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  #1  
Alt 09.06.2009, 17:44
Ceralotte Ceralotte ist offline
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Beiträge: 21
Frage 100 % Schwerbehindert? was kann man machen?

Hallo Ihr Lieben,

mein Bruder (07.01.1954) hat nach einer Hirn-OP und Lungen-OP jetzt einen Schwerbehindertenausweis beantragt. Ging auch alles superschnell! Hier die Entscheidung:

"Das Vorliegen einer Behinderung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 69 SGB IX mit einem Grad der Behinderung von 100 wird festgestellt.

Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Ausweises nach dem Schwerbehindertenrecht ohne Beiblatt."


Und was kann man damit jetzt machen? Was bedeutet ohne Beiblatt? Und braucht die Behinderung denn keine Merkmale?

Mein Bruder ist Bootsbauer, ihm wurde zum 01.07.2009 gekündigt, somit ist er erstmal (wenn nicht mehr krankgeschrieben) arbeitslos. Mit 55 Jahren in Rente zu gehen gibt doch sicherlich eine Menge Abzüge. Welche Vorteile als Schwerbehinderter kann er sonst nutzen? Z.B. Haushaltshilfe, KFZ-Steuer etc.?

Bestimmt kann jemand von Euch mir Auskunft geben, die ich auch verstehe. Die ganzen Gesetzestexte machen ein ganz wuschig!

Liebe Grüße
Ceralotte
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  #2  
Alt 09.06.2009, 18:12
BeBeBalaton BeBeBalaton ist offline
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Registriert seit: 26.02.2009
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Standard AW: 100 % Schwerbehindert? was kann man machen?

Hallo Charlotte,


vielleicht hilft es Dir weiter, wenn Du diese Seite im Internet aufrufst:


http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/index.html


Das hilft Dir auch beim Pflegegeldanspruch, aber das wird wieder gesondert festgestellt durch den medizinischen Dienst wegen der Haushaltshilfe.

Fernsehfrei, Autoversicherung etc.


Viele Grüße Angelika
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  #3  
Alt 09.06.2009, 19:30
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard AW: 100 % Schwerbehindert? was kann man machen?

Hallo Ceralotte,

Du solltest Dir vom Versorgungsamt die Broschüre "Behinderung und Ausweis" holen.
Dieses Heft ist ein von allen Bundesländern gemeinsam erarbeitetes Werk und erhält dann nur noch die jeweiligen Adressen.

Beiblatt:
Im Beiblatt ist geregelt, ob unentgeltliche Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln gewährt wird. (Also er muß leider seine Fahrkarten noch bezahlen).

Mein Rat:
Wendet Euch doch an den Sozial Verband Deutschland ( www.vdk.de ).
Oder an den SoVD ( www.sovd.de )
Lasst Euch beraten, ob Deinem Bruder nicht doch noch das Beiblatt zustehen könnte.
Die wissen auch gut Bescheid über die Möglichkeit der Erwerbsunfähigkeitsrente oder Berufsunfähigkeitsrente.
Ich kann mir vorstellen, dass Dein Bruder nach der Arbeitslosigkeit gleich in die Rente gehen könnte. Die Abzüge werden vermutlich wie bei mir auf das 60. Lebensjahr berechnet.

Es lebt sich mit der Rente, auch wenns weniger ist, jedenfalls besser, als mit der Sorge um Arbeit finden oder nicht und dann womöglich noch Hartz IV.

Viel Glück und alles Gute für Deinen Bruder und für Dich
Wolfgang

Vom VDK hab ich keine Adresse für SH

aber vom SoVD:

SoVD-Landesverband Schleswig-Holstein

Muhliusstraße 87
24103 Kiel

Telefon: 0431 - 9 83 88-0
Telefax: 0431 - 9 83 88-10

E-Mail: info(at)sovd-sh.de
Internet: http://www.sovd-sh.de
__________________
Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten.
Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V.
www.kehlkopfoperiert-bv.de
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  #4  
Alt 11.06.2009, 17:51
Heino* Heino* ist offline
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Beiträge: 374
Standard AW: 100 % Schwerbehindert? was kann man machen?

