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  #1  
Alt 19.09.2006, 18:55
Linda1959 Linda1959 ist offline
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Registriert seit: 30.07.2006
Beiträge: 18
Standard Heilbewährung bei Ablatio ?

Hallo, ich hab kürzlich mal wieder meinen Schwerbehindertenbescheid aus 2004 in die Finger bekommen (60% bis 2009). Da steht drin, dass fünfjährige Heilbewährung für die Gesundheitsstörung "Mammacarcinom rechts mit Ablatio mammae beidseitig" angesetzt wird. Ist das nicht etwas unsinnig ? Heilbewährung für eine irreversible Amputation ? Müßte die nicht gesondert ohne Heilbewährung bewertet werden ? Dass bei Mammaca. 5 Jahre Heilbewährung gegeben werden ist ja üblich, ich find es nur merkwürdig, das mit der Ablatio zusammenzuschmeißen. Bisher hab ich nicht groß darüber nachgedacht, hatte auch genug andere Sorgen, aber als ich das jetzt nochmal schwarz auf weiß sah, kam ich doch ins Stutzen.
Hat von Euch jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?
Liebe Grüße von Linda.
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  #2  
Alt 20.09.2006, 08:25
apel68 apel68 ist offline
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Registriert seit: 26.03.2006
Ort: Nordhausen(Thüringen)
Beiträge: 104
Standard AW: Heilbewährung bei Ablatio ?

Hallo Linda!
Bei mir ist es genauso und sicher bei allen anderen auch.Ich denke,daß sie es so bewerten,daß es ja nicht behindert,wenn die Brust fehlt,anders wie bei einem Bein oder Arm.Wie es uns dabei psychisch geht,wird da nicht interessieren.
Viele liebe Grüße
Susanne
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  #3  
Alt 20.09.2006, 13:06
Wamper Wamper ist offline
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Registriert seit: 20.06.2005
Beiträge: 353
Standard AW: Heilbewährung bei Ablatio ?

Bei mir läuft grad die Heilbewährung aus. Ich habe eine Ablatio hinter mir. Ich werde ab Januar von 60 auf 30% herabgestuft. Damit entfällt die Steuerermäßigung und die 5 zusätzlichen Urlaubstage. Den Kündigungsschutz kannst du vergessen. Am Montag ist unsere gesamte Arbeitsgruppe aus betrieblichen Gründem (Gewinnmaximierung) gekündigt. Kündigungschutz hätte ich nur, wenn einzelne Stellen in der Arbeitsgruppe erhalten geblieben wären.
Gruß Dorothea

Geändert von Wamper (20.09.2006 um 13:08 Uhr) Grund: Rechtschreibung
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  #4  
Alt 20.09.2006, 14:45
Tina von M. Tina von M. ist offline
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Registriert seit: 30.12.2005
Beiträge: 10
Standard AW: Heilbewährung bei Ablatio ?

Hallo Linda.

5 Jahre sind üblich. Auch wenn es leider von den Versorgungsämtern unrealitisch ist, dann von "Heilung" einfach so auszugehen.

Dass die Brust fehlt, wird medizinisch nicht direkt berücksichtigt - allerdings indirekt über eventuelle psychische Probleme.

Wenn allerdings Lymphknoten weg sind und der Arm (oder in deinem Fall sogar beide Arme) nicht mehr voll belastbar ist (sind), stellt das natürlich eine Beeinträchtigung dar, die auch nach den 5 Jahren weiterhin bestehen wird. Auch wenn kein Lymphödem entsteht, ist der Arm nicht richtig einsetzbar.

Wenn die sogenannte Heilungsbewährung abläuft, muss man eben wieder frisch argumentieren und sich nicht mit wenig Prozenten abspeisen lassen.
Selbst nach einem Wiederaufbau würden ja trotzdem die Arme nicht mehr belastet werden können.

Für beidseitige Ablatio finde ich deine jetzigen 60 % sowieso arg wenig.

Widerspruch lohnt oft und wenn es nicht klappt, ist der VdK eine sehr gute Hilfe.

Lieber Gruß von Tina von M.
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  #5  
Alt 21.09.2006, 10:17
Benutzerbild von Susi04
Susi04 Susi04 ist offline
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Registriert seit: 18.09.2006
Ort: Im Norden
Beiträge: 2.932
Standard AW: Heilbewährung bei Ablatio ?

Ich habe gestern meinen Bescheid bekommen, 50 % wegen Teilverlust einer Brustdrüse.

Im Oktober wird die ganze Brust entfernt und der Wiederaufbau gemacht.
Seht auch so in den Befunden, wurde aber nicht berücksichtigt.

Ich bin alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern in Schule und Ausbildung. Unterhalt bekomme ich nicht( mein Ex ist Alkoholiker ohne Einkommen)
Da ist für mich jeder Euro wichtig, den ich nicht ans Finanzamt zahlen muss.

Was meint ihr, hätte ich Chancen auf mehr?
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  #6  
Alt 21.09.2006, 12:20
Wamper Wamper ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 20.06.2005
Beiträge: 353
Standard AW: Heilbewährung bei Ablatio ?

Meine Behauptung bezüglich des Kündigungsschutzes ist nicht so ganz richtig. Es besteht mehr Kündigungsschutz als der Betriebsrat gesagt hat -- aber weniger als ich gern hätte. Da braucht man schon eine Rechtsberatung.

Gruß Dorothea
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