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  #1  
Alt 12.01.2009, 19:41
piepselmaus piepselmaus ist offline
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Registriert seit: 19.07.2008
Ort: Nähe Ulm
Beiträge: 418
Standard Urlaubstage von 2007

Hallo zusammen,

ich schildere kurz etwas bevor ich meine Frage stelle:
Im März 2008 erkrankte ich an Leukämie, die bis jetzt leider nicht geheilt ist, ich kann also seitdem nicht mehr arbeiten und das wird auch in diesem Jahr so sein das ich weiterhin krank bin und Krankengeld bekomme. In der Firma in der ich bis März 2008 beschäftigt war hatte ich jedes Jahr 34 Tage Urlaub. Im Jahr 2008 hatte ich noch 7 Resttage Urlaub von 2007, den ich nicht genommen habe. Ich wollte den Resturlaub von 2007 Ende März nehmen, dazu kam es ja aber nicht weil ich plötzlich krank wurde.
Nun zu meiner Frage:
Muß die Firma in der ich gearbeitet habe diese 7 Tage von 2007 und die Tage die mir anteilig bis zu meiner Erkrankung im März, zu stehen, auszahlen? Also die von 2007 sicherlich, oder, denn da war ich ja noch nicht krank?
Diese Firma in der ich gearbeitet habe, hält sich leider fast nie an irgendwelche Gesetze oder Regeln. Bevor ich der Firma aber mit Anwalt drohe, weil sie das Geld vielleicht nicht auszahlen wollen, will ich mich aber erkundigen ob es mir zusteht.
Mein Freund hat nun mal bissel gegoogelt und nachgeschaut und meinte für 2007 müßten sie mir dad Geld zahlen, da ich den Urlaub ja nicht nehmen konnte.
Hat jemand hier ähnliches erlebt oder kennt sich damit aus???
Liebe Grüße Sandy
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  #2  
Alt 12.01.2009, 19:47
gina-lisa gina-lisa ist offline
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Registriert seit: 15.07.2008
Beiträge: 145
Standard AW: Urlaubstage von 2007

hallo pieselmaus,

soweit mir bekannt ist braucht der arbeitgeber deinen urlaub
nicht auszuzahlen.....

wenn du wegen krankheit nicht in der lage bist ihn zu nehmen
verfällt er.

dies ist jetzt keine rechtsverbindliche auskunft, aber
mein kenntnisstand.

gruß
gina-lisa
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  #3  
Alt 12.01.2009, 20:20
zwergboe zwergboe ist offline
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Ort: Kreis Stade
Beiträge: 10
Standard AW: Urlaubstage von 2007

Hallo Piepselmaus!

... Urlaub, der bis 31.03. des Folgejahres nicht genommen wurde, verfällt - nachzulesen im Bundesurlaubsgesetz. In Deinem Fall war der Urlaub aus 2007 also mit Ablauf des 31.3.2008 verfallen. Das gilt i.Ü. auch für den Zusatzurlaub aufgrund einer Schwerbehinderung.

Einige Tarifverträge haben etwas günstigere Regelungen, z.B. im öffentlichen Dienst, da muß der Urlaub am 31.05. des Folgejahres angetreten werden - aber auch da wäre der Urlaub aus 2007 längst Geschichte.

Eine Abgeltung während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ist übrigens nicht zulässig, es hätte also auch nichts geändert, wenn Du Dich etwas zeitnaher mit dem Problem auseinandergesetzt hättest.

Den Urlaub von 2008 wird man Dir vermutlich auch nicht auszahlen. Es gibt eine richterliche Entscheidung, daß der Arbeitgeber den Urlaub nicht abgelten muß, wenn er gar keine Gelegeneheit hatte ihn in Freizeit zu geben, weil der Arbeitnehmer bis zum Beschäftigungsende arbeitsunfähig erkrankt war.
... aber vielleicht kennt Dein Arbeitgeber das Urteil ja nicht ...

