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  #16  
Alt 01.05.2009, 11:38
sandra83 sandra83 ist offline
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wenn es ein gemeinschaftskonto ist, definitiv nein!
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  #17  
Alt 01.05.2009, 12:49
mischmisch mischmisch ist offline
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Hallo Sandy,

die Kontovollmacht muss "über den Tod" hinaus sein, dann hat dein Freund dann auch "danach" Zugang!

LG Rosita
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  #18  
Alt 01.05.2009, 13:41
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Schokolinse Schokolinse ist offline
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...das stimmt so nicht, denn umgehend nachdem einer der Kontoinhaber verstorben ist, muss dies der Bank angezeigt werden und da es neben dem Ehepartner oder Lebensgefährten Erben geben könnte, machen die Banken im Zweifelsfall das Konto zu.

Es mag Einzelfälle geben, in denen das nicht passiert und auch gutgegangen ist, trotz allem könnten aber leerausgehende Erben im Nachhinein die Bank verklagen, so dass diese so rigoros vorgehen.

Über ein Betreuungsverfahren ließe sich so etwas ohne weiteres regeln, weil dann nämlich gerichtlich geregelt wird, wozu der Hinterbliebene berechtigt ist, z.B. Beauftragung, Ausrichtung und Bezahlung der Beerdigung, da diese Kosten ja ohnehin von der Erbmasse abgezogen würden.
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Was keiner wagt, das sollt ihr wagen/ was keiner sagt, das sagt heraus/ was keiner denkt, das wagt zu denken/ was keiner anfängt, das führt aus.//

Wenn keiner ja sagt, sollt ihr es sagen/ wenn keiner nein sagt, sagt doch nein/ wenn alle zweifeln, wagt zu glauben/ wenn alle mittun, steht allein.//

Wo alle loben, habt Bedenken/ wo alle spotten, spottet nicht/ wo alle geizen, wagt zu schenken/ wo alles dunkel ist, macht Licht.
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  #19  
Alt 01.05.2009, 13:53
sandra83 sandra83 ist offline
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Zitat:
Zitat von Schokolinse Beitrag anzeigen
...das stimmt so nicht, denn umgehend nachdem einer der Kontoinhaber verstorben ist, muss dies der Bank angezeigt werden und da es neben dem Ehepartner oder Lebensgefährten Erben geben könnte, machen die Banken im Zweifelsfall das Konto zu.

Es mag Einzelfälle geben, in denen das nicht passiert und auch gutgegangen ist, trotz allem könnten aber leerausgehende Erben im Nachhinein die Bank verklagen, so dass diese so rigoros vorgehen.

Über ein Betreuungsverfahren ließe sich so etwas ohne weiteres regeln, weil dann nämlich gerichtlich geregelt wird, wozu der Hinterbliebene berechtigt ist, z.B. Beauftragung, Ausrichtung und Bezahlung der Beerdigung, da diese Kosten ja ohnehin von der Erbmasse abgezogen würden.
dann habe ich wohl glück gehabt. aber wie stellen sich die banken das vor, wenn z.b. das gehalt auf eben dieses konto geht? man muß doch irgendwie leben können.
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  #20  
Alt 01.05.2009, 14:02
mischmisch mischmisch ist offline
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Nein, bei der bei der Bank hinterlegten Vollmacht "über den Tod" hinaus gilt das auch über den Tod hinaus, sonst würde es wohl nicht ausdrücklich so heissen?

Zumindest bei 3 verschiedenen Karlsruher Banken, und das wird doch sicher nicht nur bei diesen so gehandhabt?

Piepselmaus, am besten dein Freund fragt einfach bei eurer Bank nach, dann wisst ihr es sicher.

Lieber Gruss an dich
Rosita
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  #21  
Alt 01.05.2009, 15:56
sanne2 sanne2 ist offline
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Hallo Sandy,
google mal nach dem "Berliner Testament"!
Meine Eltern hatten das nach der Lungenkrebsdiagnose meiner Mutter so abgeschlossen.
Nach dem Tod meiner Mutter gab es keine gesperrten Konten, da der Ehepartner/Lebensgefährte im Todesfall alles erbt.
Mein Stiefvater hatte keine Probleme mit den Ämtern.
Natürlich hoffe ich für Dich, dass es soweit gar nicht erst kommt, sondern die Medizin etwas neues für Deine und weitere Erkrankungen findet.
Daran glaube ich ganz fest!
Viele liebe Grüße,
Sanne
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  #22  
Alt 01.05.2009, 21:01
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wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Hallo zusammen,

