unfreiwillig.

Ich bin auch 100% schwerbehindert und hatte alle diese - wahrhaftigen -Arztbescheinigungen, wie schädlich ein Umzug für mich wär etc. pp.
Berge von Papieren...

Das hat aber nichts genützt. 4 Anwälte haben mir unabhängig voneinander gesagt, dass man zwar den Auszug durch Prozessieren (hatte bereits Räumungsklage, der Wohnungsmarkt ist hier sehr eng, es war mir nicht gelungen, innerhalb der Kündigungsfrist etwas zu finden) hinauszögern kann - bis auf 3-4 Jahre eventuell, dass aber letzten Endes der Eigentümer Recht bekäme, da in unserem Land das Recht auf Eigentum und seine Nutzung Vorrang habe auch vor den Interessen eines Mieters mit Härtefallregelung.

Ich habe dann entschieden, statt jahrelang zu prozessieren (man muß immer nachweisen, dass man eine Wohnung sucht), so bald wie möglich umzuziehen.

Das hat in meinem Fall 6 Monate Wohnungssuche rund um die Uhr, enorme Anstrengung und sehr viel Schlaflosigkeit etc.pp. bedeutet. Ich bin nun seit Juni in meiner neuen Wohnung und immer noch nicht von all dem Chaos erholt.

Für mich ist es dennoch besser so. Der Druck durch den Vermieter war mir einfach zu hoch.

Alles Gute trotz alledem!
Brigitte
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 14.09.2015, 23:38
Benutzerbild von HeikesFreundin
HeikesFreundin HeikesFreundin ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 13.05.2010
Ort: Lüneburg
Beiträge: 919
Standard AW: Wohnungskündigung

Hm, ich weiß auch nicht, ob man bei begründetem Eigenbedarf dagegen etwas tun kann. Ob ein mehrmonatiger Besuch allerdings unter solchen Eigenbedarf fällt? Das kommt mir ziemlich komisch vor.

Ich glaube auch, ihr solltet euch da nicht so große Hoffnung machen.

Du bekommst dazu noch ne PN.

LG
__________________
... meine Freundin Heike ist am 24. Mai 2010 mit 48 J ganz friedlich für immer eingeschlafen ...

... meine liebe Freundin Lilli44 - auch Du hast für immer Deinen Platz in meinem Herzen ...


... I`ll see you when the sun sets!!!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 16.09.2015, 17:10
aquila aquila ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 21.12.2012
Beiträge: 128
Standard AW: Wohnungskündigung

Danke für eure Antworten, auch wenn sie alle nicht sehr ermutigend klingen
Ich werde ihr nix davon sagen, ich möchte sie nicht zusätzlich belasten

Einzig einen Tipp habe ich noch von anderer Stelle bekommen, nämlich dass wenn ein Vermieter Eigenbedarf anmeldet, der mehrere Whg hat (wie in diesem Fall auch), er aufgefordert werden könnte, einen anderen Mieter zu kündigen.
Einen, wo es sozial verträglicher wäre, quasi.
Also eine gesunde Person, in diesem Fall, sofern auch mit Einkommen und auch ohne Kinder usw.
Ob das stimmt, ob es von Amts wegen solche Entscheidungen gibt, dass der Vermieter halt jemand anderen kündigen muss, dann, weiß ich natürlich nicht, aber der Anwalt wird danach gefragt werden, denke ich...
Plausibel klingt es, aber nicht alles was plausibel ist, ist auch rechtens...
__________________
Mein Schatz... Es ist so ungerecht
Verzeih mir, dass ich Dich nicht retten konnte...
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:44 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55