LG

Zwergboe
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  #4  
Alt 12.01.2009, 20:48
piepselmaus piepselmaus ist offline
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Registriert seit: 19.07.2008
Ort: Nähe Ulm
Beiträge: 418
Standard AW: Urlaubstage von 2007

Hallo zusammen,
danke für Eure Antworten.
Und wie schaut es mit dem Urlaubsgeld von 2008 aus, was ja alle anderen Mitarbeiter bekommen haben. Ich müßte das ja dann anteilmäßig bekommen da ich ja von Januar 2008 bis März 2008 noch da gearbeitet habe.
Also nicht das ihr denkt ich bin geldgierig, aber ich will mich von dieser "Ausnutzer" Firma, die es noch nicht mal interessiert wie es mir geht, nur das holen was mir zusteht.
LG Sandy
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  #5  
Alt 12.01.2009, 21:19
J.F. J.F. ist offline
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Beiträge: 1.483
Standard AW: Urlaubstage von 2007

Hallo Sandy,

da muss ich erst nochmal was fragen. Ich gehe davon aus, dass Du immer noch bei der Firma als Arbeitnehmerin gemeldet bist und nicht Ende März 2008 gekündigt hast bzw. wurdest. Nach der Rechtsprechung des BAG ist für die Entstehung des Urlaubsanspruchs nur der Bestand des Arbeitsverhältnisses und die Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit nach § 4 BUrlG Voraussetzung. Auf die Erbringung von Arbeitsleistung im Urlaubsjahr kommt es nicht an. Das würde bedeuten, dass Du für das Jahr 2008 Deinen kompletten Jahresurlaub von 34 Tagen hättest und nicht "runterrechnen" musst. Allerdings ist auch zu beachten, dass der Urlaub nur von einem arbeitsfähigen Arbeitnehmer genommen werden kann. Ist der Arbeitnehmer also während des gesamten Urlaubsjahres und über den Übertragungszeitraum hinaus arbeitsunfähig, so entfällt sein Urlaubsanspruch auch wieder und zwar ersatzlos. Das bedeutet wiederum, dass der Urlaub 2008 bis zum 31.03.2009 genommen werden müsste, um nicht zu verfallen.

Was das zusätzliche Urlaubsgeld anbelangt, kommt es darauf an, ob Du diesen Anspruch einzelvertraglich oder tarifvertraglich hast und wie es in dem entsprechenden Vertrag geregelt ist.
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  #6  
Alt 12.01.2009, 21:26
piepselmaus piepselmaus ist offline
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Ort: Nähe Ulm
Beiträge: 418
Standard AW: Urlaubstage von 2007

Hallo J.F.
ja ich bin noch in dieser Firma beschäftigt, aber seit 11.03.08 krank geschrieben, und seit 23.04.08 bekomm ich Krankengeld.
In meinem Arbeitsvertrag steht drin das Urlaubsgeld gezahlt werden "kann" ok das versteh ich auch. Alle Mitarbeiter die in der Firma arbeiten haben es bekommen das Urlaubsgeld für 2008, aber ich nicht, also müßte ich es ja ebenfalls anteilmäßig bekommen, sonst erfolgt ja keine Gleichstellung.
Das wäre ja genauso wenn ein Mitarbeiter Urlaubsgeld bekommt und der andere nicht, das ist ja verboten.
Bin seit April 2004 in dieser Firma beschäftigt.
LG Sandy
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  #7  
Alt 12.01.2009, 20:05
J.F. J.F. ist offline
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Registriert seit: 18.04.2007
Beiträge: 1.483
Standard AW: Urlaubstage von 2007

Hallo sandy,

ich setze Dir hier mal zwei Links für Threads ein, die sich mit diesem Thema beschäftigt haben:

http://www.krebs-kompass.org/forum/s...ad.php?t=22921

http://www.krebs-kompass.org/forum/s...ad.php?t=25869
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