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  #1  
Alt 10.11.2013, 10:13
marcelisback marcelisback ist offline
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Registriert seit: 01.01.2010
Beiträge: 7
Standard Fahrtkosten erstattung oder nicht

Hallo,

Meine Mutter wird zur Zeit wegen einem Leberkrebs mit Nexavar behandelt...
Da das behandelnde Krankenhaus 50km vom Wohnort entfernt ist, ist jetzt die Frage wer die Fahrtkosten übernimmt.

Die Hausärztin meiner Mutter hat meiner Mutter einen Krankenbeförderungsschein ausgestellt.
Dort ist Taxi / Mietwagen angekreuzt.

Kann sie jetzt bei jeder Notwendigkeit (Termin, Behandlung, etc.) diesen Schein benutzen.?

Meine Mutter hat einen starken Ausschlag bekommen von dem Medikament und muss dahingehend morgen zum Krankenhaus fahren, werden diese Kosten auch erstattet.

Ich blicke da bei den richtlinien nicht wirklich durch.

Vielen Dank ;-)
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  #2  
Alt 10.11.2013, 11:40
Cecil Cecil ist offline
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Registriert seit: 28.08.2013
Beiträge: 555
Standard AW: Fahrtkosten erstattung oder nicht

Hallo, Marcel,

normalerweise stimmt man sich wegen der Fahrtkosten mit der KK ab. Der Fahrtkostenschein wird ihr im Original oder Duplikat vorgelegt, sie nickt ihn ab und benennt mehrere Taxi-Unternehmen, an die Ihr Euch wenden könnt.
Die Termine vereinbart Ihr dann mit dem Unternehmen, welches ausschließlich mit der KK über die Kosten abrechnet. Evtl. stellt die Kasse Euch die sog. erste und letzte Fahrt in Rechnung; häufig unterbleibt das aber aus Kulanzgründen.

Jetzt kriegt Ihr das aber bis morgen gar nicht hin. Ich habe es anders gemacht; da ich vielfach von meinem Mann gefahren worden bin, wenn es sich einrichten ließ, habe ich erst einmal einen generellen Antrag auf Erstattung gestellt und in den Antrag geschrieben, dass ich nur die Fahrten (rückwirkend) abrechne, zu denen mein Mann keine Zeit hatte. Hat sehr gut geklappt.
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  #3  
Alt 10.11.2013, 11:54
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.238
Standard AW: Fahrtkosten erstattung oder nicht

Lieber Marcel,
einige Krankenkassen haben 24Stunden Hotlines, dort kann man auch solche dringenden Anfragen stellen.
Du kannst auf den Webseiten der Krankenkasse nachschauen,eventuell findest Du die Nummer, ansonsten gleich morgen früh anrufen.
Laßt Euch die Kostenübernahme schriftlich bestätigen.

Für Taxifahrten, die nicht vorher genehmigt worden sind übernehmen die Kassen keine Kosten, da sind sie sehr streng.

Zitat:
Kann sie jetzt bei jeder Notwendigkeit (Termin, Behandlung, etc.) diesen Schein benutzen.?
Die Gültigkeit des Scheins muss vorher festgelegt werden.

Liebe Grüße,
Elisabethh.
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  #4  
Alt 10.11.2013, 14:49
Marlem Marlem ist offline
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Registriert seit: 27.10.2009
Beiträge: 152
Standard AW: Fahrtkosten erstattung oder nicht

Zitat:
Zitat von Elisabethh.1900 Beitrag anzeigen
Lieber Marcel,
Für Taxifahrten, die nicht vorher genehmigt worden sind übernehmen die Kassen keine Kosten, da sind sie sehr streng.
das würde ich jetzt so nicht sagen kommt leider auf die Kasse an
wie streng sie die Richtlinien auslegt. Habe meine Fahrkosten zur Behandelung schon mehrfach erstattet bekommen ohne Vorher eine Genehmigung eingeholt zu haben!!
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  #5  
Alt 10.11.2013, 15:26
Gertraud Gertraud ist offline
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Registriert seit: 07.05.2011
Beiträge: 57
Standard AW: Fahrtkosten erstattung oder nicht

Zu meinen Bestrahlungsterminen bin ich selbst mit eigenem Auto gefahren.

Ich habe mir nach vorheriger Rücksprache mit der KK auf dem Bestrahlungsplan die wahrgenommenen Termine bestätigen lassen und dies als Abrechnung ( x Fahrten à km x 0,20 € )bei der Krankenkasse eingereicht.

Die Gesamtsumme wurde mir anstandslos erstattet.

Liebe Grüße

Gertraud
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  #6  
Alt 10.11.2013, 15:43
Benutzerbild von waldi5o
waldi5o waldi5o ist offline
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Registriert seit: 11.06.2008
Ort: Landkreis Osnabrück
Beiträge: 1.131
Standard AW: Fahrtkosten erstattung oder nicht

Hallo,
In regelmäßigen Abständen taucht diese Frage wieder auf.
Lies mal den folgenden Beitrag

http://www.krebskompass.de/showthread.php?t=59510

Leider hat der Schreiber Recht. Auch ich mußte 5€ pro Fahrt zuzahlen.
Es gibt auch Kassen die berechnen nur die erste und letzte Fahrt.
Auch genehmigen lassen mußte ich vorher.
Trotzdem, während der Chemo und anschließend Bestrahlung hätte ich nicht selber fahren wollen. Und meine Kinder sind berufstätig, so daß das auch nicht klappte.
Liebe Grüße
Waltraud

P.S. Ich habe den Betrag dann bei der Einkommen Steuer Erklärung mit angegeben

Geändert von waldi5o (10.11.2013 um 15:47 Uhr) Grund: noch was vergessen
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  #7  
Alt 17.11.2013, 12:35
Fulcrum Fulcrum ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 14.11.2010
Beiträge: 29
Standard AW: Fahrtkosten erstattung oder nicht

also meine Erfahrungen ..
Strahlentherapie und Chemo und stationär wurden immer bezahlt (ich musste begründen warum ich die Uniklinik brauchte und nicht das lokale Krankenhaus hier)
aber
Diagnosefahrten und Nachsorge wurde nicht bezahlt.
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  #8  
Alt 19.11.2013, 02:12
conquerer conquerer ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 13.05.2011
Beiträge: 335
Standard AW: Fahrtkosten erstattung oder nicht

Bei mir wurden nur die Kosten zum nähsten Behandlungsort übernommen. Ich müsste nur bei der ersten und letzten Fahrt 5 € zuzahlen.

Wenn man bei einer lokal nidergelassenen KK ist, kann man auch vorbei gehen und sich die Zusage holen. Bei Chemo und Bestrahlungsfahrten sollte es da eigentlich keine Probleme geben, zumindest nicht bei meiner KK.
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