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Alt 27.02.2011, 19:12
MissLisa MissLisa ist offline
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Registriert seit: 12.09.2010
Beiträge: 10
Standard MItbewohner steht ohne Einkommen da

Wende mich heute im Auftrag meines Mitbewohners an diese Foren-Gemeinde und versuche mal kurz das Problem zu schildern.
Im Sommer letzten Jahres erfuhr er, dass er Darmkrebs hat. Ein Teil des Dünndarms wurde entfernt. Das Muttergeschwür konnte nicht gefunden werden. Er hat zahlreiche Metastasen in der Bauchdecke. Innere Organe sind wohl frei von Metastasen. Er war nach der OP sehr stark abgemagert, bzw. ist immer noch untergewichtig. Er bekommt über seinen Port täglich künstliche Ernährung. Außerdem ist er in Chemotherapie.
Bis Oktober 2010 hat er ALG II - Hartz 4 - erhalten. Diese wurde aber im November eingestellt, da ich mich für eine neue Wohnung innerhalb unserer Ortschaft entschieden hatte und ihm für die neue Wohnung ebenfalls ein Untermietverhältnis angeboten habe. Er hat dann Antrag auf Umzugsgenehmigung und Übernahme der Kosten gestellt. Darauf kam die Einstellung der Leistung. Vom Arzt hat er ein Attest, dass er auf keinen Fall alleine wohnen kann. Er ist dann auch in meiner neuen Wohnung in sein Zimmer eingezogen, da eine Wohnungssuche für ihn gar nicht möglich war. Die Miete stunde ich ihm derzeit und er erhält von Freunden und mir kleine Darlehen, damit er sich das Notwendigste kaufen kann.
Im Dezember war der Gutachter der Pflegeversicherung bei ihm, um seine Pflegestufe einzuschätzen. Die Pflegetätigkeiten, die ich für meinen Mitbewohner erbringe - Einkauf, vereinzelt Fahrten zum Arzt, Behördenangelegenheiten, Aufsicht beim Duschen und Handreichungen im Alltag - wurden darin berücksichtigt.
Die Arge nimmt das als Argument, nicht von einer Wohngemeinschaft, sondern von einer Einstandsgemeinschaft auszugehen, da diese Tätigkeiten im Wohngemeinschaften unüblich seien. Das mag zwar einerseits stimmen. Aber ich bin seit ca. 20 Jahren mit diesem Mann befreundet. Hätte ich mich einfach abwenden und ihn alleine lassen sollen? Außerdem hat das Mietverhältnis immer gut funktioniert - warum sollte ich das in einer neuen Wohnung aufgeben? Intern hat die Arge jedoch die Anweisung, dass bei einem zweiten gemeinsamen Umzug diese Einstandsgemeinschaft angenommen wird.
Durch die Einstellung der Leistung wurde auch der Beitrag zur Krankenkasse nicht mehr gezahlt. Dementsprechend hat dann die KK die Versorgung eingestellt, bzw. der Pflegedienst kam nicht mehr. Er hat keine künstliche Ernährung und auch die Chemotherapie vorrübergehend nicht mehr erhalten.
Freunde haben nun ein Spendenkonto eingerichtet und überweisen die Beiträge für die KK, so dass seit zwei Wochen seine medizinische Versorgung wieder sicher gestellt ist.
Er hat aufgrund seiner Erwerbsunfähigkeit einen Antrag auf Grundsicherung gestellt. Der wird aber voraussichtlich abgelehnt aufgrund der Einstandsgemeinschaft. Hat die Sachbearbeiterin schon vor der Prüfung seines Antrages mitgeteilt.
Ein Anwalt kam zu dem Schluss, dass die Einstellung der Krankenkasse rechtswidrig war. Konsequenzen aber keine.
Das Sozialgericht hat eine einstweilige Anordnung gegen die Arge abgelehnt, da der Anwalt nicht hinreichend auf die Krebserkrankung und den gesundheitlichen Zustand hingewiesen hat.
Ich unterstütze meinen Mitbewohner natürlich nach meinen Möglichkeiten. Bin aber nicht bereit, die komplette finanzielle Last für ihn zu tragen. Habe jetzt schon seit Monaten keine Miete von ihm erhalten. Werde dies finanziell auch nicht ewig durchhalten können.

Kenne mich leider im SGB XII und im SGB V nicht so gut aus.
Wer kann Tipps liefern, die es ihm ermöglichen, Leistungen zum Lebensunterhalt, Krankenversicherung und das Wohnen hier in seinem häuslichen Umfeld sicherzustellen. Ein eigenständiges Wohnen ist für ihn unmöglich und in ein Pflegeheim möchte er nicht.
Im Übrigen wohnen wir in einem kleinen Dorf. Die Hilfsangebote für kranke Menschen sind rar und er ist überhaupt nicht mobil.

Freuen uns auf Anregungen und Tipps, wie er aus dieser verfahrenen Situation herauskommt.
Vorweg schon Danke für die Antworten.
LG, Miss Lisa
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