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  #1  
Alt 11.02.2007, 17:16
tokena2404 tokena2404 ist offline
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Standard Klageverfahren wegen EU-Rente

Der Tip kam von Julia, also stelle ich mein Anliegen noch einmal hier her.
Guten Tag, ich habe auf Grund meines 2x aufgetretenen Brustkrebs und den erheblichen neurologischen Schädigungen in den Händen durch die Chemo 7 Jahre lang eine EU-Rente bezogen. Sie wurde jedes mal für 1 Jahr befristet, was hieß, das ich jedesmal wieder vor Gutachterärzten mußte.
Im November 2006 wurde der Rentenantrag nun abgelehnt und ich ging mit Hilfe einer Anwältin in Widerspruch. Es wird auf alle Fälle auf ein Klageverfahren hinauslaufen, daß ca. 1 1/2 Jahre dauern wird. Ich bekomme aber nur bis November 2007 Arbeitslosengeld und was dann? Nur von dem Geld meines Mannes können wir nicht leben.
Meine Frage geht dahin, ob jemand schon damit Erfahrung hat und was was für Hilfen und Unterstützungen gibt, die einen in dieser Zeit helfen.
Die Bfa versucht einen ja mürbe zu machen, aber ich wollte eigentlich durchhalten, weil ich keine andere Chance sehen - auf dem Arbeitsmarkt bin ich mit meinen Einschränkungen nicht vermittelbar.
Für Eure Antworten bin ich Euch dankbar.
Kerstin
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  #2  
Alt 11.02.2007, 19:35
kerstin1 kerstin1 ist offline
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Blinzeln AW: Klageverfahren wegen EU-Rente

Hallo Kerstin,

bin gerade auch im Wirrwarr der finanziellen Mittel und habe im eigenem Forum auch meine Probleme mitgeteilt. Da ich nun im Internet täglich Gesetzestexte lese und andere Seiten suche, fand ich unter anderem auch unter google einen Arbeitslosengeldrechner. Gebe das dort mal ein, dann wirst du selbst sehen, was du wann oder überhaupt noch bekommst. Ansonsten gibt es noch andere Institutionen Deutsche Ring oder ähnliches, die dir in bestimmten Lebenssituationen unbürokratisch helfen können. Ein Versuch wäre es wert.

Lg

Kerstin
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  #3  
Alt 11.02.2007, 20:32
Julie C. Julie C. ist offline
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Standard AW: Klageverfahren wegen EU-Rente

Hallo, Kerstin !

Nur schnell eine Zwischenmeldung von mir.
Ja - es sieht tatsächlich so aus, dass Du in dem Fall ALG II (Hartz IV) beantragen müsstest.
Aber nur dann, wenn Du von der Behörde als erwerbsfähig eingestuft wirst.
Wenn Du aufgrund Deiner Erkrankung nicht mehr erwerbsfähig bist,
müsstest Du Dich an das Sozialamt wenden.
Als erwerbsfähig gilt man lt. Gesetz, wenn man in der Lage ist, mehr als
3 Stunden täglich zu arbeiten.

Was Silviana schreibt, ist auch richtig. Wenn Dein Mann zu viel
verdient, hast Du keinen Anspruch auf ALG II.
Aber Du schreibst ja, dass Ihr nur von dem Geld Deines Mannes nicht leben könnt.

Hier noch schnell ein Link zu einem Arbeitslosengeldrechner und ich melde
mich morgen oder übermorgen nochmal.
Ich versuche gerade, noch mehr Informationen zu bekommen.
__________________
Viele Grüße
Julie

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  #4  
Alt 11.02.2007, 20:35
Norma Norma ist offline
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Standard AW: Klageverfahren wegen EU-Rente

Hallo Kerstin,

Widerspruch bedeutet noch lange nicht, dass es sofort zu einem Klageverfahren kommt. Wenn das deine Anwältin wirklich so gesagt hat, finde ich das schon ziemlich vorgegriffen...
Erfahrungsgemäß wird bei einem Widerspruch erst einmal geprüft, ob eine weitere Reha deine Leistungsfähigkeit wieder herstellen bzw. stark verbessert werden könnte.
Ich würde also wirklich erst einmal den neuen Bescheid abwarten und nicht jetzt schon an Klage denken...

