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  #1  
Alt 11.08.2010, 13:18
Binie Binie ist offline
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Standard Teilhabe am Arbeitsleben

wo findet das statt, wie lange läuft das und findet während dessen auch eine stufenweise Wiedereingliederung statt, wenn man bisher aufgrund der Erkrankung nicht arbeiten war.

Was ist zu beachten, wenn man arbeitslos ist (gekündigt während und wegen der Erkrankung).

Während der Zeit der Teilhabe am Arbeitsleben ruht der Anspruch auf ALG I oder?

Altmann (frau) du weißt doch viel *bittendlächel*
__________________
Herzlichst

Sabine
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  #2  
Alt 11.08.2010, 21:37
mischmisch mischmisch ist offline
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Standard AW: Teilhabe am Arbeitsleben

Hallo Sabine,

gib doch einfach mal bei Google
"Hamburger Modell" ein.

Gruss
Rosita

Stop.....
Lese ja gerade, dass du arbeitslos bist, d. h. -
worin soll denn dann die Wiedereingliederung bestehen?

Sorry, da kann ich nicht weiterhelfen,
aber Altmann(frau) kann evtl. weiterhelfen.
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  #3  
Alt 12.08.2010, 11:26
Altmann Altmann ist offline
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Standard AW: Teilhabe am Arbeitsleben

Ne, ich kann da auch nicht weiter helfen.
Mir wurde zwar bei der Reha geraten, dieses zu beantragen und es
wurde abgelehnt, Hammerschlag, Schluß!! Dann könnt ihr mich auch mal . . . .
Ich weis auch nicht, was das Hamburger Modell ist?
Gruß Altmann
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  #4  
Alt 12.08.2010, 12:33
holiday1978 holiday1978 ist offline
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Standard AW: Teilhabe am Arbeitsleben

Hallo

Rosita hat da schon den richtigen Tipp gegeben.

Ich habe eine Wiedereingliederung gemacht. Die Anzahl der Stunden und die Dauer habe ich mit dem Arzt besprochen und festgelegt, mein Arbeitgeber hat sein Einverständnis dazu gegeben.
Bei mir hat die KK die Wiedereingliederung bezahlt, d.h. ich habe während dieser Zeit weiterhin mein Krankengeld bezahlt bekommen.

Wie das allerdings als Arbeitslose ist, weiß ich leider auch nicht
Wissen die "Ämter" keinen Rat?

Viele Grüße,
Holiday
__________________


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  #5  
Alt 12.08.2010, 23:53
puma-billa puma-billa ist offline
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Standard AW: Teilhabe am Arbeitsleben

Hallo Binie,

hier einige Informationen über das "Hamburger Modell":

Die stufenweise Wiedereingliederung, oft auch "Hamburger Modell" genannt, soll arbeitsunfähigen Beschäftigten ermöglichen, sich schrittweise wieder an die bisherige Arbeitsbelastung zu gewöhnen. Sie wird vom Arzt in Abstimmung mit Patient und Arbeitgeber verordnet und soll nach längerer Krankheit den Wiedereinstieg in den alten Beruf erleichtern.

Die stufenweise Wiedereingliederung ist eine Maßnahme der medizinischen Rehabilitation und wird als Leistung der gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung gewährt.

Hier der Link dazu:

http://www.einfach-teilhaben.de/DE/S...dern_node.html

Voraussetzung ist aber dabei immer, dass Du einen Arbeitgeber hast, der auch "mitspielt".

Lieben Gruß

Billa
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  #6  
Alt 13.08.2010, 09:10
Binie Binie ist offline
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Standard AW: Teilhabe am Arbeitsleben

Hallo puma-billa,

danke sehr, ein Arbeitegber ist ja aber leider derzeit nicht viorhanden. Ich habe keine Ahnung, wie das die RV / das Arbeitsamt hier eine Teilhabe am Arbeitsleben oder ähnliches realisieren will...
__________________
Herzlichst

Sabine
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  #7  
Alt 13.08.2010, 11:13
Altmann Altmann ist offline
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Standard AW: Teilhabe am Arbeitsleben

Hallo Binie,
also jetzt hab ich mal logisch nachgedacht.
Das mit der Teilhabe läuft folgend ab. Du kennst doch die Maßnahmen() vom Arbeitsamt, Da sitzt man nur drinn und
kuckt ziemlich blöd. Ähnliches gibt es eben auch bei der DRV, um dich wieder
ins Arbeitleben einzuführen. Nur es kommt eben wieder aus einem anderen
Topf. Bei der ersten Variante kommt das Geld vom AA, bei der zweiten
eben von der DRV. Ich habe die erste Variante 6 Wochen gemacht, aller-
ding ohne irgendein Geld. A-Karte, kennst du die ?
Gruß Altmann
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  #8  
Alt 13.08.2010, 11:53
mischmisch mischmisch ist offline
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Standard AW: Teilhabe am Arbeitsleben

Ach, Puppe.

