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2. Nachsorge-Reha abgelehnt
Hallo,
ich habe eine Frage an euch: Meine Freundin hat wie ich einen Antrag zur 2. Nachsorge-Reha gestellt. Meine wurde bewilligt, ihre wurde abgelehnt. Wir hatten geglaubt, dass einem zwei Rehas nach onkol. Erkrankung (BK) zustehen. Wer kennt sich aus? Was kann man dagegen tun (außer Widerspruch einlegen)? Wie muss der Widerspruch formuliert werden, damit der Antrag dann durchgeht? Für schnelle Antworten wäre ich sehr dankbar!!! Viele Grüße Ilona |
#2
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AW: 2. Nachsorge-Reha abgelehnt
Hallo,
auch ich habe eine 2.te Reha beantragt, habe aber vorab bei der BFA angerufen. Dort wurde mir mitgeteilt, dass einem selbst bei Onkologischen Erkrankungen, nach der AHB, "nur" noch alle 4 Jahre eine Rehabilitationsmaßnahme zusteht. Soviel zum Grundsätzlichen. Es ist aber so, dass eine 2te Reha dann bewilligt wird, wenn durch die Erstbehandlung neue Erkrankungen dazu gekommen sind, z.B. Lymphödem, psychische Probleme, etc. Also, es liegt im Endeffekt am Arztbericht, der mit dem Rehaantrag eingereicht wird, ob eine 2te Reha bewilligt wird, denn wenn der Arzt in seinem Bericht schreibt, das keine weiteren Beschwerden vorliegen, liegt für den Rentenversicherungsträger auch kein Grund für eine weitere Reha vor. Mein Tipp: Widerspruch einlegen, die jetzigen Beschwerden noch mal aufzählen und auf den behandelnden Arzt verweisen, auch ruhig mehrere Ärzte benennen. Ich wünsche Euch viel Erfolg und noch einen schönen Sonntag Liebe Grüsse Taho
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"Wenn es einen Glauben gibt, der Berge versetzen kann, so ist es der Glaube an die eigene Kraft. " Maria von Ebner-Eschenbach
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#3
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AW: 2. Nachsorge-Reha abgelehnt
Ich habe nach meiner schweren Op, 2004, http://www.uni-protokolle.de/nachrichten/id/66966/
eine Reha angetreten. Ein Jahr später rief ich die BFA an..und bat um eine 2. Reha und beantragte sie schriftlich. Sie wurde sofort genehmigt. Bekomme nächstes Jahr vorraussichtlich die 3. Reha, so die BFA... Danach soll es so sein, das ich alle zwei Jahre eine Kur antreten kann. Liebe Grüße |
#4
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AW: 2. Nachsorge-Reha abgelehnt
Hallo Ilona,
nicht alle Koenträger bewilligen unbedingt ein zweite Maßnahme. Welcher Kostenträger? Welcher Ablehnungsgrund steht in dem Bescheid? ISt vielleicht die Antragsfrist einfach nicht eingehalten worden oder sind Deiner Freundin keine Beeinträchtigungen seitens des Arztes mehr bescheinigt worden? Sie soll sich den Bescheid mal gut durchlesen, es müßte ein Hinweis darauf sein. Gruß von birgit
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Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein. |
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