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#1
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GdB nach Heilungsbewährung
Hallo ihr Lieben,
Nach langer Zeit habe ich wiedermal eine Frage an Euch: 2014 bin ich ja operiert worden, u. habe dann einen Gdb von 50 zugesprochen bekommen (in Heilungsbewährung). Zetzt war vom Versorgungsamt die Überprüfung u. ich bekomme noch 10% zugesprochen. Gott sei Dank hat sich ja kein Rezidiv gebildet! Auf der anderen Seite bin ich seit der OP eindeutig beeinträchtigt. Am stärksten merke ich es in meinem Beruf bzgl. der körperlichen Belastbarkeit mit dem Heben, Stützen usw. von Klienten. Habt Ihr damit Erfahrungswerte? Viele Grüße aus Neuburg, Gerti |
#2
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AW: GdB nach Heilungsbewährung
Hallo Gerti,
also, das ist schon krass. Ich hatte einen GdB von 80 bekommen und bin dann nach 5 Jahren auf 30 runtergestuft worden. ( Hessen ). LG PA |
#3
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AW: GdB nach Heilungsbewährung
eben
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#4
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AW: GdB nach Heilungsbewährung
hallo,
das ist so nicht ganz richtig, man kann mit 30 % die gleichstellung beantragen und hat dann im job doch vorteile. könnt ihr ja mal googlen. gruß afkule |
#5
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AW: GdB nach Heilungsbewährung
Hallo,
ja, mit einem GdB von 30 kann man die Gleichstellung beantragen. Aber mal ganz allgemein. Zur Feststellung des Grades der Schwerbehinderung nach der Heilbewährung ist nicht die Grunderkrankung der Maßstab. Es kommt viel mehr auf die Beeinträchtigungen an, welche bei dem Menschen vorhanden sind. Deshalb müsst ihr alle Beeinträchtigungen die ihr habt (körperlich und psychisch) angeben und von den Ärzten bestätigen lassen, auch die, welche nichts mit der ursprünglichen Erkrankung zu tun haben. Danach wird dann der Grad der Behinderung bestimmt. Gerti, du kannst Eispruch einlegen, zur Fristwareung auch mit dem Hinweis "Begründung folgt". Dann kannst du mit deinen Ärzten die Begründung nachliefern. |
#6
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AW: GdB nach Heilungsbewährung
Vielen herzlichen Dank für Eure Antworten!
Ich habe noch nicht den endgültigen Bescheid sondern, - ja weiß ich nicht genau, ich glaube eine Anhörung. Also ich wurde angeschrieben wegen der Überprüfung, habe die Fragebögen ausgefüllt und die Schweigepflichtsentbindungen ausgefüllt. Und jetzt kam eben das Schreiben, was sie vorhaben, mit dem Hinweis, dass ich mich dazu äußern könnte. Der endgültige Bescheid würde erst kommen, gegen den ich Widerspruch einlegen kann. Ich kenn´mich mit dem Zeug überhaupt nicht aus! Liebe Grüße an Euch alle Gerti :-) |
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