Leider ist es aber inzwischen bekannt, dass Krebskranke NACH der Heilungsbewährung von 5 Jahren (sind die rum bei dir nach der 2. Erkrankung?) es sehr schwer haben, auf KÖRPERLICHE Beschwerden einen Rentenanspruch durchzusetzen.
Genauso ist bekannt, dass die Rentenversicherung bei einer Krankheits-Kombination Krebs/Psyche bedeutend vorsichtiger mit einer Ablehnung sind.
Tja, für mich ist es eigentlich total normal, dass Krebs auch die Psyche angreift. Die Rentenversicherung will es allerdings schriftlich haben...

Liebe Grüße
Norma
PS: Wenn dein Mann berufstätig ist und du dadurch keinen Anspruch auf HartzIV hast, dann bleibt eigentlich nur noch der Wohngeldantrag. Trotzdem solltest du HartzIV versuchen, denn da gibt es Freibeträge, die vom Gehalt deines Mannes abgezogen werden. (Weißer Ring ist natürlich Quatsch! Deutsche Krebshilfe zahlt nur bei absoluter Hilfsbedürftigkeit!)
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  #5  
Alt 12.02.2007, 10:29
tokena2404 tokena2404 ist offline
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Standard AW: Klageverfahren wegen EU-Rente

Gute Morgen, na toll - klingt nicht so rosig alles.
Tja man darf halt nicht krank werden - als wenn wir darum gebettelt hätten.
Ich bekomme die Rente jetzt seit 7 Jahren nach der Zweiterkrankung.
Ich habe gelesen, daß man nach 7-9 Jahren Rente davon ausgeht, daß die Beschwerden nicht mehr weggehen und es in eine Festrente umgewandelt wird.
Desweiteren bekomme ich noch EU-Rente nach altem Rentengesetz, was glaube ich 2001 geändert wurde.
Ich habe einfach das Gefühl, daß die mich aus der alten Rente raus haben wollen
weil zu teuer und ich mich dann gezwungen fühle - weil ja auf dem Arbeitsmarkt nicht vermittelbar - neu zu beantragen und dann kann man ja auch auf eine Teilrente ausweichen.

Wenn das alles wirklich so kommt, wie ihr es beschrieben habt, dann ist ein sozialer Abstieg vorprogrammiert. Ich bin sowütend und eigentlich auch traurig.
Man ist ist seinem eigenen Land nichts mehr wert.
Kerstin
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  #6  
Alt 13.02.2007, 01:22
Norma Norma ist offline
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Standard AW: Klageverfahren wegen EU-Rente

Tja Kerstin,

ich kann deine Wut und Traurigkeit voll verstehen!
Vielleicht tröstet es dich ein bisschen, dass du nicht alleine in eine finanzielle Lücke gerätst (geraten könntest, es steht ja noch nicht fest).

Besonders schlimm dran sind die alleinstehenden Frauen, die dann in Hartz 4 rutschen. DAS bedeutet Leben am Existenzminimum, nur deshalb weil sie krank geworden sind; die Rentenversicherung nicht zahlen will und die Frau auch nicht mehr arbeiten kann. Ganz schön gemein sowas. :-(

Trotz allem ist es meines Erachtens immer wieder auch auf Unwissenheit der jeweiligen Betroffenen zurückzuführen, wenn ein Rentenanspruch abgelehnt wird.

Wer sich mal ganz genau die Seiten im Netz anschaut, auf der die Rentenversicherung ihre Anforderungen an Gutachter in den Reha-Kliniken aufführt, wird schnell merken, wo der Hase entlang läuft. (Link hab ich jetzt nicht, aber google dürfte ihn rauswerfen, ich habe ihn ja auch dort gefunden).
Dort ist ganz genau aufgeführt (mit Beispielen!), wie Gutachter den Reha-Entlassungsbericht auszufüllen haben und was dort nicht hinein gehört.

