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  #1  
Alt 29.11.2006, 18:19
shalom shalom ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo Christine,

die Antwort der Deutschen Rentenversicherung Bund ist meiner ganz persönlichen Ansicht nach eine höfliche Umschreibung dafür, daß man um Geduld bittet, um sich mit den in der Deutschen Rentenversicherung Bund zusammengeschlossenen Rentenversicherungsträgern zu beraten und abzustimmen. Das Ergebnis dieser abstimmenden Beratungen wird sich nichts desto weniger aber doch letztlich in den wesentlichen Zügen am Urteil des BSG vom 16.05.06 zu orientieren haben, das ist meine Meinung als juristischer Laie.

Das wird wohl für die Rentenversicherer Zeitgewinn bedeuten, jedoch Zeitverlust für die Betroffenen.

Schaut man auf die WWW Seiten der Deutschen Rentenversicherung Bund kann man rechts unten anklicken: Bei <Top Links> <Versicherungsträger>

http://www.deutsche-rentenversicherung.de

So sieht man die Liste der Versicherungsträger.

Mit lieben Grüßen
Shalom
__________________
Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden.
Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun.


(Johann Wolfgang von Goethe)
"Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel
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  #2  
Alt 29.11.2006, 20:02
inter inter ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Erwerbsminderungsrenten: Abschlägebleiben vorerst erhalten (Pressenotiz vom 23.11.2006-Rentenversicherung)


H@llo Shalom und die anderen,

es war doch sonnenklar, dass das nicht akzeptiert würde und man Mittel und Wege finden wird, Hunderttausende Nachzahlungen zu verhindern.

Was indes äußerst kritikwürdig ist, wäre allein die Entscheidung zugunsten e i n e r einzigen Klägerin, der man im Ergebnis dann mehr Rente zugestand und sogar rückwirkend nachzahlte.
Nur hierauf kann sich ein erneutes Prozessieren berufen, denn es gilt: vor dem Gesetz sind alle gleich.

Lieben Gruß :-)
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"...was bleibt, ist die Erinnerung...denn nichts währet ewiglich..."
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  #3  
Alt 30.11.2006, 08:57
shalom shalom ist offline
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Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 221
Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo,

jeder Betroffene fühlt sich wohl mehr oder weniger unseren juristischen Gegebenheiten und Institutionen ausgeliefert, fühlt sich in seiner eigenen Situation vielleicht ungerecht oder unzureichend behandelt und reagiert verständlicherweise emotional.

Obwohl ich beruflich aus einer ganz anderen Ecke komme, kann ich die Gliederung unseres Rechtssystems sehr wohl nachvollziehen (obwohl ganz gewiß nicht alles verständlich für mich ist oder meinem persönlichen Empfinden entspricht) und ich bestreite den höchsten deutschen Gerichten ganz gewiß nicht ihre fachliche Kompetenz.

Ein Urteil z.B. der höchsten deutschen Sozialgerichtsbarkeit hat Auswirkungen für sehr viele Betroffene, jedoch auch ganz erhebliche finanzielle Folgen für die Versicherungsträger. Das übliche Verfahren: "Klagen durch die Instanzen" wird ja nicht gemacht, um die Betroffenen persönlich zu ärgern oder bewußt auf die lange Bank zu schieben, sondern um den Rechtsweg "wasserdicht", d.h. in sich widerspruchsfrei zu machen. Zugelassene Revisionen dienen zudem dazu (wie es die Juristen ausdrücken), das "Recht auf diesem Gebiet weiterzuentwickeln". Und genau das läuft im Augenblick im Hinblick auf das Urteil des BSG vom 16.05.06.

Bei komplexen Sachverhalten ist von der höchsten Gerichtsinstanz hohe sachliche Kompetenz zu erwarten und erwünscht. Das Gleiche erwartet man von der beklagten Institution. Die Durchdringung der Probleme benötigt dabei auch ZEIT. Aber nicht allen betroffenen Klägern bleibt noch viel Zeit.

Revisionsurteile vor hohen Instanzen deutscher Gerichte haben meist ganz grundsätzliche Rechtsbedeutung und gehen über den Einzelfall (mit seinem speziellen Schicksal und seinen Verästelungen) hinaus. Das ist für die Vereinheitlichung und Weiterentwicklung des Rechts sicher verständlich, für mich als ggf. Betroffenen kann das durchaus einen ziemlich säuerlichen Beigeschmack haben, da das eine oder andere meiner speziellen Situtation im grundsätzlichen Urteil evtl. aus übergeordneten Rechtsgründen keine von mir erwünschte Berücksichtigung mehr findet. (Wenn man selbst juristisch betroffen ist, steht man vor der Situation: Geduld zu lernen, auch emotionale Distanz zu gewinnen und manches nicht persönlich zu nehmen).

Gerichte wenden dabei Gesetze lediglich an, sie haben vorhandene Gesetze umzusetzen, ggf. auszulegen, auf Gesetzeslücken hinzuweisen. Es ist jedoch allein Sache des Gesetzgebers (Bundestag, Bunderat) Gesetze zu erlassen, zu verbessern usw.

Mit besten Grüßen
Shalom

Randbemerkung:

Auf meiner eigenen juristischen zivilrechtlichen "Baustelle" (Landgericht , Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof) läuft auch der lange Instanzenweg schon seit 2002 und erst wenn die höchstrichterlichen Urteile gefällt sind, wird die beklagte Institution beginnen, ihre Satzung den Urteilen entsprechend umzuändern UND DAS KANN DAUERN.
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(Johann Wolfgang von Goethe)
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  #4  
Alt 30.11.2006, 17:44
malos malos ist offline
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Registriert seit: 16.02.2006
Beiträge: 11
Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo, ich hatte heute Post, sieht irgendwie danach aus, dass ich nun doch zum Anwalt marschiere. Habs ja erst allein versucht.


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  #5  
Alt 04.12.2006, 12:54
Christine1963 Christine1963 ist offline
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Registriert seit: 14.09.2006
Ort: Bad Dürkheim
Beiträge: 5
Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo shalom,

danke für Deine schnelle Antwort. Ich werde diese Woche noch meinem Anwalt die Unterlagen geben. Dann bin ich halt einer der nächsten Prozesse. Das wollen die ja.


Gruß
christine
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