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  #1  
Alt 08.10.2003, 20:33
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Standard Erwerbsunfähigkeitsrente...

Hallo,

kann mir dazu mal jemand ein wenig erklären. Wann bekommt man Rente und wie lange muß man da schon eingezahlt haben. Wie ist das mit den 400 € Jobs. Danke für alle Infos.
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  #2  
Alt 09.10.2003, 07:24
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Standard Erwerbsunfähigkeitsrente...

Liebe S.
ich habe folgendes gefunden, hoffe das es vielleicht einige deiner Fragen beantwortet.
Wie geht es dir mittlerweile?
Wünsche Dir einen schönen Tag, Michi

http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_e070.htm (ist der Link dazu...einfach mal anklicken...da gibt es Nebenlinks, die weiterführen und noch mehr beantworten)

Die Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wurde zum 31.12.2000 abgeschafft und durch die Rente wegen voller Erwerbsminderung (Erwerbsminderungsrente) ersetzt. Die Erwerbsunfähigkeitsrente wird jedoch weiterhin gezahlt, wenn der Anspruch darauf vor dem 01.01.2001 entstanden ist. Sie wird wie eine Altersrente berechnet.

Ein Versicherter ist erwerbsunfähig nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden Recht, wenn er aus gesundheitlichen Gründen regelmäßig nur noch höchstens ein Arbeitsentgelt in Höhe von 630 DM (325 €) im Monat erzielen kann. Davon wird ausgegangen, wenn der Versicherte nur noch unter zwei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeitsfähig ist. Versicherte, die noch mehr als zwei, nicht aber mindestens acht Stunden pro Tag arbeiten können, sind als erwerbsunfähig anzusehen, wenn ihnen kein ihrem Leistungsvermögen entsprechender Teilzeitarbeitsplatz vermittelt werden kann. Selbständig Tätige sind selbst bei einem Restleistungsvermögen von unter zwei Stunden täglich nicht erwerbsunfähig, solange sie ihre selbständige Tätigkeit weiterhin ausüben bzw. ihren Betrieb nicht abmelden oder übergeben.

Die Rente kann befristet als Zeitrente oder auf Dauer gewährt werden.

Soweit die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen, kann die Erwerbsunfähigkeitsrente auf Antrag in Altersrente umgewandelt werden. Bei Vollendung des 65. Lebensjahres wird die Erwerbsunfähigkeitsrente von Amts wegen in Regelaltersrente umgewandelt.

Erzielt ein Versicherter neben der Erwerbsunfähigkeitsrente weitere Einkünfte in Höhe von monatlich mehr als 630 DM (325 €), kann die Rente unter Umständen nur noch in geringerer Höhe oder überhaupt nicht mehr ausgezahlt werden (siehe Hinzuverdienstgrenzen). Besteht neben der Erwerbsunfähigkeitsrente Anspruch auf Rente aus der Unfallversicherung, kann es zum vollen oder teilweisen Ruhen der Erwerbsunfähigkeitsrente kommen.
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  #3  
Alt 09.10.2003, 07:58
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Standard Erwerbsunfähigkeitsrente...

Hallo S.

jeder Rententräger hat eine Beratungsstelle, wo man/frau sich nach dem Stand der Dinge erkundigen kann. Sich praktisch auch die derzeitige Höhe der EU-Rente ausrechnen lassen kann. Genauso die ganzen Kritierien prüfen, ob überhaupt eine eventuelle Berentungsmöglichkeit vorliegt.
Ich habe schon sehr lange meine EU-Rente ( also noch nach alten Kriterien ) bin aber auf jeden Fall vorher zu einer Beratungsstunde zur BfA gegangen. Dort wurde mir sehr gut geholfen. U.-a. war ich sehr froh zu wissen, das ich trotz meines viel zu jungen Alters ( damals Mitte 30 ) wenigstens ein einigermaßen eigenständiges Leben mit meiner Rente leisten kann; ich wußte, das mein Rentenverlauf keine Fehlzeiten aufwies ( was sehr häufig dann verlängerte Arbeitszeit bedeutet, bis man Belege von vor über 20 Jahren oder mehr besorgt hat) usw. usw.

viele Grüße
elisabeth
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  #4  
Alt 09.10.2003, 08:29
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Standard Erwerbsunfähigkeitsrente...

