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Hilfe beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung
Hallo Krissy,
das Krankengeld und Übergangsgeld wird nicht versteuert, wird aber zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen. Das trägst Du in Anlage N irgendwo bei Lohnersatzleistung ein (oder auch nicht, wenn es nicht so viel ausgemacht hat, habe ich es auch "vergessen") Falls Du mit dem Auto zur Arbeit fährst, kannst Du eine höhere KM-Pauschale geltend machen. Den Steuerfreibetrag trägst Du bei "außergewöhnliche Belastungen" ein. Viel Erfolg! Gruß Ute |
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