Und dass nach der Heilungsbewährung von 5 Jahren die körperlichen Beschwerden nicht mehr im Vordergrund stehen, haben etliche Frauen bereits vor Gericht erfahren müssen, leider. :-( Nach 5 Jahren gilt man immer noch bedauerlicherweise (weil totaler Unsinn für mich) als geheilt.
Wie soll also ein Richter dann zu Gunsten der Klägerin entscheiden, wenn ihm da bereits die Hände gebunden sind, weil die Erkrankung schon 7 oder 8 Jahre zurückliegt?

Dazu kommt, dass die Rentenkassen leer sind und man angehalten ist, die Rente nur bei totaler (ob voller oder halber ist egal) Erwerbsminderung zu bewilligen. Ein bisschen Politik spielt da auch noch eine Rolle. :-(

Fazit: bei aller Wut und Traurigkeit hilft nur, sich selbst zu helfen und genau DAS zu tun, was sehr wahrscheinlich eher zum Erfolg führen kann. Nämlich mit einem oder mehrere Attests beweisen, dass man nach der Heilungsbewährung nicht nur noch körperlich krank ist, sondern auch die Psyche unter der Krankheit leidet. (Wie gesagt, ich finde das auch total verrückt, denn welche Psyche bleibt vollkommen normal, wenn eine Krebsdiagnose ins Haus geschneit ist?).

Es ist wirklich alles so schrecklich makaber, denn natürlich wollen die Betroffenen nicht einfach so Rente beziehen. Sie wissen sehr oft ganz genau, dass ihr Körper nicht mehr kann und die vielen (für mich, nach so einem Therapie-Marathon, normalen) Beschwerden eine Arbeitsaufnahme unmöglich machen.

Das alles ist aber nicht rentenrelevant nach der Heilungsbewährung...

Vielleicht hilft mein Beitrag ein bisschen, nicht den gleichen Fehler zu machen wie schon viele vor ihnen. Es nutzt nichts, wütend und traurig zu sein. Handelt stattdessen so, wie man es von euch erwartet...wenn ihr der Überzeugung seid, nicht mehr arbeiten zu können!

Verständnisvolle Grüße
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
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  #7  
Alt 13.02.2007, 17:52
Julie C. Julie C. ist offline
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Standard AW: Klageverfahren wegen EU-Rente

Zitat:
Zitat von tokena2404 Beitrag anzeigen
Wenn das alles wirklich so kommt, wie ihr es beschrieben habt, dann ist ein sozialer Abstieg vorprogrammiert.
Hallo, Kerstin !

Wie versprochen, melde ich mich nochmal zurück.

Die oben zitierte Tatsache muss ich leider auch erleben - liebe Kerstin.
Durch die Insolvenz meines langjährigen Arbeitgebers (23 Jahre) bin ich in
Hartz IV gerutscht. Nun werde ich dieses Jahr 50 Jahre alt und für die ARGE
gelte ich als nicht mehr vermittelbar. Trotz intensivster
Eigenbemühungen konnte ich bisher keine neue Tätigkeit finden.

Ok - aber nun zu Deiner Sache. Leider konnte ich nichts weiter positives
für Dich finden. Für mich sieht es jetzt leider so für Dich aus:

Nach Ablehnung der EU-Rente giltst Du nach dem Gesetz wieder als voll
erwerbsfähig. Da Du keine Arbeit hast, kannst Du ALG II beantragen.
Auch dann, wenn Du gleichzeitig auf EU-Rente klagst. Falls die ARGE (Arbeitsgemeinschaft)
dann wegen Einschränkungen zur Vermittlung in Arbeit ablehnt, geht die
Prozedur mit Vertrauensarzt usw. los. Sollte die ARGE tatsächlich ablehnen musst Du leider Sozialhilfe beantragen.

Aus diesem Grund der Unklarheiten würde ich Dir folgendes empfehlen:
Stelle möglichst unverzüglich beide Anträge. Den 1. bei der ARGE (ALG II) und
den 2. beim Sozialamt. Auch wenn Du jetzt noch bis Nov. ALG I erhältst,
solltest Du Dich wirklich möglichst schnell darum kümmern.
Die Mühlen der Behörden mahlen langsam...