die Ausführungen von Schokolinse sind absolut richtig.
Die Bank oder Sparkasse, ob online oder Filiale, sind gehalten das Vermögen für die Erben zu sichern. Deshalb müssen sie auch sicher stellen, das keiner etwas "abzweigen" kann.
Bei meiner Mutter war durch das Testament klar, das nur meine Schwester und ich die Erben sind, dennoch haben sie nur die festliegenden Kosten wie Beerdigung; Heimkosten etc. gebucht.
Wir hatten die Vollmacht "über den Tod hinaus". Erst nach Vorlage einer Bescheinigung vom Amtsgericht, konnten wir mit diesem Konto weitermachen.

Und das ist rechtlich richtig und auch sinnvoll. Ich kenne das aus einer anderen Erbgeschichte in unserer Familie.

Für Sandra ist zur Zeit auch noch das Problem, dass sie noch nicht verheiratet ist. (Stichwort: Versorgungsehe)

Ich wünsche Sandra aber eine "gute Medizin" und ich möchte auch ganz ganz lange von ihr hier lesen können.

Liebe Sandra, mein Text mag sich emotionslos anhören, von der rechtlichen Seite bin ich das auch, aber Deine Situation geht mir ganz schön nahe.

Alles Liebe
Wolfgang
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Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten.
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  #23  
Alt 03.05.2009, 11:53
Altmann Altmann ist offline
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Hallo zusammen,
also ich kenne das so, weil ich es schon ein paarmal erlebt habe.
Beim Tod eines Menschen, stellt der Arzt den Totenschein aus und
dieser wird in der Zentrale vom Arzt gemeldet, ab diesem Zeitpunkt sind
die Banken dicht und es kann keiner mehr an Geld heran. Es gilt dann
keine Vollmacht mehr, über den Tod hinaus gibts nicht.
Der Stand der Konten wird dann erbschaftlich behandelt und es muß
abgewartet werden bis Amtsgerichttermin bzw. Testamenteröffnung.
Ich hoffe mein Beitrag war jetzt hilfreich, ich hab nämlich nicht alle
Beiträge gelesen.
Gruß Altmann
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  #24  
Alt 03.05.2009, 12:21
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Schokolinse Schokolinse ist offline
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...verstehe ehrlich gesagt so langsam nicht mehr, warum hier immer genügend Stimmen FÜR etwas zusammen kommen müssen, bevor man den einfachsten Weg geht.

Das Geld für den Notar ist ebenso zum Fenster hinausgeschmissen wie das für die Ausstellung sonstiger Vollmachten, da es, wie Altmann ebenfalls sagt, so etwas "über den Tod hinaus" nicht gibt.

Ich hab bereits in einem meiner ersten postings zum Thema auf die Möglichkeit einer Betreuerbestellung beim Amtsgericht hingewiesen. Im Gegensatz zu manch anderem Behördengang ist dies speziell vor Sandys Hintergrund eine einfache, unbürokratische und vor allem kostenlose Angelegenheit mittels der alle Hürden problemlos genommen werden können.

Es können sogar mehrere Betreuer benannt und als allein bzw. gemeinsam vertretungsberechtigt definiert werden, je nachdem um welchen Entscheidungsbereich es geht.

Ich spreche wirklich aus Erfahrung und kann diese Vorgehensweise als die unkomplizierteste und kostengünstigste nur empfehlen. Der Betreuerausweis wird --auch über den Tod hinaus-- von ALLEN Banken und Behörden anstandslos akzeptiert.
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  #25  
Alt 03.05.2009, 12:22
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megjabot megjabot ist offline
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Hallo

Also ich hatte bei meiner Mutter eine notariell beglaubigte Generalvollmacht,
mit der Klausel über den Tod hinaus. Außerdem hatte ich Bankvollmacht über ihre Konten.
Konnte mit diesen beiden Dingen alles klären, Konten kündigen, sogar ihre Wohnung habe ich damit verkauft,
es war kein weiterer Termin beim Notar mehr nötig, das heißt es musste auch kein Erbschein mehr beantragt werden, was weiter Kosten mit sich gebracht hätte.
Grüßle Meg
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  #26  
Alt 04.05.2009, 14:38
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wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Liebe Mitstreiter,