Hallo S. (?),
die oben angegebene Internetadresse enthält veraltete, nicht mehr relevante Informationen. Also laß Dich in jedem Fall bei Deinem Rentenversicherer beraten.

Leider äußerst Du Dich überhaupt nicht zum Hintergrund Deiner Frage. Ich vermute mal, daß Du oder jemand Bekanntes krebskrank ist, aber auch dazu müßte man genauere Informationen haben, um Deine Frage hier besser beantworten zu können. Man kann nicht einfach, nur weil man krebskrank ist, Rente beantragen. Die Schwere der Erkrankung ist bedeutend, wie lange man a-unfähig geschrieben war, was das Ergebnis einer Rehamaßnahme war, die Frage, wie lange man eingezahlt hat (für Erwerbsminderungsrente mindestens 5 JAhre, davon in den letzten fünf JAhren mindestens gesamt 36 Monate). Es ist auch entscheidend, ob der Gutachter einen für bis zu 3 Stunden, 3 - 6 Stunden oder mehr als 6 Stunden arbeitsfähig hält. Welchen Beruf man hat und ob man überhaupt vermittelbar ist, das spielt nach neuem Recht keine Rolle mehr. Allerdings wird hier noch zwischen vor dem 2.1.1961 und danach geborene unterschieden. Also, Du merkst: ein Fachmann muß her, mit dem Du Deine konkreten Daten besprechen mußt.

Gruß von Birgit
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  #5  
Alt 09.10.2003, 12:53
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Standard Erwerbsunfähigkeitsrente...

Hallo S.
geh mal auf diesen Link,dort findest du Infos.
Da gibt es auch ein Expertenforum.

http://www.ihrevorsorge.de/

LG Renate
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  #6  
Alt 09.10.2003, 14:29
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Standard Erwerbsunfähigkeitsrente...

Hallo,
ich wusste nicht, das der Link veraltet ist...wenn ich das gewusst hätte, dann hätte ich ihn nicht reingesetzt. Dennoch denke ich, das er einige Fragen beantwortet, denn es ist ja nichs falsches was ich da reinkopiert habe.
Liebe Grüße, Michi
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  #7  
Alt 09.10.2003, 15:52
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Standard Erwerbsunfähigkeitsrente...

Danke liebe Michi, bin momentan in der Reha. Es geht mir an gut. Melde mich nachn der Reha mal ausführlicher. Hoffe es gut Dir auch einigermaßen..! Alles liebe S.
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  #8  
Alt 09.10.2003, 16:01
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Standard Erwerbsunfähigkeitsrente...

Hallo Birgit,

ich bin selbstbetroffen, habe 2 verschiedene Krebserkrankungen - Zerxic-ca. mit Metastasenbildung nach 3 Jahren und Hirntumor - teilentfernt, Epilsepsie, Sprachstörungen, Motorikstörungen der rechten Hand. Momentan bin ich in der Reha. Habe Schwerbeschädigung 100 %. Eingezahlt habe ich mehr als 5 Jahre und anrechnung von meinen Kinder. Zuletzt allerdings nur auf 400Euro-Basis gearbeitet. Für die Pflege meiner Großmutter wurden allerdings auch schon seit 2 JAhren Beiträge über die Pflegekasse abgeführt. Meine wichtigste Frage ist eigentlich, ob ich überhaupt anspruchsberechtigt bin. Viele Grüsse S.
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  #9  
Alt 10.10.2003, 09:29
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Standard Erwerbsunfähigkeitsrente...

Hallo S.,
lese gerade, dass du in der Reha bist. Erhole dich gut dort und tanke neu auf.
Bzgl. der Erwerbsminderung, es gibt doch sicherlich in der Reha Sozialarbeiter/in. Die werden dir sicherlich Antworten und auch Tipps geben können.
Liebe Grüße
Nervi
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