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#1
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Danke, Blauerschmetterling, für die freundliche Begrüßung. Es gibt in diesem Forum viele sehr engagierte und sachkundige Mitglieder, habe ich festgestellt. Alle meinen offenen Fragen sind durch das Lesen der Beiträge und durch Deine Antwort beantwortet. Foren können sehr hilfreich sein, ich habe beste Erfahrungen damit gemacht, als mein Mann 2003 an PK erkrankte. Mittlerweile geht es ihm wieder sehr gut. Ich wünsche auch Dir, daß Du ganz gesund wirst und bleibst!!
Liebe Grüße, Mona |
#2
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Hallo, Mona.
Die BfA gibt es in der Form nicht mehr. Alle Versicherungsträger LVA und BfA sind mit der DRV (Deutsche Rentenversicherung) vereinigt. Die Anschrift ist gleich wie BfA. Deinen Einspruch stellst Du an die DRV. Einfach gegen den Rentenbescheid hinsichtlich der Abschläge Einspruch einlegen. Aufgrund der Vielzahl von mittlerweile eingegangenen Einsprüchen versucht die DRV, eine Verzögerungstaktik anzuwenden. Ich bin diesbzgl. zu meinem Anwalt gegangen, der alles Nötige regelt. Notfalls werden wir eine Klage anstreben. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, übernehmen die die Kosten. Blättere in diesem Thread mal in Ruhe von oben durch. Dort findest Du hilfreiche Tips und auch Links zu Formularen, die den Einspruch entsprechend vorbereitet haben. Viel Glück ! Gruß Regina Beate |
#3
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Hallo, alle zusammen !
Aus aktuellem Anlass möchte ich diesen wichtigen Thread 2hochschubsen" und aktualisieren. Allein in dieser Woche habe ich von 2 Fällen Kenntnis erhalten, bei denen wieder falsch berechnet wurde ! Für die neuen Leser dieses Threads: bitte insbesondere die 1. Seite beachten.
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Viele Grüße Julie Hilfe zu allen Fragen rund um die Themen ALG I u. ALG II, ARGE, Antragsabgabe usw. gibt es beim Erwerbslosen Forum Deutschland Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (B. Brecht) |
#4
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Hallo, Zusammen !
Nachdem ich das "Rumgeeier" der DRV leid bin, hat mein Anwalt am 23.02.07 beim SG in Düsseldorf Klage eingereicht. Offenbar spielt die DRV auf Zeit ! Nicht alle von uns haben die ! In einem Brief der DRV war eindeutig zu lesen, dass Entscheidungen erst nach neuerlichen Klagen getroffen werden. So ein Schwachsinn - offenbar hat Vater Staat immer noch zu viel Geld, welches dann in Gerichtsprozesse investiert wird. Na, ich bin mal gespannt, wie es weitergeht. Einen schönen sonnigen Sonntag allen ! Liebe Grüße Regina Beate |
#5
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Huhu zusammen
habe heute meinen Rentenbescheid (befristet bis zum 31.5.2008) bekommen, Komme nicht so schlau daraus. Wo würde der Abschlag stehen..... unter monatliche Zahlung? wo auch die Krankenkasse und Pflegekassen beträge stehen.(weiß einer was die zusätzliche Krankenversicherung ist????) oder steht das in der Berechnung der Monatsrente da steht Endgeldpunkte.... der rentenartfaktor bei rente wegen voller em und daraus berechnet sich der Monatswert ich komme im zahlenjungle nicht klar kann mir einer helfen? wo würde der abschlag stehen???? tausend fragen... LG und danke Barbara |
#6
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Hallo Barbara,
die Zahlen sind auch kaum zu verstehen, selbst Rentenfachleute tun sich schwer damit, aber wenn ich es richtig verstanden habe ist der Abschlag in der "Zurechnungzeit" versteckt. Bei einer EM-Rente wird ja die Zeit in der man nicht mehr arbeiten kann, so berechnet als ob man bis zum richtigen Renteneintrittsalster weiter arbeitet, sonst wäre die Rente bei jüngeren Beziehern extrem schlecht. Diese Zurechnungszeit wird bei der EM-Rente nur bis zum 60ten Lebensjahr, statt zum 65.Lebensjahr berechnet. Dadurch entsteht ein Kürzung der vollen Rente. Schau mal auf der ersten Seite dieses Threads, dort steht was drüber. Gruß Thomas |
