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  #1  
Alt 08.02.2015, 20:21
Birgchen Birgchen ist offline
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Registriert seit: 18.01.2009
Ort: Schleswig Holstein
Beiträge: 5
Standard Einspruch 50% GdB

Hallo ich habe mal eine frage und vieleicht kann mir hier jemand helfen. Zu mir ich habe Brustkrebs das 2 Mal. Das erste mal 2007 brusterhaltent operiert, Bestahlungen und 5 Jahre Tamoxifen.50% Schwerbehinderung.
Dann und jetzt 7 jahre später wieder brustkrebs die gleiche Seite jetzt wurde mir die brust abgenommen und alle lymphknoten entfernt muss nun 5 jahre Anastrozol nehmen. was mir gar nicht gut bekommt Gelenkschmerzen , Kopfschmerzen...usw. Stecke das diemal nicht so gut weg ... Depressionen, Angstzustände meine psyche ist am ende.Dazu hat sich ein Serom gebildet und alle 2-3 wochen ab zum punktieren.
Jetzt kahm gestern der bescheid 50% GdB obwohl die brust jetzt ablatio ist und es mir viel schlimmer wie beim ersten mal geht. schon allein die psyche .
Kann ich da einspruch erheben ??? Und welcher Arzt hilft mir dabei mein Frauenarzt oder mein Psychologe. DANKE

Birgit
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  #2  
Alt 09.02.2015, 02:33
Petra-Birgit Petra-Birgit ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 31.08.2013
Beiträge: 36
Standard AW: Einspruch 50% GdB

Du kannst den körperlichen GdB PLUS einen psychischen GdB beantragen. Lass Dir vom SoVD (Sozialverband Deutschland) dabei helfen.

Die haben Anwälte und vertreten Dich im Falle eines Widerspruchs sehr fachkompetent.

Uns hat der SoVD sehr geholfen!

Viel Glück und - vor allem - alles Gute für Dich!!!
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