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  #1  
Alt 28.04.2010, 20:36
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Renate2 Renate2 ist offline
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Standard Protonentherapie bei BK

Ein Hinweis:
Protonentherapie keine Kassenleistung

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen auch in Zukunft die Kosten der Protonentherapie bei Brustkrebs nicht erstatten, weil der Gemeinsame Bundesausschuss von Kassen, Ärzten und Krankenhäusern die Wirksamkeit der Behandlung als nicht gesichert betrachten. Das entschied das Bundessozialgericht (AZ B 6 A 1/08 R)

Quelle: Apothekenumschau 03/10

Liebe Grüße
Renate
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  #2  
Alt 29.04.2010, 17:35
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Renate2 Renate2 ist offline
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Standard AW: Protonentherapie bei BK

Zu meinem Beitrag gibt es keinen Link, da er aus der Zeitung abgetippt wurde.

Liebe Frau Mod aus dem schönen Gittiland, kannst Du mal bitte Dein Postfach ausmisten.

Liebe Grüße
Renate
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  #3  
Alt 21.10.2010, 12:54
Holzmichel Holzmichel ist offline
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Standard AW: Protonentherapie bei BK

Gilt das nur bei Brustkrebs oder auch bei allen anderen Krebsarten.
Ich habe gelesen, dass die Protonenbehandler mit den gesetzlichen Krankenkassen Verträge abgeschlossen haben.
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  #4  
Alt 21.10.2010, 19:59
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Renate2 Renate2 ist offline
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Standard AW: Protonentherapie bei BK

Holzmichel,
diese Frage kann ich Dir nicht beantworten, da nicht mehr darüber in dem Artikel stand.
Wenn Dich das interessiert, kann Dir Deine Krankenkasse bestimmt weiterhelfen.

Liebe Grüße
Renate
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  #5  
Alt 01.01.2011, 18:39
blackcat13 blackcat13 ist offline
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Standard AW: Protonentherapie bei BK

die BKK und die AOK haben verträge mit dem RPTC center - diese kassen müssen also eine protonenbestrahlung bezahlen, wenn sie auch zuerst diese beahndlung verweigern! hier gilt - am ball bleiben und sich nicht abschütteln lassen!!!
diese info ist auch auf der internetseite vom RPTC angegeben.
das verträge mit diesen beiden kassen abgeschlossen sind!
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