#7
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Hallo Thomas
danke bei mir ist diese Zurechnungszeit bis zum 60 Lebensjahr berechnet.... demnach ist auch der Abschlag bei mir.....also werde ich gegen den Abschlag widerspruch einlegen. Danke für die Info ist schon gemein, dass man den Abschlag so versteckt schönen abend Barbara |
#8
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Zitat:
den gesuchten Faktor findest Du in Anlage 6 deines Rentenbescheides. Ohne Abschläge muß er 1,0 betragen. Gruß DALI |
#9
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
@Alle,
Lest mal hier: "Das Altersgrenzenanpassungsgesetz, in der Öffentlichkeit bekannt als das Regelwerk, das das Rentenalter auf 67 Jahre herauf setzt, passierte Ende März den Bundesrat. Von vielen unbeachtet blieb Paragraph 100, der auch die betroffenen Erwerbsminderungsrentner nun teuer zu stehen kommen könnte. Paragraph 100 besagt nämlich, dass weder verfassungswidrige Rentengesetze noch Fehler der Rentenanstalt bei der Berechnungen zu Nachzahlungen führt. Im Klartext: Pfuscht der Gesetzgeber oder schläft der Sachbearbeiter zu Ungunsten des Rentners, trägt der die Folgen. Korrigierte Berechnungen werden ausschließlich bei zukünftigen Zahlungen berücksichtigt. Das gilt natürlich auch für die Bezieher von Erwerbsminderungsrenten, wenn sie vor Gericht klagen werden." Quelle: http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/23/0,...262455,00.html Ich bin gespannt, wieviele Keulen uns noch erwarten. Wir haben es uns ja mit vollster Absicht ausgesucht früh in die Erwerbsminderungsrente zu gehen
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Jutta _________________________________________ |
#10
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Zitat:
ich stehe im Moment auch vor der Entscheidung Klage einzureichen. Dabei stellen sich aber noch Fragen, auf die ich bisher keine korrekten Antworten gefunden habe. Hast Du einen Kostenrahmen für die Klage erhalten, denn es ist damit zu rechnen, dass man durch alle Instanzen des SG gehen muß. Prozeßkostenhilfe heißt für mich auch nur "in Raten abstottern", was bei kleiner EU-Rente auch Stress bedeutet. Vielleicht hast Du schon Neuigkeiten von Deinem RA. Hintergrund meiner Fragerei ist es auch, dass ich umgezogen bin und der RA nun ca. 500km entfernt sein Büro hat. Er hatte 2006 den Widerspruch für mich eingeleitet. Vielleicht schaust Du mal wieder ins Forum und meldest Dich. Danke Liebe Grüße DALI |
#11
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Hallo natürlich auch an alle anderen User,
es wäre schön, wenn sich auch Betroffene melden, die ebenfalls bereits beim Klagen sind und Erfahrungen mitteilen können. Bin neu hier und google schon lange Zeit im Netz zur Thematik der ungesetzlichen EU Abschläge. So habe ich u.a. die Information gefunden, dass bei fristgerechten Einspruch maximal 4Jahre Rückzahlung der neuen Ansprüche vorgenommen wird. Das mit einer durchschnittlichen Erhöhung von ca. 100 Euro zu rechnen wäre und der max. Nachzahlungsbetrag mit ca. 4.000 Euro angegeben wird. Klagekosten, ohne die des RA und seiner Aufwendungen, sollen sich im Hunderterbereich belaufen. Das hieße sicher die Größe der Rückzahlung wäre aufgebraucht, zumindest beim Gang durch alle Instanzen. Desweiteren soll eine Frist für die Bearbeitung der Klage, sprich Urteil durch das Sozialgericht bei mind. 6 Monaten liegen. Rechne ich hoch bis zum BSG in Kassel, wird viel Zeit vergehen. Auch ergibt sich die Frage: Was passiert, wenn zwischenzeitlich eine rückwirkende Gesetzesänderung in Kraft gesetzt wird u. alle Klageansprüche entfallen. Na ja, ihr merkt schon, mir geht einiges durch den Kopf. Werde auch einmal zum Rentenberater gehen und mir versuchen eine Meinung einzuholen. Vom VdK könnte man sich vielleicht auch noch Rat holen. Mein Anwalt teilte mir nur schriftlich mit, dass ich über eine Klage nachdenken soll und die Aussichten auf Erfolg im Moment gut wären. Was immer das heißen soll. Natürlich handelt der auch nicht aus Nächstenliebe und will seine Familie ernähren. Ich finde das Forum sehr ok. und interessant. Durch Gedankenaustausch u. gemachte Erfahrungen kommt man oft sehr viel weiter. Liebe Grüße DALI |
