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  #1  
Alt 11.11.2008, 21:38
Benutzerbild von chani
chani chani ist offline
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Standard wichtige Fragen

Hallo
Ich habe da mal ein paar Fragen
Erstmal zur Vorgeschicht. Ich hatte im Juni 08 2 Op´s (wertheim)
War vom 15.9 - 20.10.08 zur Reha
seit dem 27.10 08 mache ich wiedereingliederung
3 wochen = 4 Std
2 wochen = 6 Sdt.
Ende der WE wäre der 30.11.

Ich habe noch 25 tage rest urlaub die ich lt.AG bis zum 31.01.09 zu nehmen habe.

In der reha (sozialdienst) hatte man mir empfohlen auch 2 wochen á 8 std.
zu arbeiten da wären wir bei mitte Dez.

Mein Chef hatte für meine Stelle jemanden einstellen müssen und ihm wäre es am liebsten wenn ich meinen Urlaub Stücken weise nehme bis zum 31.01.09
damit die neue Kollegin in ihr neues aufgabengebiet eingearbeitet wird.
Darf er das? oder kann ich sagen ich nehme 5 wochen am stück?

und wie verhält sich das mit körperlicher schwerer Arbeit
was darf ich machen vorallem nach Wertheim OP
Wenn ich wieder alleine arbeite habe ich teilweise Lasten bis 30 kg zu heben
wie verhalte ich mich da?
Ich habe einen Schwerbeschädigtenausweis von 50 GdB

Ich hoffe ihr versteht mein kauderwelsch
LG Chani
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  #2  
Alt 12.11.2008, 09:43
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: wichtige Fragen

Hallo Chani

zuerst kann ich nur dem Sozialdienst zustimmen erst einmal zu schauen, ob du auch 8 Stunden schaffst.

Muss dein Urlaub bis 31.01.09 angetreten sein? oder beendet sein?

Dein AG kann dich nicht zwingen den Urlaub gestückelt zu nehmen; leider kann man heute auch Schwerbehinderte kündigen; zwar nicht so einfach aber es geht, besonders bei betriebsbedingten Kündigungen. Hier kommen auch die schweren Lasten zu heben ins Spiel:
Hier hast du die Möglichkeit über den Betriebsarzt wenn vorhanden sonst Amstarzt dir bescheinigen zu lassen, dass du nur x Kilos heben darfst. Bekommst du die offizielle Bescheinigung, kann es passieren, dass dein AG eine Änderungskündigung schreibt. Das heißt Versetzung in einen anderen Bereich, mit weniger Bezahlung auch mit anderem Tarif. Du bist dann weiter angestellt aber mit anderen Bedingungen. Diese wird arbeitsrechtlich klappen, denn du bist dann von amtwegen nicht in deinem Bereich einsetzbar...was mit der Bezahlung ist, da ist einiges arbeitsrechtlich möglich (Verschlechterung). Hat dein AG keine andere Stelle und istr eine Umsetzung (vermeiden von Heben oder einsetzten von Hebehilfen oder andere Hilfen über das Integrationsamt )nicht möglich kann man auch kündigen.... dies gilt unter Umständen auch bei betiebsbedingten Kündigungen da spielen viele Sachen eine Rolle....
Ist dein Arbeitgeber was das Heben angeht koooerativ....ist das sehr schön.
Kommtb dir dein AG wirklich entgegen, würde ich vielleicht einen Kompromiss bei der Stückelung eingehen. Einen Teil am Stück einen Teil gestückelt.
Je nach dem wie dein AG drauf ist, könnte er dir aus dem Urlaub einen Strick drehen.... du bist nicht mehr für deinen Beruf geeignet...Amtsarzt...Bescheinigung....Änderungskü ndigung...Kündigung....
Ich würde wegen deines Einsatzgebietes und deinen Einschränkungen mit deinem AG sprechen auch mit dem Betriebsrat.

Mein AG war damals sehr kooperativ (Umsetzung in einen niedrigbezahlten Bereich bei gleicher Bezahlung um arbeiten zu können) da bin ich gerne auch urlaubsmäßig entgegen gekommen... Nun bin ich berentet weil auch das arbeiten dort nicht klappte.
Was du alles nach deiner OP machen darfst da frag deinen doc.

Hoffe dir geholfen zu haben möchte dir auch keine Angst machen

Barbaar
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  #3  
Alt 13.11.2008, 16:23
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chani chani ist offline
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Standard AW: wichtige Fragen

Hallo Ihr Zwei

Danke für die schnelle Antwort.
Ja Ich mus meinen Urlaub bis zum 31.01. genommen haben, ist inner Betrieblich so festgelegt.

Ich hab heute mal mit meiner kollegin gesprochen wegen dem Urlaub, ihr ist es egal

Nur ich weis aber das eine andere Kollegin so überfordert ist, deswegen will mein chef meine Vertretung so schnell wie möglich einarbeiten.

Und ich bin froh endlich wieder eine gerade Linie in meine Abteilung zu bekommen. Die letzten 5 Monate ging es drunter und drüber.

Wobei ich wieder in mein altes Muster verfalle Erst die Arbeit und dann vielleicht urlaub.

Ach es ist zum Mäuse Melken

LG Chani
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  #4  
Alt 14.11.2008, 08:08
Heino* Heino* ist offline
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Hallo Chani,

vor der gleichen Frage stand ich schon mehrmals nach längerer Krankheit über Sommer und Herbst.
Weil bei meinen Einkommensverhältnissen eine Wiedereingliederung mit Hilfe der Krankenkasse wenig attraktiv war, habe ich dann meinen reichlich vorhandenen Urlaub dazu genutzt, bei „Vollzeit-Arbeit“ doch nur eine 75%-Regelung zu fahren: ich bin immer Mittwochs daheim geblieben. Das Pensum konnte ich dann gut bewältigen und einen jungen Kollegen habe ich dann auch einarbeiten können (nächste Woche ist dann Schluss mit Arbeiten für mich). Die dann immer noch übrigen Urlaubstage habe ich mir dann versilbern lassen, das ist zwar nicht ganz tarifgerecht, aber man kann mit den meisten Personalchefs eine Regelung finden. Vielleicht ist dies Beispiel eine Anregung für Dich.

Ich wünsche Dir weiter gute Erholung und beste Gesundheit! Heino
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