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Hilfe bei Problem mit Pflichtversicherung KK
hallo ihr Lieben,
ich bräuchte heute Hilfe für meine Mutter (Jahrg. 39) Meine Mutter ist seit 1999 Rentnerin und war somit ganz normal bei der AOK versichert. Im Jahr 2005 starb ihr Lebensgefährte und sie rutschte in ein tiefes Loch. Ihr war alles egal, leider so egal, dass sie auch ihre Krankenkassenbeiträge nicht mehr bezahlt hat. Es kam, wie es kommen mußte, die AOK kündigte ihr. Leider habe ich das erst alles vor ein paar Wochen erfahren, dass sie seit 2005 nicht mehr krankenversichert ist. Ich habe nun versucht sie wieder bei einer KK unterzubringen, da ja auch seit 2007 das Gesetz besteht, dass JEDER krankenverischert sein muss und die KK sie auch aufnehmen muss, wenn diese 3 monatige Wechselfrist verstrichen ist. Eigentlich ist es auch kein Problem, die AOK, die sie ja wieder versichern muss, weil da als letztes versichert, macht aber nun Probleme und zwar soll meine Mutter wenn sie sich wieder krankenversichert, neben dem Krankenversichertensatz von ca 120 € nun auch noch einen Betrag abzahlen und zwar den monatl. Beitrag der ab April 2007 (als dieses Gesetz herauskam ) bis Jan. 2011 (Datum der Neuversicherung) obwohl sie in dieser Zeit nicht versichert war und die AOK in dieser Zeit auch keine Leistungen gezahlt hat. Im Gesetz ist niergendwo etwas dazu zu finden. Habe auch schon versucht sie in einer anderen KK zu versichern, geht leider nicht, da die AOK zuständig wäre Meine Mutter hat nur eine Rente von 900 € und lebt allein. Wer kann mir helfen, Licht ins Dunkel zu bringen, gerne auch als PN. Am besten wären Antworten von jemanden der auch bei der KK arbeitet. Es muss doch möglich sein, sie ganz normal zu versichern, ohne dass sie die ganzen Monatsbeiträge von 2007 bis jetzt auch noch zahlen zu müssen!!! Vielen lieben Dank im vorraus Geändert von Karin B. (05.01.2011 um 06:57 Uhr) |
#2
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AW: Hilfe bei Problem mit Pflichtversicherung KK
Hallo Karin,
also mir ist nicht ganz klar, wieso deine Mutter die Beiträge selber einzahlen mußte. Im Regelfall ist es doch so, daß die RV von der Bruttorente die Beiträge zur KK und zur Pflegeversicherung einbehält und überweist... Seit 2007 besteht die Pflicht zur KV, seitdem muss jeder einen nahtlosen Versicherungsverlauf nachweisen. Die KK hat gar keine andere Möglichkeit als die Beiträge nachzufordern.Ohne Beiträge keine Mitgliedschaft, kann man verstehen.. Vor 2007 bestand eine KANN-Regelung, d.h. die KK hatte einen Ermessensspielraum, bei den Mitgliedschaften. Nach 2007 besteht eine IST-Regelung, sie müssen nach dem Gesetz handeln und nicht anders... Es wird wohl nicht anders bei deiner Mutter gehen, die KK handelt schon kulant, wenn sie Ratenzahlung anbietet. Ich kenne Bezieher von Hartz VI, die die Anmeldefrist verpasst haben, die zahlen ganz mühsam in kleinsten Raten ihre Beiträge nach. Ziel des Gesetzes ist, das jeder gesundheitlich abgesichert ist, aber auch zur Solidargemeinschaft mit seinen finanziellen Möglichkeiten beiträgt. Wünsche dir viel Erfolg bei den weiteren Verhandlungen... Gruß von Mary |
#3
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AW: Hilfe bei Problem mit Pflichtversicherung KK
Hallo,
also ganz verstehe ich das auch nicht. Ich bin gerade dabei, meinen Rentenantrag zu stellen. Also da gibts doch die Krankenversicherung der Rentner (in die komme ich nicht, weil ich eben privat bin, schade) und diese wird doch direkt von der Rente abgezogen, die Mutter muss doch nicht extra zahlen. Also versteh ich überhaupt nicht, da muss noch was anderes im Busch sein. Ich würde das erst mal genau abklären, eventuell bei der DRV nachfragen. Gruss Altmann |
#4
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AW: Hilfe bei Problem mit Pflichtversicherung KK
Hallo!