Hallo Ceralotte,

lasst Euch nicht zu eilig zu einem Rentenantrag überreden, das Arbeitslosengeld, das Deinem Bruder zusteht ist da sicher erstmal besser, insbesondere wenn man bedenkt, dass dann die Rentenbeiträge noch weiter gezahlt werden und auch die Krankenkassenbeiträge nicht seine Sorge sind. Die Rente wird vermutlich deutlich geringer, als das ALG1. Er soll sich also in Ruhe beraten lassen und erstmal unverzüglich beim Arbeitsamt seine Meldung als Arbeitssuchender abgeben (muss durch persönliches Erscheinen geschehen).
Ich selber habe mich auch arbeitslos gemeldet und will die vollen 2 Jahre auskosten. (Dazu muss ich mich natürlich immer wieder mal bewerben.)
Der Behindertenausweis hilft so, wie er ihn jetzt hat, bei der Einkommenssteuer (besonderer Freibetrag) und bei den Werbungskosten (die Entfernungspauschale ist höher). Wenn er aber angibt, nicht gut laufen zu können (z.B. nicht mehr als 500m am Stück) und das durch die ärztlichen Gutachten nicht ausgeschlossen wird, kann er womöglich mit einem Widerspruch auch noch das Merkzeichen G erhalten. Dann gibt es ein Beiblatt zur kostenlosen Nutzung des ÖPNV.

Ich wünsch Deinem Bruder alles Gute dazu!

LG, Heino

Geändert von Heino* (11.06.2009 um 17:52 Uhr) Grund: Orthographie
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  #5  
Alt 11.06.2009, 18:59
Ceralotte Ceralotte ist offline
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Beiträge: 21
Standard AW: 100 % Schwerbehindert? was kann man machen?

Hallo an Alle,

vielen Dank für Eure Antworten.

Ja, ich denke auch dass wir erstmal Zeit haben. Noch ist er ja krankgeschrieben und das wird er auch erstamal noch bleiben. Beim Arbeitsamt war er noch vor der OP und soll sich nun erst wieder zum 01.07. melden. Da er immer gearbeitet hat, bekommt er dann ja auch erstmal normales Arbeitslosengeld. Und wie es dann weitergeht werden wir sehen. Er wird sich beim Sozialverband melden und sich dort Rat holen.

Inzwischen bin ich auch nicht mehr so angespannt, nachdem was ich alles gelesen habe und dann auf seine Situation überleite, haben wir tatsächlich Zeit. Und die ist mit gesund werden zu verbringen!!!!

So hoffen wir ....... wie alle!

Ceralotte
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  #6  
Alt 13.06.2009, 10:40
Altmann Altmann ist offline
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Beiträge: 605
Standard AW: 100 % Schwerbehindert? was kann man machen?

Hallo Ceralotte,
also bei meiner Schwester war das so, die hatte auch nach einer Hirn-OP
80GdB zugewiesen bekommen und hat eingetragen, daß sie nur mit Begleit-
person Autofahren darf. Sie macht es zwar inzwischen schon wieder alleine,
aber das steht auf einem anderen Blatt.
Also sie hatte damals, also mit etwas über 50 Jahren die EU-Rente beantragt,
erst halbe Rente, dann ganze Rente, welches alle zwei Jahre überprüft wird.
z . z. . . . .
Hat also EU-Rente bekommen mit 10,8 % Abschlag, das ist die SB-EU-Rente
wenn man sie vor dem 60. jetzt 63.Lebensjahr in Anspruch nimmt. Wenn
Dein Bruder vor dem 1.1.1952 geboren ist, bekommt er diese auch, wenn er will.
Und auf die Gutachter kommt es natürlich auch noch an, habe keine guten
Erfahrungen mit denen gemacht.
Gruß Altmann
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