#12
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Zitat:
einen "Kostenrahmen" habe ich nicht. Da ich grosses Vertrauen in meinen Anwalt habe (arbeite seit vielen Jahren mit ihm), gehe ich davon aus, dass er mich nicht "über den Tisch ziehen wird". -Bislang hat mich das Verfahren 260,-- EUR gekostet, und der Papierkrieg geht schon seit über einem Jahr. Die Kosten kann man auch in der Steuererklärung als "Aussergewöhnliche Belastung" geltend machen, so dass ca. 20 % der Kosten die Steuer mildern. Mir geht es um Gerechtigkeit, sofern man diese noch von unserem Staat erwarten kann. Unsere Herren Politiker packen sich die Taschen voll und zwar, in dem sie es den Schwächsten, die sich nicht wehren können oder wollen, nehmen. Das klingt sehr nach Raubrittertum. Aber wir leben nicht mehr im Mittelalter ! Ich kann Dir nur raten, sofort etwas zu unternehmen - wenn es nicht schon zu spät ist. Denn Deadline war der 30.04.07 !! Viele Grüße Regina Beate |
#13
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Hallo Regina_Beate,
danke für die Nachricht. Spreche Dich nur daher gleich als Neuling hier so direkt an, weil Du für mich nach Sichtung der Beiträge am weitesten gekommen bist. Was meinen Einspruch betrifft hat ihn mein Anwalt bereits 2006 gegenüber DRV Bund gemacht und ich zusätzlich noch einmal im April. Also von daher kein Problem, da die Fristen eingehalten sind. Nun soll ich aber entscheiden (Anschreiben RA), ob ich Musterprozesse abwarten will oder in Klage gehen will. Gleichzeitig werde ich aber darauf aufmerksam gemacht, dass mit einer Klage durch alle Instanzen zu rechnen ist. Dazu möchte ich mir nun praktisch dritte Meinungen einholen. Am einfachsten wäre ja alles, wenn sich die betroffene Frau, zu deren EU-Rente vor dem BSG geurteilt wurde, mal im Netz dazu geäußert hätte So ergeben sich Fragen, wie: Was kosten Klagen vor dem SG, LSG und BSG? Wenn sie kostenfrei wären, brächte man mich nicht auf die Möglichkeit einer Prozeßkostenhilfe aufmerksam machen. Natürlich ist der RA nach Aufwand zu zahlen. Bei allen Instanzen kommt da schon was zusammen. Hatte ja dazu schon geschrieben. Wenn ich Dich richtig verstehe, klagst Du schon über ein Jahr oder meinst mit Papierkram die Einsprüche. Ist dann die Klage immer noch beim SG anhängig oder schon beim LSG? Bei den Mindestbearbeitungszeiten sind mir für das SG 6Monate bekannt. Was Deinen Hinweis mit den Steuern angeht, klappt er leider nur bei den Steuerpflichtigen. Was bei alleinlebenden EU-Rentnern schon nicht mehr greifen dürfte. Im Prinzip gibt es nur Black oder Wight. Meine Ungeduld, die Musterprozesse nicht abwarten zu wollen, würde mich, bedingt durch geschätzte Unkosten, die völlig ungewisse Nachzahlung kosten. Bei einer Niederlage vor den SG-Instanzen trage ich zusätzlich die Kosten der Gegenseite. Und wenn während der Klage gesetzlich die Weichen für eine rein zukünftige Erhöhung gestellt werden..., verbrenne ich praktisch mein Geld. Vielleicht meldet sich noch jemand hier zu Wort, der sich auch schon für eine Klage entschieden hat und kann Erfahrungen oder Überlegungen berichten. Ich werde auf jedenfall dran bleiben. Übrigens bei einem Erstkontakt im Büro eines Rentenberaters wurde mir gleich der Kostensatz für eine Gesprächsstunde eröffnet. 214 Euro+MWSt. Auf so ein Angebot kann ich gern verzichten. Viele Grüße DALI Geändert von DALI (15.05.2007 um 16:15 Uhr) |
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