Auf Grund von Umstrukturierung kann man Unabhängige Patientenberatung zur Zeit nicht in Anspruch nehmen, auf den Webseiten ist der folgende Hinweis zu finden: Zitat:
Da bleibt Euch nur die Möglichkeit zum VDK oder dem Sozialverband Deutschlands zu gehen, nur muss man in der Organisation Mitglied sein. Die Mitgliedschaft ist sehr günstig. Zitat:
Vorher müssen die fehlenden Beiträge angemahnt werden, ich kann mir kaum vorstellen, dass die AOK keine Versuche unternahm an das Geld zu kommen. Zitat:
Wenn sie in der AOK versichert gewesen ist, dann muss die AOK sie auch wieder aufnehmen. Dies steht so im Gesetz, eine andere KK darf dies nicht. Die Rentenversicherung muss ihr auch den Zuschuss zur Kranken-und Pflegeversicherung gezahlt haben, im Rentenbescheid sind dazu Angaben zu finden. Liebe Karin, war Deine Mutti, bevor sie in Rente ging, selbständig? Tschüß! Elisabethh. Geändert von Elisabethh.1900 (05.01.2011 um 12:24 Uhr) |
#5
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AW: Hilfe bei Problem mit Pflichtversicherung KK
Ich muß die KV auch selbst zahlen.
Das kommt daher, weil meine Frau Beamtin ist und ich eine Zeitlang Beihilfe und private Versicherung in Anspruch nahm. Dann wurde ich wieder Pflichtversichert. Nun bin ich freiwillig versichert. Das ist auch garnicht so lustig, weil sich jetzt nämlich der KV-Beitrag nicht nach meiner geringen EU-Rente richtet, sondern nach dem Familien-Gesamteinkommen! Mit weiterhin Beihilfeanspruch (70%) wäre ich vermutlich günstiger weggekommen. Aber mit Krebs dürfte ein Wechsel unmöglich sein. Wahrscheinlich war die Mutter aus irgendeinem Grund auch nicht pflichtversichert. Möglicherweise war sie auch schon vorher nicht versichert (Arbeitslosigkeit ohne Bezüge?). Liebe Grüße Reinhard |
#6
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AW: Hilfe bei Problem mit Pflichtversicherung KK
Hallo zusammen,
ich setze mal den Link zur SBH Betriebskrankenkasse ein: http://www.bkk-sbh.de/mcms.php?_oid=...-68e75c969ff04 Dort kann man die diversen Gründe zu einer Pflichtversicherung mit gesetzlicher bzw freiwilliger Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse nachlesen. Auch die Ermittlung der Beitragshöhe ist dort nachzulesen:Für die Versicherung sind auch Beiträge zu zahlen. Deren Höhe richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, mindestens sind jedoch Beiträge aus einer Bemessungsgrundlage von 851,67 € im Monat (2011) zu zahlen. Und: Sofern Hilfebedürftigkeit besteht oder erst durch die Beitragszahlungen entsteht, kann der Versicherte sich an den Sozialhilfeträger wenden, damit die Pflichtbeiträge von dort übernommen werden. Werden keine Beiträge gezahlt, ist mit erheblichen Einschränkungen der Krankenkassenleistungen zu rechnen. Meldet sich der Versicherte erst längere Zeit nach dem eigentlichen Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse, sind die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für die Zeit der Mitgliedschaft nachzuzahlen. Nur im Ausnahmefall kann davon ganz oder teilweise abgesehen werden. Vielleicht kann Karin´s Mama einen Antrag auf Erlaß der Beitragsnachforderung aufgrund der Zahlungsunfähigkeit stellen. Ein Versuch ist es allemal wert.
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#7
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AW: Hilfe bei Problem mit Pflichtversicherung KK
Hallo,
also das mit der freiwilligen KV ist so eine Sache. Mein Schwiegervater war Taxifahrer und der hatte einen Beitrag von ca. damals 125 DM. Ich hingegen war auch dann selbständig und da wurde von einem Einkommen von, also das war die unterste Grenze, tiefer gings nicht, obwohl real, 30000 DM aus- gegangen. Und dieser Beitrag hatte eine Höhe damals 1995 von fast 600 DM und jetzt sind genau diese Summe Euro(Basistarif). Deshalb bin ich ja in die Private, ob das jetzt wieder gut war, glaub ich auch nicht. Ich frage mich jetzt wirklich, wo man eine KV für 125 Euro bekommen kann, ich würde diese gerne bezahlen. Gruss Altmann |
#8
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AW: Hilfe bei Problem mit Pflichtversicherung KK
Ja, und zu Karin,
wie Elisabeth schon sagte, VDK ist keine schlechte Lösung, ihr braucht Unterstützung. Es ist eigentlich schon logisch, seit 2007 oder 2009, ich weis es nicht genau, muss jeder krankenversichert sein, wenn nicht, kann dies sogar bestraft werden. Also ist das Angebot der Nachzahlung sogar kulant und ich denke auch, dass es eben aus diesem Gesetzes-Grund erfolgen muss. Aber bitte rückversichern beim VDK oder es gibt auch Stellen, wo es nichts kostet. Gruss Altmann |
#9
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AW: Hilfe bei Problem mit Pflichtversicherung KK
Hallo!