Sollte die EU-Rente später nachgezahlt werden, ist eventuell bereits
bezogenes ALG II auf jeden Fall zurückzuzahlen.
Bei der Sozialhilfe kann es in diesem Punkt Ausnahmen geben.

Ich hoffe sehr, dass dies nun erst einmal ein Anhaltspunkt für Dich ist.
Dass Du wütend und traurig bist, verstehe ich nur allzu gut.
Glaube mir bitte - auch ich leide unter den seelischen Folgen von Hartz IV.
Und die sind nicht zu unterschätzen.

Ich würde mich freuen, wenn Du Dich hier mal wieder meldest.
Bis dahin lasse es Dir gut gehen - ja ?
__________________
Viele Grüße
Julie

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  #8  
Alt 14.02.2007, 14:14
tokena2404 tokena2404 ist offline
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Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 7
Standard AW: Klageverfahren wegen EU-Rente

Danke schön für Deine Informationen.
Wenn ich daran denke, daß ich 2 mal gegen den Krebs gekämpft habe und - hoffentlich - gewonnen habe. Aber mein Problem ist, daß ich an den Folgen der Chemotherapie leide und diese Folgen werden eher schlimmer als das sie weggehen. Leider geben das die Ärzte nur hinter vorgehaltener Hand zu und für manche Ärzte ist das überhaupt nicht relevant. In Amerika gibt es jetzt schon Studien darüber, aber bis das für u ns zum Tragen kommt. Naja wie wissen ja wie lange das dauert.
Ich hoffe jedenfalls, daß meine Anwältin meine Interessen vor der Bfa und gegebenenfalls vor dem Sozialgericht vertreten kann.
Ich werde auf alle Fälle berichten.
Kerstin
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  #9  
Alt 14.02.2007, 16:31
Benutzerbild von Biba
Biba Biba ist offline
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Standard AW: Klageverfahren wegen EU-Rente

Hallo Tokena 2404 !

Wenn es mit der Rente nicht klappt , dann stelle doch Deine seelischen Ängste/Depressionen , die Du auch mit Sicherheit hast , Deine Lebensangst etc. in den Vordergrund . Denn das wird mit Sicherheit mehr beachtet , als ein Krebs der die "Heilungsphase" durchlaufen hat oder Chemofolgen .
Auch ich war sehr traurig und wütend , weil ich solche Gedankengänge nicht nachvollziehen konnte . Nun achte ich nur noch darauf , dass es mir einigermassen gut geht und stelle auch meine Psyche in den Vordergrund . Ich muss im Herbst die Rente neubeantragen .

Alles Gute und viel Glück !
Biba
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  #10  
Alt 15.02.2007, 02:19
Norma Norma ist offline
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Standard AW: Klageverfahren wegen EU-Rente

@ Biba,

ich gratuliere dir!
Du bist eine der Wenigen, die das Prinzip verstanden hat. ;-)

Es ist zwar unendlich traurig, dass man gezwungen wird, so zu handeln, aber wirklich der einzige Weg, -nach der Heilungsbewährung- eine Rentenbewiligung zu erhalten.

Nun denn, dann sollen sie es haben...

Liebe Grüße
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
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  #11  
Alt 15.02.2007, 08:32
clara clara ist offline
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Standard AW: Klageverfahren wegen EU-Rente

Hallo Norma,
ich auch :-)
Wenn es denn nicht anders geht. Außerdem wird einem wenn man bzw frau sich mit dem Gedanken angefreundet hat, auch oft erst mal bewußt was eigentlich genau mit einem los ist....
Hatte letzte Woche meinen Termin beim Neurologen und das war mal echt ein netter Gutachter!
Übrigens vielen Dank für deine ausführlichen Schilderungen. Waren mir sehr hilfreich...
Lg clara
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  #12  
Alt 15.02.2007, 12:25
Julie C. Julie C. ist offline
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Standard AW: Klageverfahren wegen EU-Rente

Hallo, Norma !