Deine Beiträge sind doch immer wieder ermunternd!

Gruss
Rosita
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  #9  
Alt 13.08.2010, 12:24
Binie Binie ist offline
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Standard AW: Teilhabe am Arbeitsleben

Liebes Frolln Altmann mit der A-Karte

de Maßnahmen des Amtes wo man nur blöd kucken muss sind mir aus meiner bisherigen eigenen Laufbahn nicht bekannt, jedoch vom Hören-Sagen weiß ich in etwa um das „Elend“.

Nun gut, deine Gedankengänge könnten wohl richtig sein. Die Maßnahme von der RV bezahlt (ob blöd kucken oder nicht) wären ein paar Monate Geld eines anderen Trägers und würden den Anspruch auf ALG I verlängern, also verbuche ich dies (im Falle es wird so) schon unter einem kleinen Gewinn für uns.

Warum hast du ohne Geld eine Maßnahme machen müssen?

Schritt für Schritt müssen wir zusehen, den Kopf in den Sand stecken und resignieren geht bei uns nicht, wir haben 2 Monate vor Erkrankung ein Haus gekauft und bauen seitdem dort um bzw. sanieren, wohnen quasi auf einer Baustelle. Wenn ich nicht immer versuchen würde die kleinen Schritte auch als positiv zu nehmen, könnte ich gleich alles hinwerfen, aber ich nehme an du kennst das. Will ich aber nicht, ich bin eine Kämpfernatur und soo schnell bekommt mich das Scheißsystem für Kranke hier nicht klein (auch wenn es manchen Tag fast soweit ist, aber eben nur manchen Tag)!!!!!!!!!!
__________________
Herzlichst

Sabine
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  #10  
Alt 13.08.2010, 12:38
Binie Binie ist offline
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Standard AW: Teilhabe am Arbeitsleben

Hallo BeHappy,

ja, die Kündigung kam sofort nach der Rehakur und war „betriebsbedingt“. Die Wahrheit ist aber, dass die Krankheit zum falschen Zeitpunkt kam. Es ist ein Großauftrag weggebrochen und ein neuer kleinerer Kunde kam und dieser musste betreut und gepflegt werden. Mein LG war nicht da, also wurde die eben entlassene Azubine schnell mit Festvertrag wieder eingestellt.

Dieser Umstand brachte uns sowohl vor dem örtlichen Arbeitsgericht als auch nach der Berufung des AG vor dem Landesarbeitsgericht einen Sieg ein, aber der Nervenkrieg bis dahin.

Kaum alles gewonnen, kam die neue Kündigung, hier haben wir die Behinderung erst bekannt gegeben (Anwalt hat das alles zeitlich gelenkt), also war die Kündigung unwirksam, weil das Integrationsamt nicht zugestimmt hat. *ggg* (ich glaube die háben uns auf seiner Arbeit gehasst in der Zeit)

Was glaubst du wie schnell allerdings das Integrationsamt nach Anfrage der Kündigung zugestimmt hat, einen Schutz für Behinderte = PUSTEKUCHEN!!!!

Da die Firma immer weiter Berg ab ging, haben wir nunmehr nach fast 2 Jahren Kampf im Februar diesen Jahres die Kündigung angenommen und uns eine Abfindung zahlen lassen, bevor die Firma dies nicht mehr kann oder in der Höhe gewillt ist. Die Niederlassung hier am Ort schließt nämlich.

Du siehts also, ich muss mir Gedanken machen, wie es einen Weg zu einem Job gibt, der Rest ist durch.
__________________
Herzlichst

Sabine
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  #11  
Alt 14.08.2010, 11:04
Altmann Altmann ist offline
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Standard AW: Teilhabe am Arbeitsleben

Hallo Rosita,
meinst Du die Puppe mit der A-Karte, also mich "Altmann"??
Oder bin ich nicht gemeint?
Gruß Altmann
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  #12  
Alt 16.08.2010, 00:00
Norma Norma ist offline
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Standard AW: Teilhabe am Arbeitsleben

Egal, wer gemeint ist, deine Antwort, liebe Altmann, fand ich auch sehr erfrischend.
Recht hast du sowieso!

Aber nun im Ernst: meine Erfahrungen in Sachen Berufliche Wiedereingliederung; gesponsert von der RV, hat (für mich) nur einen einzigen Zweck: einem eventuellen Rentenanspruch entgegen zu wirken.
Ich reagiere immer sehr zurückhaltend, wenn jemand mit diesem Angebot ankommt und um Rat bittet.

