|
#1
|
|||
|
|||
AW: Kombileistung Pflegegeld
Ich "pflege" meinen Mann seit 20 Monaten.
Inzwischen hat er Pflegegrad 3 und ich bekomme das Pflegegeld uneingeschränkt. Meine Erfahrungen mit einem Pflegedienst in meiner Stadt sind enttäuschend. Inzwischen habe ich mir Hilfen gesucht, die bei tatsächlichen Bedarf gerne kommen, die ich von diesem Pflegegeld gut bezahle. Für uns ist das eine zufriedenstellende Lösung. Meine Empfehlung ist, dringend eine Erhöhung des Pflegegrades angehen und Hilfen suchen, die für guten Stundenlohn wirklich eine gute Unterstützung sind. Es gibt zusätzlich die Möglichkeit die sog. "Ersatzpflege" in Anspruch zu nehmen. Das sind finanizelle Mittel, die die Krankenkasse der/dem "Hauptpflegenden" für Ausfallzeiten, zusätzlich zum Pflegegeld bezahlt. Diese Ausfallzeiten werden nach tatsächlich bezahlten Entgeld für eine dritte Person übernommen. (Quittungen müssen vorgelegt werden, die Gesamtsumme für ein Kalenderjahr sind m.W. 1200 €) Lasst euch umfassend beraten. Der MDK hat uns das alles bei dem Besuch für Höherstufung der Pflegegrades ausführlich erklärt. Die Krankenkassen müssen auch ihren Versicherten konkrete Auskunft geben. Bei allem Leid und Belastungen im Alltag sollte das eigentlich selbstverständlich sein?! |
#2
|
|||
|
|||
AW: Kombileistung Pflegegeld
Hallo Inge,
danke für die Antwort. Die rechtlichen Dinge kennen wir, auch die weiteren Zuschussmöglichkeiten, ich weiß auch, dass die Berechnung so rechnerisch richtig ist und die Pflegegraderhöhung wollte ich auch nicht wissen. Natürlich ist das schon lange in die Wege geleitet. Es ändert aber nichts an meiner Kritik am System der Berechnung. Es kann nicht sein, dass jemand an 7 tagen 24 Stunden pflegt und der Pflegedienst an 7 tagen ca. 1/2 Stunde und der Pflegende deswegen nicht das volle Pflegegeld bekommt, sondern nur noch anteilig. Hat er/sie jetzt weniger Arbeit wg einer Unterstützung von einer halben Stunde die Woche?????? Und Deine Rechnung geht wohl auch nicht auf. Wenn ich vom Pflegegeld jemanden ausserhalb vom Pflegedienst bezahle, habe ich trotzdem nicht mehr das volle Pflegegeld. Ich krieg zwar von der Kasse den vollen Betrag, aber davon bezahle ich je extern jemanden. Und wenn ich das den dt. Gesetzten entsprechend als Lohn abrechne, habe ich am Ende noch weniger als so schon (ich gehe davon aus, dass Du den "Stundenlohn" ordentlich abrechnest). Glaub mir, das haben wir durchgerechnet. Ich melde mich hiermit aus diesem Forum ab! Viele Grüße und allen (Mit)Betroffenen viel Glück und möglichst wenig Leid! |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|