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  #1  
Alt 31.03.2016, 15:35
Zoli Zoli ist offline
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Standard Reha-Rente

Hallo zusammen,
meine 78 Wochen sind bald ausgeschöpft und ich fühle mich noch nicht in der Lage zu arbeiten.
Ein Sozialarbeiter riet mir eine Reha zu beantragen (letztes Jahr hatte ich Rehakur, davor keine AHB). Kann ich schon jetzt eine zweite Reha beantragen?
In der Kur könnte dann ja auch über meine Arbeitsfähigkeit entschieden werden ...
Viele Grüße
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  #2  
Alt 31.03.2016, 21:31
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Reha-Rente

Liebe Zoli, eine zweite Reha kannst Du beantragen und dabei allerdings unbedingt darauf hinweisen, dass Du bis jetzt nur eingeschränkt arbeitsfähig bist und Dir eine Hilfe beim Wiedereinstieg ins Arbeitsleben erhoffst.
Bitte sprich unbedingt mit Deinen behandelnden Ärzten, damit sie der DRV die aktuell vorhandenen Beschwerden schildern.
Es ist auch ratsam, sich bei der Antragstellung mit dem Sozialarbeiter zu beraten. Außerdem ist es wichtig, eine wirklich geeignet Rehaklinik zu finden, Du hast das Recht drei geeignete Kliniken vorzuschlagen.

Herzliche Grüße,
Elisabethh.
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  #3  
Alt 01.04.2016, 08:33
axellino axellino ist offline
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Standard AW: Reha-Rente

Zitat:
meine 78 Wochen sind bald ausgeschöpft und ich fühle mich noch nicht in der Lage zu arbeiten.
Hast Du denn schon ALG 1 nach Nahtlosigkeit beantragt ??
Wenn Du bald ausgesteuert wirst und noch nicht fit bist, dann solltest Du das unbedingt mit der Bescheinigung der Krankenkasse, zum Termin der Aussteuerung machen. Daraufhin wird der ÄD der Arbeitsagentur, deine Leistungsfähigkeit für den Arbeitsmarkt feststellen. Sollte festgestellt werden, das Du über 6 Monate, weniger wie 3 Std. täglich leistungsfähig bist, wirst Du aufgefordert eine LTA innerhalb von 4 Wochen zu beantragen.

Zitat:
(letztes Jahr hatte ich Rehakur, davor keine AHB). Kann ich schon jetzt eine zweite Reha beantragen?
Beantragen kann man immer, nur........

Normalerweise sollen 48 Monate seit der letzten Reha abgelaufen sein, bevor eine erneute Reha beginnen kann.

Aus dringenden medizinischen Gründen ist eine vorzeitige Kurwiederholung möglich. § 40 SGB V Abs. 3
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  #4  
Alt 01.04.2016, 19:33
Zoli Zoli ist offline
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Beiträge: 45
Standard AW: Reha-Rente

Vielen Dank für Eure Antworten!!!!
Eine Wunschklinik habe ich angegeben, muss noch auf das ärztliche Gutachten/Formular warten.
Der Aussteuerungstermin ist noch ein wenig hin, aber danke schon mal für den Tipp .... was ist LTA?
Ich dachte der Leitsatz "Reha vor Rente" gilt, weshalb ja auch Elisabethh schrieb, dass wirkliche medizinische Gründe vorliegen müssen für so eine Reha innerhalb des Folgejahres. Auf den Paragrafen werde ich mich mit Antragstellung aber mal noch nicht berufen sondern erst im Widerspruch, falls nötig!
Euch ein schönes Wochenende!!!
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  #5  
Alt 04.04.2016, 14:13
Benutzerbild von Marcwen
Marcwen Marcwen ist offline
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Ort: Köln
Beiträge: 120
Standard AW: Reha-Rente

Sobald du die Info von er KK bekommst, waren bei mir ca. 8 Wochen vorher), aufs AA gehen und ALG1 Nahtlosgeld beantragen, damit du weiter Geld bekommst und versichert bist. Parallel stellt man damit auch einen Antrag zur Rehabilation. Meine Aussteuerung hatte ich Anfang Mai und ich musste im August zur Reha. Aus Reha als Arbeitsunfähig entlassen, Oktober meinen Rentenantrag gestellt und im Januar Bescheid, rückwirkend zum Mai voll erwerbsunfähig Rente befristet auf 2 Jahre.
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  #6  
Alt 04.04.2016, 15:24
Benutzerbild von waldi5o
waldi5o waldi5o ist offline
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Ort: Landkreis Osnabrück
Beiträge: 1.131
Standard AW: Reha-Rente

Zitat:
Zitat von Zoli Beitrag anzeigen
.... was ist LTA?
Hallo Zoli,
das heißt Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Lies mal hier
http://www.deutsche-rentenversicheru..._lta_datei.pdf
Liebe Grüße
Waltraud
__________________
09/07 Plattenepithelcarzinom rechtes Stimmband pT2 cN0 G1 (Laserresektion)
10/07 Adenocarzinom rechter Lungenunterlappen pT2 pN2 pR0 pM0 G2 IIIA
12/12 Knochenmetastasen
Behandlung mit Tarceva und X-Geva
seit 2017 Stillstand - Therapiepause
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