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  #1  
Alt 30.12.2007, 21:41
LOLA2005 LOLA2005 ist offline
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Ausrufezeichen Auskunftrecht,Lebensgefährtin,ehefrau

Hallo allerseits
e

Geändert von LOLA2005 (18.04.2008 um 06:47 Uhr)
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  #2  
Alt 31.12.2007, 02:19
Norma Norma ist offline
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Standard AW: Auskunftrecht,Lebensgefährtin,ehefrau

Hallo Lothar,

eine sehr berechtigte Frage.

Meine Schwester hat das alles im Sommer mitgemacht.

Den Totenschein (danach fragst du ja auch) erhält Derjenige, der die Beisetzung in Auftrag gibt (der Bestatter besorgt die) und natürlich dann auch bezahlen muss.

Auskunft über den Gesundheitszustand hätte meine Schwester (als Lebensgefährtin) NIE bekommen, wenn sie nicht zu einer kleinen Notlüge gegriffen hätte: sie hat sich als Ehefrau ausgegeben, als der Arzt gefragt hat.

Das hat dann reibungslos geklappt und sie hat die gewünschten Infos alle bekommen. Aufgefallen ist diese kleine Notlüge nie.

Wenn du nun auch noch deine Ex-Frau als gleichberechtigte Auskunfts-Person bestimmen möchtest, dürfte es erhebliche Probleme geben.
Denn rechtlich gesehen haben eigentlich alle beide kein Recht auf Auskunft.

Und Ärzte reagieren auf spezielle Wünsche (dieser Art) oftmals gereizt; sie wollen sich nicht mit "Banalitäten" im Krankenhaus-Alltag rumplagen.
Gleichzeitig wollen sie sich aber auch nicht in einer rechtlichen "Grau-Zone" bewegen (deshalb wird ja auch EINMAL gefragt, ob die begleitende Person der Ehegatte sei).

Um deinen Wunsch nach gleichberechtigter Auskunftsberechtigung zu erfüllen, werden BEIDE Frauen zu einer kleinen Notlüge greifen müssen.
Verwandte gibt es ja viele... ;-)


PS: Nach dem Tod wurde meine Schwester als erstes informiert, weil sie ihre Telefonnummer als Notfallnummer hinterlassen hatte und der Verstorbene ja auch bei ihr wohnte.

Liebe Grüße
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
Diagnose Darmkrebs Juni 2007 bei meinem Mann (zur Zeit Chemo)
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  #3  
Alt 31.12.2007, 04:26
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Jutta Jutta ist offline
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Standard AW: Auskunftrecht,Lebensgefährtin,ehefrau

Hallo Lothar,

im KH kannst du deinen Wunsch klar äußern, damit er in deiner Krankenakte mit aufgenommen wird. So kenne ich es z.B. von dem KH, in dem ich ehrenamtl. tätig bin. Es werden alle Personen erfaßt, denen Auskunft gegeben werden darf (außer den rechtlich festgelegten).

Beim Totenschein ist es so, dass es nur ein bestimmte Anzahl für amtliche Zwecke gibt. Man kann ihn aber kopieren, zum Notar gehen und beglaubigen lassen.
Die Sterbeurkunde (das wichtigste Dokument für alles mögliche) wird bei uns auf dem Rathaus in so vielen amtlichen Kopien angefertigt, wie benötigt werden. Eine bestimmte Anzahl ist eh frei, für die anderen ist ein kleiner Obolus fällig.
__________________
Jutta
_________________________________________




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  #4  
Alt 31.12.2007, 05:56
Benutzerbild von Jutta
Jutta Jutta ist offline
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Standard AW: Auskunftrecht,Lebensgefährtin,ehefrau

hallo Lothar,

der Totenschein wird von einem Arzt ausgestellt, und mit einer Kopie (oder dem Original) geht man dann zum Amt, wo die offizielle Sterbeurkunde ausgestellt wird.
__________________
Jutta
_________________________________________




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  #5  
Alt 02.01.2008, 01:45
Norma Norma ist offline
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Registriert seit: 06.11.2005
Beiträge: 1.157
Standard AW: Auskunftrecht,Lebensgefährtin,ehefrau

Glückwunsch! :-)

Ende gut... alles gut...

Viel Glück für die Op´s!

Norma
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