Die Wiedereingliederung endet irgendwann, die RV klinkt sich mit Zahlungen dann sofort aus und man wird der Agentur für Arbeit "überstellt."
Diese kennt natürlich das Prozedere und ist auch bemüht, eine Tätigkeit zu finden.
Fakt ist nur, dass es so gut wie keine Arbeit für Schwerbehinderte gibt.
Also enden diese "Beruflichen Wiedereingliederer" ganz oft als Langzeitarbeitslose und was das heißt, weiß wohl jeder.

Wer also nicht sicher ist, ob er überhaupt der Belastung einer Beruflichen Wiedereingliederung (ich finde, für Arbeitslose sollte es eigentlich "Neu-Eingliederung" heißen) gewachsen ist, sollte über einen Rentenantrag nachdenken. Man muss einer Beruflichen Wiedereingliederung nicht zustimmen, wenn man sich selbst nicht dazu in der Lage fühlt.

Geht in euch und entscheidet erst nach reiflicher Überlegung!

LG
Norma
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  #13  
Alt 16.08.2010, 11:21
Altmann Altmann ist offline
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Standard AW: Teilhabe am Arbeitsleben

Hallo liebe Norma,
Du hast auch immer super recht und beschreibst meinen Beitrag hoch
offiziell. Aber was ist bitte, wenn die Teilhabe abgelehnt wird und wenn
auch die Rente abgelehnt wird? Eben HartzIV oder HartzO!!
Hast Du ja auch gesagt.
Viele Grüße
Altmann/Puppe (früher denk ich mal)
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  #14  
Alt 16.08.2010, 22:02
Heike57 Heike57 ist offline
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Standard AW: Teilhabe am Arbeitsleben

Hallo, habe gerade die Einträge für Teilhabe am Arbeitsleben gelesen.
Ich hab da ganz sonderbare Dinge erlebt. Kurz vor meiner Erkrakung wurde ich arbeitslos, da die Firma mein Gehalt nicht weiter zahlen konnte.Nach 78 Wochen Krankengeld, wurde ich dann ausgesteuert. AHB sowie eine weitere Rehamassnahme wurden mir bewilligt. Letzte Reha im Febr. diesen Jahres.Zur Zeit immer noch AU aufgrund starker Depressionen. Da ich aber noch Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, steht mir das Arbeitsamt ständig auf den Füssen wegen Wiedereingliederung. Das ich weiterhin krank geschrieben bin, scheint keiner zuberücksichtigen.(med. Dienst hat ebenfalls AU bescheingit.) Vor 5 Wochen hat man mich nun aufgefordert, einen erneuten Rehaantrag zu stellen, damit ich im Anschluss lt. Hamburgermodel wieder eingegliedert werden kann. WO bitte soll das denn stattfinden? Vielleicht gibt das Arbeitsamt jetzt schon "KRANKEN" einen Job. Kaum zu glauben, letzte Woche erhalte ich einen positiven Rehabescheid. Ist ja ganz nett so eine Reha, aber meine Ärzte sind der Auffassung, das ich auch im Anschluss noch nicht arbeitsfähig bin. Die Reha ist im onkologischen Bereich und in keiner Weise auf mein jetziges Krankheitsbild abgestimmt.Jetzt kommt aber der Hammer, sollte ich die Reha ablehnen, so wird mir mein Arbeitslosengeld gestrichen. Wer hat gleiches erlebt? Bin für jeden Ratschlag dankbar.
Lieben Gruß
Heike
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  #15  
Alt 16.08.2010, 22:48
Norma Norma ist offline
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Beiträge: 1.157
Standard AW: Teilhabe am Arbeitsleben

Hallo Heike,

wer hat dich aufgefordert, einen Reha-Antrag zu stellen?
Wer ist der Kostenträger?
Rentenversicherung oder Krankenkasse?

Auf jeden Fall wird in dieser Reha deine Erwerbsfähigkeit überprüft. Im Entlassungsbericht werden dann entsprechende Vermerke zu finden sein.
Je nach dem wird also entweder eine Berufliche Reha in Frage kommen oder es wird eine Erwerbsminderung festgestellt (Rentenantrag).

Übrigens hat es seine Richtigkeit, dass die Zahlungen eingestellt werden, wenn du nicht fährst.
Allerdings... wenn deine Ärzte schriftlich bestätigen, dass du erst im Februar 2010 in der Reha gewesen bist und eine weitere zum jetzigen Zeitpunkt sinnlos erscheint, könnte das aufschiebende Wirkung haben (vielleicht bis 2011, da wäre ein volles Jahr vorbei).

LG
Norma
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