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  #1  
Alt 08.09.2015, 09:41
Marchr-65 Marchr-65 ist offline
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Standard Erwerbsunfähigkeitsrente oder erst Arbeitslosengeld?

Hallo, wollte hier mal nach Rat fragen, im Netz ist dazu nichts eindeutiges zu finden.

Bei meinem Mann wird das Krankengeld ungefähr Mitte November auslaufen. Was kommt danach bzw. was ist günstiger? Da mein Mann erst 49 ist, ist der Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente erschreckend gering. Dies wären gerade mal 50 % vom bisherigen Nettolohn. Man kann doch erst mal Arbeitslosengeld beantragen. Aber was ist die Bemessungsgundlage? Der bisherige Nettoverdienst? Oder das Krankengeld? Weiss das jemand?

Lg
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  #2  
Alt 08.09.2015, 12:12
crab crab ist offline
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Standard AW: Erwerbsunfähigkeitsrente oder erst Arbeitslosengeld?

Hallo Marchr,

schau doch mal hier:

http://www.betanet.de/betanet/sozial...igkeit-26.html

LG Wolfgang
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  #3  
Alt 09.09.2015, 08:52
Marchr-65 Marchr-65 ist offline
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Standard AW: Erwerbsunfähigkeitsrente oder erst Arbeitslosengeld?

Hallo Wolfgang, danke für die Antwort.

Eines ist mir trotz des Links nicht schlüssig. Was ist die Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld? Es steht drin der Verdienst der letzten 52 Wochen vor Antrag.

Bei meinem Mann waren die letzten 52 Wochen so:

ca. 6 Monate Krankengeld (Juni 2015 - Nov 2015)
ca. 4 Monate Vollzeit gearbeitet (Feb 2015 - Mai 2015)
ca. 2 Monate Krankengeld (Dez 2014 - Jan 2015)

Weiss das jemand? Lieben Dank!
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  #4  
Alt 09.09.2015, 14:52
axellino axellino ist offline
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Standard AW: Erwerbsunfähigkeitsrente oder erst Arbeitslosengeld?

Hallo Marchr-65,

ich gebe Dir mal einen Link, der deine Frage beantworten wird.

http://www.joppo.de/recht/sozialrech...erechnung.html

LG

axellino
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  #5  
Alt 10.09.2015, 14:59
conquerer conquerer ist offline
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Standard AW: Erwerbsunfähigkeitsrente oder erst Arbeitslosengeld?

Bei mir würde nicht das Krankengeld als Grundlage genommen sondern der Lohn den ich davor verdient habe. Das Arbeitslosengeld war 30 Euro sogar mehr als das Krankengeld. Nur leider wurde ich recht schnell auf Druck des Arbeitsamtes dann auch verrentet und das ist um einiges weniger...

Gruesse
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  #6  
Alt 10.09.2015, 20:13
axellino axellino ist offline
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Standard AW: Erwerbsunfähigkeitsrente oder erst Arbeitslosengeld?

Das Krankengeld spielt nur eine rolle für die Anwartschaftszeit des ALG 1, aber es dient nicht als Bemessungsgrundlage für dessen höhe.

Zu der für den Arbeitslosengeldanspruch erforderlichen Anwartschaftszeit werden grundsätzlich versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gezählt. Zeiten, in denen wegen des Bezugs von Krankengeld Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit zu zahlen waren, werden für die Anwartschaftszeit mitgerechnet.

Grundsätzlich ist bei der Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes das beitragspflichtige Arbeitsentgelt, das im letzten Jahr vor der Entstehung des Leistungsanspruchs erzielt wurde, zu berücksichtigen, vgl. §§ 150 Abs. 1, 151 SGB III. Wurde an mindestens 150 Tagen ein Arbeitsentgelt erzielt, so wird hieraus die Höhe des Arbeitslosengeldes berechnet.

Sind es weniger als 150 Tage in den letzten zwölf Monaten, so wird der Bemessungsrahmen auf zwei Jahre erweitert. Es wird also geprüft, an wie vielen Tagen in diesen zwei Jahren ein Arbeitsentgelt erzielt wurde, vgl. § 150 Abs. 3 SGB III.

Wird festgestellt, dass in diesen zwei Jahren nicht an mindestens 150 Tagen Arbeitsentgelt erzielt wurde, so wird bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes ein fiktives Arbeitsentgelt zugrunde gelegt. Hier wird man in bestimmte Qualifikationsstufen eingeordnet. (siehe mein Link in Beitrag 4) Diese Einordnung hängt von den für das betreffende Berufsfeld erforderlichen Anforderungen ab, auf das die Vermittlungen der Bundesagentur vorwiegend abzielen, vgl. § 152 SGB III.
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  #7  
Alt 30.10.2015, 09:50
Gwiazdka73 Gwiazdka73 ist offline
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Standard AW: Erwerbsunfähigkeitsrente oder erst Arbeitslosengeld?