Ich habe das Prinzip auch verstanden.
Aber die Eingangs-Fragestellung von Kerstin war eine andere und ich
habe versucht, diese Frage zu beantworten.

Der psychische Aspekt steht auch bei mir aus eigener Erfahrung
im Vordergrund. Meine Arbeitslosigkeit und die Erfahrungen mit Hartz IV und der ARGE (Arbeitsgemeinschaft = Jobcenter)
(inkl. Zwangsumzug wegen EUR 40,- zu hoher Miete, den ich vor dem Sozialgericht zumindest vorläufig abwehren konnte)
sind nicht ohne Folgen geblieben. Ich bin seit Jahren in neurologischer/psychiatrischer
Behandlung und der "Ärztliche Dienst der Bundesagentur für Arbeit" hat mich im letzten Jahr durch
ein Gutachten (allerdings nur "nach Aktenlage") für 6 Monate befristet als nicht erwerbsfähig erklärt.
Dieses Gutachten wurde allerdings von einem Neurochirurgen erstellt.
Das befristete Gutachten (nach Aktenlage) ist jetzt abgelaufen und
nur durch meine eigene Initiative ist es mir jetzt endlich gelungen, dass
ein psychologisches Gutachten durch einen Facharzt erstellt wird und
ich überhaupt persönlich beim "Ärztlichen Dienst der BA" erscheinen darf.
Meine ARGE sieht das gar nicht gerne, denn die Kosten belaufen sich auf ca. EUR 800,-
Mein zuständiger Sachbearbeiter sagte vor 2 Wochen zu mir, dass ich
eine gute Schauspielerin sei. Er meint, das Problem bei diesen seelischen Erkrankungen
sei schließlich, dass man sie als Außenstehender ja nicht sehen kann.

Ich muss nun alle 3 Monate ein aktuelles Attest meines Arztes vorlegen,
denn sonst wird mir noch weniger geglaubt.

So, nun habe ich mich aber genug "geoutet" und es ist mir auch nicht ganz leicht gefallen.
__________________
Viele Grüße
Julie

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  #13  
Alt 15.02.2007, 16:24
clara clara ist offline
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Standard AW: Klageverfahren wegen EU-Rente

hallo Julie,
das glaube ich, dass dir das outen nicht leicht gefallen ist.
Übrigens, du könntest dich wg der 40,00 € an eine Beratungsstelle der Diakonie oder Caritas oder auch an dein zuständiges Pfarramt wenden, falls du Probleme bei der Kostenübernahme bekommen solltest. Allerdings hast du vermutlich weiterhin gute Karten, wenn du schon einmal vor dem Sozialgericht Erfolg hattest. Es ist doch immer wieder unglaublich, was wir uns in unserer Situation noch so alles zumuten sollen!!
Ich drück dir für deine weitere Begutachtung alle Daumen! Und Norma´s Schilderungen sind Gold wert
Lg clara
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  #14  
Alt 15.02.2007, 16:25
clara clara ist offline
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Standard AW: Klageverfahren wegen EU-Rente

Liebe Kerstin,
mh jetzt hat dein Thread so langsam eine andere Richtung eingenommen.
Sorry.
Lg clara
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  #15  
Alt 15.02.2007, 22:30
Julie C. Julie C. ist offline
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Standard AW: Klageverfahren wegen EU-Rente

Hallo, Clara !

Danke für Deine mitfühlenden Worte und für die Tipps mit der Caritas usw.
Es ist mir bekannt, dass die mitunter helfen können, aber wie Du schon sagst: auch vor dem Sozialgericht habe ich gute Karten.
Aber: recht zu haben und auch recht zu bekommen, sind leider zweierlei Dinge.

Ich könnte jetzt noch mindestens 3 Tage lang ununterbrochen weiterschreiben um alles zu berichten, was so vorgefallen ist.
Aber wie Du schon sehr richtig bemerkt hast, wir sind hier ziemlich vom
Thema abgekommen. Deshalb höre ich jetzt besser auf

Tschuldigung - liebe Kerstin, aber es ist einfach mit mir durchgegangen...
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Viele Grüße
Julie

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