Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

 
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 05.07.2010, 11:55
Rubberduck Rubberduck ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.07.2010
Beiträge: 2
Standard Therapie und Verhalten der Krankenkasse

Hallo zusammen,
ich schildere am besten mal kurz den Fall und den Grund für meine Frage an euch. Es geht um meinen Vater. Er erkrankte vor etwa 1,5 Jahren an Zungenkrebs und hat seither einen wahren Behandlungsmarathon hinter sich gebracht. Nach der Diagnose erfolgt eine Operation mit einer Laserbehandlung der Zunge und teilweiser Neck-Dissection. Im Anschluss daran erfolgte eine Bestrahlungstherapie in Kombination mit einer Chemo. Noch während dieser Behandlung tauchte im Brust-/ Halsbereich eine weitere kleine Schwellung auf, die sich ebenfalls als bösartiges Geschwür herausstellte. Nach langwieriges Diskussion in der Klinik entschieden sich die Ärzte die laufende Bestrahlungstherapie zu Ende zu bringen, schnitten aber zur "Mitbehandlung" des neuen Geschwüres eine Aussparung der betroffenen Stelle in die Gesichtsmaske, so dass sich die Bestrahlung auch auf diese Stelle auswirken konnte. So weit, so gut.
Nach Beendigung der Bestrahlung war das Geschwür nicht mehr zu erkennen und so folgte eine Rehamaßnahme. Wenige Monate nach Abschluss der Reha trat wieder eine Schwellung im Brust-/ Halsbereich auf, die operativ entfernt wurde. Seither läuft eine Chemotherapie, welche Anfangs stationär und mittlerweile aufgrund eines gelegten Portkatheters ambulant stattfindet. Das in stark verkürzter Form zum Status der Erkrankung.
Und nun zur eigentlich Frage: Die Chemotherapioe ist ja noch in vollem Gange, eine Ende momentan auch noch nicht absehbar. Dennoch bekamen meine Eltern nun von der Krankenkasse schriftlich eine 10 Wochen Frist gesetzt binnen derer mein Vater entweder eine Rehamaßnahme oder eine Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen muss, anderenfalls werden die Zahlungen eingestellt.
So weit ich es in Erfahrung bringen konnte, ist das rechtlich so weit in Ordnung. Von der Vorgehensweise kann ich es aber überhaupt nicht nachvollziehen. Was macht es denn für einen Sinn, bei laufender Behandlung eine Rehamaßnahme (eigenmächtig) zu beantragen? Und selbst wenn diese genehmigt werden sollte, soll er dann die noch laufende Behandlung abbrechen um eine Reha zu beginnen? Das ist doch sinnlos, denke ich.
Wie groß die Chancen auf eine Wiederaufnahme seines Berufes sein werden lässt sich momentan auch noch überhaupt nicht sagen. Im Abschlussbericht der durchgeführten Rehamaßnahme stand nur, dass er wohl teilweise erwerbsgemindert bleiben würde, aber nur zu einem recht geringen Prozentsatz. Gut der Bericht ist mittlerweile überholt und ob bzw. wann er nochmals ins Berufsleben wird zurückkehren können steht wirklich in der Sternen. Dennoch denke ich, dass die Krankenkasse hier lediglich versucht sich eines "Problemfalles" zu entledigen.
Hat jemand von euch ähnlich Erfahrungen gemacht oder kennt sich jemand damit aus? Was wären denn die Konsequenzen der Beantragung einer Erwerbsunfähigkeitsrente bzw. einer Reha wärend der noch laufenden Behandlung?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:14 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55