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Kündigungsschutz während der Behandlung
Hallo ihr lieben,
bei einer Freundin von mir, wurde ein bösartiger Tumor in der Brust entdeckt und soll übernächste Woche operiert werden. Nun hat sie Existenzängste, da sie die Befürchtung hat, dass ihr Arbeitgeber sie kündigt und sie nicht mehr Krankenversichert ist. Die Arge hat in der Vergangenheit das nicht bewilligt, weil ihr der Unterhalt von 700 Euro noch mit angerechnet wurde und sie sollte sich und ihr Kind selbst versichern. Der Unterhalt fällt aber ab Mai auch weg. Welche Möglichkeiten gibt es und/oder an wen kann sie sich wenden? Vielen Dank schonmal im Vorraus. lg Xandria25 |
#2
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AW: Kündigungsschutz während der Behandlung
Hallo,
irgendwo ist sie doch aber derzeit als ANin versichert und würde auch erstmal in dieser KK bleiben, um nach der LFZ KG zu beziehen? Und irgendwer muss ja schließlich auch die Behandlungen bezahlen ...... Also das mit dem Unterhalt und KK usw. .... sollte am besten mal mit einer Krebshilfe-/Krebsberatungsstelle geklärt werden. Das klingt mir grad zu verworren, um mich rein zu denken. Grundsätzlich jedoch sollte sie aufgrund der ihr hoffentlich schriftlich bescheinigten Krebserkrankung einen Antrag beim zuständigen Amt (bei uns wäre das das Sozialamt der Stadt) auf Erteilung eines GdB/GdS stellen. Dann genießt sie besonderen Kündigungsschutz ab dem Tag des Antragseingangs. Eine Kündigung würde dem AG erheblich erschwert bzw. nahezu unmöglich gemacht (Einschaltung des Integrationsamtes erforderlich etc.) Alles Gute! Geändert von Cecil (10.01.2014 um 15:36 Uhr) Grund: Ergänzung |
#3
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AW: Kündigungsschutz während der Behandlung
Danke für die Antwort und die Hilfe. Werde das weitergeben.
lg Xandria25 |
#4
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AW: Kündigungsschutz während der Behandlung
Hallo Xandria,
ist deine Freundin gesetzlich krankenversichert und fest angestellt? Dann würde ihre Krankenkasse für bis zu 78 Wochen Krankengeld zahlen....ist sie denn bereits krankgeschrieben? Sonst könnte der Arbeitgeber ihr jetzt vorher noch kündigen......ein Schwerbehindertenausweis ist auf jeden Fall gut, der besondere Kündigungsschutz gilt aber eigentlich nur, wenn ihr Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter hat, sonst könnte der Chef sie trotzdem "loswerden", wenn er will....aber wie gesagt, sie hätte ja Anspruch auf das Krankengeld (welches aber leider niedriger liegt, als ihr Gehalt). Sollte sie nur einen Minijob ausüben, sieht es schlechter aus......ich hoffe, ich konnte euch helfen... Alles Liebe Petra |
#5
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AW: Kündigungsschutz während der Behandlung
Hi
schnell den SB Ausweis beantragen (kann manchmal auch 3 Monate dauern) falls unter 50% und über 30% Gleichstellung beantragen. Der Kündigungsschutz ist nicht zu 100% weil man auch Schwerbehinderte kündigen kann zwar muss das I-Amt zustimmen, aber wenn für einen krankheitsbedingt kein Job da ist kann man auch kündigen (der Dachdecker im Rollstuhl in einem Betrieb mit 16 Leuten und in der Buchhaltung ist kein Job frei.....) bei 700€ ist der KV und PV beitrag gering Zur Not leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes beantragen (ist wie Hartz 4 von der Höhe) Hängst davon ab wie hoch ihr Gehalt ist 1.Also an die Stadt zwecks SB Ausweis am besten Befunde mit einreichen und mit den Ärzten sprechen 2. Mit der KK sprechen 3. Fällt der Unterhalt weg und ist das Krankengeld zu wenig Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes beantragen 4. falls in der GKV versichert gibt es auf alle Fälle 78 Wochen krankengeld (mit berechnet sind die Zeiten wo der Anspruch auf Krankengeld ruht (Lohnfortzahlung des Arbeitgebers bei Krankheit, Übergangsgeld eines Rentenversicherungsträgers und so weiter 5. macht sie die Therapie in einer Klinik mit dem Sozialarbeiter der Klinik sprechen mehr fält mir spontan nicht ein
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Liebe Grüße Barbara |
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