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Alt 16.12.2007, 21:19
Birgit64 Birgit64 ist offline
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Registriert seit: 01.03.2004
Beiträge: 4.098
Standard AW: Reha / AHB - macht man das immer?

Na Mona66,

wie wäre es denn hiermit?

quote
Aufforderung zur Rehabilitation (SGB V §51)

In manchen Fällen fordert die Krankenkasse den Patienten vor Ablauf der 78 Wochen auf, eine Rehabilitationsmaßnahme bei seinem Rentenversicherungsträger zu beantragen. Dieser Aufforderung müssen Sie innerhalb von 10 Wochen Folge leisten, sonst ist die Krankenkasse berechtigt, das Krankengeld ruhen zu lassen. Der Rentenversicherungsträger prüft dann durch den Medizinischen Dienst, ob eine Rehabilitationsmaßnahme angezeigt ist. Sind Sie nicht rehabilitationsfähig, kann der Rentenversicherungsträger eine Rente vorschlagen. Sollte dies der Fall sein, lassen Sie sich ausführlich von Ihrer Krankenkasse und dem Rentenversicherungsträger beraten.
Es gilt der Grundsatz: „Rehabilitation vor Rente“
unquote

Wie man selber googelt weißt Du ja sicherlich.


Im übrigen ist es unsinnig zu behaupten, dass eine Reha nur den Zweck dient jemanden in die Erwerbsminderung zu schicken. Das macht nämlich recht wenig Sinn bei Menschen, die ohnehin schon Rente beziehen.

Ach ja, auch wenn es Dir gut gefallen hat während der Chemo zu arbeiten und Du das einfach gebraucht hast, was ich durchaus nachvollziehen kann, ist es nicht so abwegig dieses als ein Kriterium zu berücksichtigen, was letztendlich zu Deinem Zusammenbruch geführt hat. Ich habe übrigens nirgends geschrieben, dass Du nicht krank bist.

Gruß
__________________
Birgit64

במאי יש לך תמיד סיבה מספיק להתלונן
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