es geht hier meines Erachtens um die Rechtslage und nicht um Meinungen oder was der Einzelne bisher erlebt hat.
Es gibt hier im Internet zu diesem Thema viele Beiträge von gestandenen Juristen, mit Namen und Anschrift. (Einfach mal Google bemühen.)
Nach dem Tod haben die "Erben 1. Grades" Anspruch auf das Konto.
Es gibt sehr wohl eine "Verfügung über den Tod hinaus", dieses bedeutet aber nicht, dass der Vollmachtnehmer mit dem Geld machen kann was er will - er hat hinterher immer mit dem "Erben 1. Ordnung" abzurechnen.
Er kann aber soweit verfügen, dass kein Vakuum entsteht.
Beispiele dafür sind die Beerdigungskosten, die Miete (bis zu 3 Monate), Kreditraten, Strom etc., also alle Zahlungen, die durch den Verstorbenen verursacht sind und ohnehin aus dem Erbe zu begleichen sind.

Diejenigen, die es anders erlebt haben, mögen noch einmal in sich gehen und überprüfen, ob es bei ihnen nicht doch auch so gelaufen ist. (Es kann natürlich sein, dass jemand bei der Bank nicht über den Tod des Kontoinhabers informiert war oder großzügig gehandelt hat.)

Alles Gute
Wolfgang
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  #27  
Alt 05.05.2009, 11:25
Altmann Altmann ist offline
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Hallo Schokolinse,
also ich weis nicht ob das so einfach ist.
Muß das die betreffende zu betreuende Person nicht als geschäftsunfähig
hingestellt werden?
Es ist schon klar mit der Betreuungsvollmacht, die kann man auch privat
ausstellen, aber ob die über den Tod hinausgilt ist fraglich, da wäre dann
ja nur das eventuelle Erbe noch zu betreuen.
Also da müßte man schon fast wirklich einen Notar oder das Amtsgericht
fragen.
Gruß Altmann
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  #28  
Alt 06.08.2009, 16:11
piepselmaus piepselmaus ist offline
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Standard AW: Generalvollmacht

Hallo zusammen,

ich habe ja im Mai 2009 für meinen Mann und für meine Eltern eine Generalvollmacht erstellen lasse, allerdings nicht beim Notar sondern beim Rechtsanwalt.
Nun wurde mir schon mehrfach gesagt das diese nur mit notarieller Beglaubigung gültig wäre. Dem Rechtsanwalt haben wir eine E-Mail geschrieben, denn er verlangte damals 80€ von uns, und es kommt mir so vor als hätte er uns das Geld aus der Tasche gezogen. Er streitet natürlich jetzt alles ab....

Was ich fragen wollte ist, ob auch der Bürgermeister bzw. das Bürgermeisteramt unserer Stadt diese Generalvollmacht notariell beglaubigen darf, denn das sagte uns der Rechtsanwalt?

LG Sandy
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  #29  
Alt 06.08.2009, 23:15
flomama flomama ist offline
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hallo sandy, ich arbeite selbst in einer behörde, daher hoffe ich, mit meiner antwort richtig zu liegen. meines erachtens können alle "einrichtungen", die den behördenbegriff erfüllen, unterlagen beglaubigen - es heißt dann natürlich "nur" beglaubigung und nicht "notarielle beglaubigung". behörden sind bspw. alle kirchen, ämter der stadt (vorzugsweise bürgeramt), schulen und hochschulen... die nehmen dafür einen obulus, aber sicher preiswerter als vom notar beglaubigt. wir, d.h. meine behörde, nehmen pro A4-seite 5 €. vielleicht nützt dir diese info etwas - alles gute, marion
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  #30  
Alt 13.08.2009, 21:19
piepselmaus piepselmaus ist offline
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Hallo,

ich bin mal wieder stinksauer. Mein Mann und Ich haben im Mai bei einem Rechtsanwalt eine Gemeralvollmacht erstellen lassen, 3mal eine für meinen Mann und jeweils eine für meine Eltern. Dafür verlangte der Rechtsanwalt 80 Euro.

Die Generalvolmacht wollte mein Mann jetzt schon mehrfach einsetzen um Dinge für mich zu erledigen, allerdings war sie ohne notarielle Beglaubigung nicht gültig, der Rechtsanwalt damals sagte uns aber was anders.

Jetzt haben wir heute eine neue Vorsorgevollmacht beim Notar machen lassen und müssen dort 65 Euro überweisen.

Bin auf den Rechtsanwalt stinksauer, die 80Euro will er uns natürlich nicht zurück zahlen.

LG Sandy
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