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Alt 26.04.2013, 20:37
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Beiträge: 1.231
Standard AW: Rechnungslegung trotz nachweislich vorgetäuschtem Behandlungserfolg

Hallo NTH,

aus diesem Bericht entnehme ich, dass Du nicht in der Lage bist, aus eigenen Mitteln einen Anwalt zu finanzieren.
Für diesen Fall (Bedürftigkeit) gibt es fast überall die Möglichkeit "Prozesskostenhilfe" zu bekommen. Beantragen kannst Du dieses bei dem Sozialamt.
Außerdem würde ich diese Rechnung der Krankenkasse zur Zahlung vorlegen bzw. diese bitten für Dich einzutreten - entweder sie zahlt oder klagt.

Auf jeden Fall musst Du fristgerecht erst einmal Widerspruch durch einen Anwalt einlegen lassen. (Hast Du die Verjährungsfrist geprüft?)

Ich drücke dir beide Daumen.

Viele Grüße
Wolfgang


PS. Ich habe Dir noch eine Kopie aus dem Ärzteblatt per PN geschickt (Betreffend: Verjährung und Verwirkung von ärztlichen Forderungen)
__________________
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Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V.
www.kehlkopfoperiert-bv.de

Geändert von wolfgang46 (26.04.2013 um 20:58 Uhr) Grund: PS nachgetragen
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