Hallo, bei meiner Frau ist dieser Fall bereits letztes Jahr eingetreten.
Wir hatten nur den Durchschnittsverdienst vor der ersten Krankschreibung nachzuweisen, haben dann statt rund 800 € Krankengeld 700 € Arbeitslosengeld bekommen - das kann dann noch aufgestockt werden durch Hartz IV, wenn
die Voraussetzungen entsprechend sind.
Die EU Rente kann aber auch aufgestockt werden, nur wer will schon von
ergänzend Hartz IV leben - es geht halt, wenn es sein muß.
Ich hoffe nur Ihr müsst das nicht, zumindest nicht auf Dauer !
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  #8  
Alt 30.10.2015, 10:19
Benutzerbild von Elado1966
Elado1966 Elado1966 ist offline
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Standard AW: Erwerbsunfähigkeitsrente oder erst Arbeitslosengeld?

Ich stecke gerade mittendrin und bin "gespannt", was dabei herauskommt.
Habe auch Arbeitslosengeld bezogen, bin aber schon seit Monaten arbeitsunfähig geschrieben und im September hat das Jobcenter mich zum MDK geschickt - mit der Diagnose "nicht erwerbsfähig" und nun haben sie dazu gedrängt, ich solle Erwerbsminderungsrente beantragen.
Dieses habe ich auch getan und warte nun auf die Dinge, die da kommen.

Die Bearbeitung kann 6-8 Monate dauern, sagte man mir.......
__________________
LG
Elado mit 2 lieben Mäusen an der Hand

1. OP 12/2014, dann NS 01/2015:
NMM 4 mm - pT3a, N0 (0/3), M0, Stadium 2 A

04/2016:
weitere Entnahme eines Lymphknotens - o. B.

IntronA-Therapie (02/2015 bis 08/2016)
*** GESCHAFFT ***
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  #9  
Alt 30.10.2015, 15:13
Benutzerbild von Elado1966
Elado1966 Elado1966 ist offline
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Standard AW: Erwerbsunfähigkeitsrente oder erst Arbeitslosengeld?

Komme gerade nach Hause und habe einen Anruf von meiner Dermatologin erhalten - die RV hat ihr einen Rehaantrag zugeschickt......
Sie schicken mir den Antrag jetzt zu, da ich einige Fragen beantworten muss.

Ich war erst im Sommer über die KV zur Reha mit meinen Kindern.

Na, dann warten wir einmal ab, was die alles wissen wollen - Reha mit 2 schulpflichtigen Kindern......geschieden...... wie soll das gehen?
Im Sommer war es in den Sommerferien.
__________________
LG
Elado mit 2 lieben Mäusen an der Hand

1. OP 12/2014, dann NS 01/2015:
NMM 4 mm - pT3a, N0 (0/3), M0, Stadium 2 A

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weitere Entnahme eines Lymphknotens - o. B.

IntronA-Therapie (02/2015 bis 08/2016)
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  #10  
Alt 31.10.2015, 23:21
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.238
Standard AW: Erwerbsunfähigkeitsrente oder erst Arbeitslosengeld?

Liebe Elado,
in Deutschland gilt der Grundsatz "Reha vor Rente", deshalb hat man sicherlich geplant, Dich zuerst zur Kur zu schicken, ehe über eine Berentung entschieden wird. Die Ärzte in der Reha werden darüber eine Einschätzung abgeben.
Die DRV schreibt grundsätzlich alle bisherigen behandelnden Ärzte an und bittet um einen Befundbericht. Es ist wichtig, dass Du Dich gut mit Deinen Ärzten abstimmst, dies bedeutet, dass die aktuellen gesundheitlichen Probleme geschildert werden.
Mein Rat an Dich, bitte schreibe der DRV, dass Du alleinerziehend mit schulpflichtigen Kindern bist, damit man dies bei der Planung der Reha mit berücksichtigt.

Herzliche Grüße und ein großes Kraftpaket von
Elisabethh.
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  #11  
Alt 02.11.2015, 21:31
conquerer conquerer ist offline
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Registriert seit: 13.05.2011
Beiträge: 335
Standard AW: Erwerbsunfähigkeitsrente oder erst Arbeitslosengeld?

Mir wurde letztes Jahr eine Reha abgelehnt. Dieses Jahr noch erneuter Antragsstellung (Arbeitsamt verlangte den) kamen wirklich direkt Reha Zusage und Aufforderung einen Rentenantrag zustellen, was wohl nur noch eine Formsache war. Die Bewilligung der Rente dauerte keine 2 Wochen.

Es scheint also nicht wirklich jeder Fall gleich zu sein...

Grüsse
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