Zitat:
Der Gesetzgeber geht hierbei von einem fiktiven Einkommen in Höhe von 851 Euro (in diesem Jahr) aus und legt einen Mindestbeitrag für freiwillig versicherte Mitglieder fest. In ihrem ersten Beitrag schrieb Karin, dass die Mutter einen Lebensgefährten hatte. Den Formulierungen zufolge, waren sie nicht verheiratet. Elisabethh. |
#10
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AW: Hilfe bei Problem mit Pflichtversicherung KK
Hallo Elisabeth,
stimmt das wirklich. Also da ich über 55 bin, komme ich nicht mehr in die Gesetzliche. Es interessiert niemanden, wie ich als Erwerbsloser meine private KK bezahlt kriege. Das ist da Thema, was mir seit Jahren unter den Nägeln brennt und mich ziemlich belastet. Gruss Altmann |
#11
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AW: Hilfe bei Problem mit Pflichtversicherung KK
Du kommst wahrscheinlich da schon wieder rein, aber wahrscheinlich zum Höchstbeitrag!!!
weil Du nicht 90% (?) der Zeit gesetzlich versichert warst. Du könntest dich irgendwo versicherungspflichtig beschäftigen lassen, dann bist eben sofort pflichtversichert und der Beitag richtet sich nach Deinem Arbeitslohn. Kommst Du aber in Rente, richten sich die Beiträge (bei mir wenigstens) nach dem Familieneinkommen. Ich zahl bei 600 Euro Rente rund 300 Euro, das ist aber vermutlich immer noch weitaus geringer, als eine private verlangt. |
#12
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AW: Hilfe bei Problem mit Pflichtversicherung KK
Hallo Reinhard,
da hast Du aber auch ganz schön zu knappsen. Es geht scheinbar nicht nur mir so. Auf jeden Fall regt mich die ganze Sache so auf, also mit der KK, vom anderen will ich gar nicht reden, dass ich erst recht krank werde. Du schreibst 300 Euro, ist das die Freiwillige in der Gesetzlichen oder ist das auch privat. Ja man kann mit der Privaten schon was ausmachen, also da kommts auf Eintrittsalter und auf den Tarif an. Ich hatte jetzt den Schlechtesten gewählt, aber den kannst Du ganz vergessen. Da musst Du ja Angst haben, dass Du überhaupt noch eine Behandlung bekommst und der liegt auch bei 300 Euro. Alles Mist Gruss Altmann |
#13
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AW: Hilfe bei Problem mit Pflichtversicherung KK
Die 300 € sind bei der Gesetzlichen incl. Pflegeversicherung, Der Beitrag richtet sich nach dem Haushaltseinkommen.
Dies, weil meine Frau als Beamtin beihilfeberechtigt ist und sich demzuvolge privat versichern muß. Während der Zeit meiner Arbeitslosigkeit ohne Ansprüche an das Arbeitsamt und Selbständigkeit mit geringem Einkommen, hatte ich auch beihilfeanspruch und für den Rest die private Versicherung. Aus diesem Grund (weil ich nicht die ganze Zeit, ich glaube nicht mindestens 90%) gesetzlich versichert war, zahle ich nun diesen horrenden Beitrag. Andererseits bin ich ja so froh, gut versichert zu sein. Was der Lungenkrebs kostet, ist ja fast unvorstellbar, und die Krankenkasse zahlt stets ohne Murren seit über einem Jahr die tägliche Iressa-Tablette für 120€ pro Tag. Neben den sonst noch notwendigen Behandlungen, wie jetzt die täglichen Gehirnbestrahlungen, die bestimmt auch nicht billig sind. Also, so gesehen, habe ich keinen Grund zu klagen. Liebe Grüße Reinhard |
#14
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AW: Hilfe bei Problem mit Pflichtversicherung KK
Hallo Reinhard,
also sei froh, dass Du nur so einen geringen Beitrag zahlst, der ist nicht horrend. Geh mal in die Private, habe grade wieder eine Auseinandersetzung. Aber nichts zu machen, jetzt wollen die mir noch Risikozuschläge etc. be- rechnen. Aber apropos beihilfeberechtigt. Wenn mann selbständig war und arbeitslos ohne Bezug ist, bekommt man Beihilfe? Wie geht denn das. Habe ich da was ver- passt? Kannst Du mir da weiter helfen? Gruss Altmann |
#15
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AW: Hilfe bei Problem mit Pflichtversicherung KK
Hallo Reinhard,
jetzt hab ich erst mal geschaut. Du hast die Beihilfe bekommen, weil Deine Frau eben Beamtin ist. Oder ? Sehe ich das richtig? Gruss Altmann |
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