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  #1  
Alt 01.02.2017, 21:33
JS1808 JS1808 ist offline
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Registriert seit: 01.02.2017
Beiträge: 2
Standard Morbus bowen

Hallo,
Mir wurde letzte woche ein Tumor an der handinnenfläche entfernt. Verdacht auf Plattenepithelcarcinom in situ. Die Diagnose ergab morbus bowen.
2,2*2,8*1,8mm wurden entfernt. Anschließend fand eine Hauttransplantation statt.
Keine Ahnung wie lange die Heilung andauert und in wie weit ich die Hand dann wieder voll belasten kann.
Mein Arbeitgeber hat mir angeraten einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen.
Nach einigen Recherchen, stelle ich mir aber die Frage ob das Sinn macht, da ja in den versorgungsmedizinischen Grundsätzen der Punk 17.13 sehr verwirrend ist.
Kann mir vielleicht jemand das verständlich erklären?
Vielen Dank
Jana

Geändert von JS1808 (01.02.2017 um 21:33 Uhr) Grund: Falsch geschrieben
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  #2  
Alt 02.02.2017, 09:52
Jürgen1969 Jürgen1969 ist offline
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Registriert seit: 25.09.2008
Ort: Ulm
Beiträge: 659
Standard AW: Morbus bowen

Hallo Jana,

ich hab mal den Text gelesen, so wie es steht ist Morbus Bowen hier ausgeschlossen. Morbus Bowen zählt zum weissen Hautkrebs. Ebenso wie das Basellkarzinom. Daher wirst Du wohl keinen Ausweis erhalten. Aber beantragen, es versuchen das kannst ja, viell bekommst einen.

Viele Grüße
Jürgen

Geändert von gitti2002 (02.02.2017 um 12:06 Uhr) Grund: Urheberrecht
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  #3  
Alt 02.02.2017, 15:25
JS1808 JS1808 ist offline
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Registriert seit: 01.02.2017
Beiträge: 2
Standard AW: Morbus bowen

Viel dank lieber Jürgen
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